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Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz
Lieferengpässe erreichen den Bundestag
BAH und BPI: Ruf nach verpflichtenden Mehrfachvergaben
Gerade die von Spahn angesprochenen Maßnahmen zur Lagerhaltung kommen in der Industrie jedoch nicht gut an. Beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) ist man überzeugt, entsprechende Anordnungen der Bundesoberbehörde würden das Ziel verfehlen, Lieferengpässe zu vermeiden. Der BAH vermisst Details, wie die Bereitstellung zusätzlicher Lagerkapazitäten und die anschließende Verteilung des Bestandes konkret erfolgen sollen. Vor allem, wenn es auch noch um kühlkettenpflichtige Arzneimittel oder Betäubungsmittel geht.
BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Cranz betont zudem, dass für eine zusätzliche Lagerhaltung erst einmal genügend Arzneimittel produziert sein müssten. Wichtig wäre es daher, über entsprechende Anreize die Produktion von Arzneimitteln – idealerweise in Europa – zu stärken. „Auch die Hersteller sind daran interessiert, die Liefersicherheit von Arzneimitteln zu stärken und Engpässe zu vermeiden“, so Cranz. Sinnvoller als eine Anordnung zusätzlicher Lagerhaltung sind aus BAH-Sicht verpflichtende Mehrfachvergaben bei Rabattverträgen und die Herausnahme versorgungskritischer Wirkstoffe aus dem Rabattvertragssystem. So „würde man das eigentliche Problem, nämlich das Preisdumping unter Anbietern, an der Wurzel packen“, sagt Cranz.
Fünf Maßnahmen, die aus Sicht des BPI helfen würden
Kritik kommt auch vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI): „Verschärfte Melde- oder Lagerpflichten verhindern leider keinen Lieferengpass“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. Viel wichtiger sei es, die Anbietervielfalt zu stärken. Wegen des extremen Kostendrucks habe es in den vergangenen Jahren eine Marktverengung gegeben – auch durch die „ausufernden Rabattverträge“. Auch der BPI hält es für effektiver, wenn es bei Rabattverträgen künftig verpflichtende Zuschläge an mindestens drei Anbieter gäbe. Zudem sollten Rabattausschreibungen mit Standortbezug – also mindestens einen Zuschlag an einen Unternehmer mit europäischer Produktionsstätte – ausgebaut werden. Weiterhin müssten regulatorische Rahmenbedingungen und eine Vergütung geschaffen werden, die die Produktion in Europa erlauben. Auch mehr Flexibilität bei der Zulassung alternativer Quellen von Wirk- oder Hilfsstoffen oder beim Wechsel von Herstellstätten wünscht sich der BPI. Und nicht zuletzt sollten im Krankenhausbereich sowohl Apothekenbetreiber als auch die pharmazeutische Industrie durch die Vereinbarung geeigneter Vertragsbedingungen zur Verbesserung der Lieferfähigkeit von Arzneimitteln beitragen.
Der Bundesgesundheitsminister hat allerdings bereits deutlich gemacht, dass er – anders als es die Fraktionen der Union und SPD in ihren Positionspapieren zu Engpässen formuliert hatten – die Rabattverträge nicht antasten will.
4 Kommentare
Barrikaden?
von Dr. Markus Junker am 13.12.2019 um 8:59 Uhr
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AW: Lieferunfähigkeiten
von Holger am 13.12.2019 um 11:27 Uhr
Den Schuß leider wieder nicht gehört
von ratatosk am 12.12.2019 um 18:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
24 Stunden warten?
von T. La Roche am 12.12.2019 um 16:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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