Nachbesserungen am Rahmenvertrag

Parallel vertriebene Originale bald nicht mehr im Generikamarkt

Stuttgart - 12.12.2019, 14:35 Uhr

Gut für den Alltag: Arzneimittel im Mehrfachvertrieb, bei denen die Abgabe eines rabattierten Fertigarzneimittels nicht möglich ist, werden nun explizit dem importrelevanten Markt zugeordnet. (Foto: imago images / Westend61)

Gut für den Alltag: Arzneimittel im Mehrfachvertrieb, bei denen die Abgabe eines rabattierten Fertigarzneimittels nicht möglich ist, werden nun explizit dem importrelevanten Markt zugeordnet. (Foto: imago images / Westend61)


Mehrfachvertrieb: Referenzarzneimittel, Import und preisgünstige Importe möglich 

Beide, sowohl Fertigarzneimittel im solitären Markt und als auch Arzneimitteln im Mehrfachvertrieb, bei denen die Abgabe eines rabattierten Fertigarzneimittels nicht möglich ist, werden nun explizit dem importrelevanten Markt zugeordnet.

Im importrelevanten Markt ist, wenn es keinen Rabattvertrag gibt, grundsätzlich die Abgabe von Referenzarzneimitteln, Importarzneimitteln und preisgünstigen Importarzneimitteln möglich. Es darf allerdings nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist. Das war bisher auch so, nur jetzt zählen eben auch die parallel vertriebenen Originale dazu.

Nur das jeweils preisgünstigste der Parallelarzneimittel

Bei denen gilt es allerdings zu beachten, dass wenn sie unter ihrem Wirkstoffnamen oder mit Handelsnamen, aber ohne Aut-idem-Kreuz verordnet werden, die Apotheke nur das jeweils preisgünstigste der Parallelarzneimittel abgeben darf.  Das heißt, das namentlich verordnete geht nur, wenn es das günstigste Parallelarzneimittel ist. Ist also ein parallel vertriebenes Original verordnet, ein anderes Parallelarzneimittel ist aber günstiger, muss das günstigere abgegeben werden. Kosten alle parallel vertriebenen Originale das gleiche, hat man freie Wahl.

Alternativ geht auch ein Importarzneimittel zum verordneten Arzneimittel oder dem Parallelarzneimittel, falls das nicht teurer als das preisgünstigste Parallelarzneimittel ist (§ 12 Absatz 2).

Diese Neureglungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Auch bei der Importquote wird der Mehrfachvertrieb künftig berücksichtigt

Auch bei der Berechnung des Einsparziels (Importquote) wird der Mehrfachvertrieb künftig berücksichtigt.  Dazu heißt in der Änderungsvereinbarung, im Falle des Mehrfachvertriebs wird zur Berechnung der Einsparungen das Arzneimittel verwendet, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte den geringsten für den Versicherten maßgeblichen Abgabepreis aufweist. Das gilt aber erst ab 1. Februar 2020.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Vertragswesen GKV, expliziet Krankenkassensprech

von Rita Längert am 13.12.2019 um 9:09 Uhr

welche Uni bietet demnächst ein derartiges Masterstudium an, das dann Vorrausetzung für die bevorstehende Präqualifizierung zur Belieferung der GKV mit AM sein wird?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Einfach geht anders

von J.M.L. am 12.12.2019 um 20:27 Uhr

Ich musste den Text 3x lesen bis ich ihn einigermaßen verstanden habe, werde mir überlegen müssen, wie ich die Infos dem Team einigermaßen näherbringen kann, machen wir nur alles möglichst komplex, darin sind wir wahrlich Weltmeister

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Einfach geht anders

von Nachdenker am 13.12.2019 um 7:32 Uhr

Danke Herr/Frau Kollegin! Es geht mir ebenso. Gibt es ein europäisches Land mit diesem Chaos an Rabatt - Generika - Import - Parallel...-Original... etc.pp.? Ich verstehe, dass junge Kollegen sich das nicht mehr antun und gehen! Sind wir Pharmazeuten oder Wortklauber - Textanalysierer - Bürokraten? Unser Pharmazeuten - Leben besteht nur noch im "Warten" auf die halbjährlichen "Wortschöpfungen" der Wasserköpfe. Ziel: noch mehr Retaxationen, noch mehr finanzieller Druck auf Apotheken, endlich die Abschaffung der "normalen" deutschen Apotheke. Mit der neuen PHAGRO Fusion geht es ja vorwärts...

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