Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz

Lieferengpässe erreichen den Bundestag

Berlin - 12.12.2019, 15:50 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn trat heute auf der Plenarebene des Bundestags noch einmal vor die Presse, um über seine Pläne gegen Lieferengpässe zu berichten (b/Foto: imago images / Christian Spicker)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn trat heute auf der Plenarebene des Bundestags noch einmal vor die Presse, um über seine Pläne gegen Lieferengpässe zu berichten (b/Foto: imago images / Christian Spicker)


Am heutigen Donnerstagabend steht im Bundestag die erste Lesung des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes auf der Tagesordnung. Sein Ziel ist vor allem, den Finanzausgleich zwischen den Kassen künftig gerechter zu gestalten. Doch mittlerweile enthält das Vorhaben auch Regelungen gegen Arzneimittellieferengpässe – und dieses Problem anzugehen, ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn besonders wichtig. Seine Lösungsvorschläge treffen allerdings nicht nur auf Zuspruch.

Für den heutigen Donnerstagabend ist das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) erstmals im Bundestagsplenum terminiert. Zuvor wird der Bundestag noch abschließend über das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ debattieren.

Grund genug für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zuvor nochmal kurz vor die Presse zu treten. Das GKV-FKG ist für Spahn ein wichtiges Projekt: Lange wurde um einen besseren Finanzausgleich (Morbi-RSA) zwischen den gesetzlichen Kassen gerungen – nun ist der Weg bereitet. Unter anderem soll es künftig eine Regionalkomponente geben, mit deren Hilfe regionale Über- und Unterdeckung abgebaut und einer Marktkonzentration einzelner Kassen entgegengewirkt werden soll. Zudem sollen für den morbiditätsorientierten Ausgleich nicht mehr nur 50 bis 80 Krankheiten berücksichtigt werden, sondern das gesamte Krankheitsspektrum.

Spahn sind aber auch die später über Änderungsanträge hinzugekommenen Regelungen zu Lieferengpässen ein besonderes Anliegen. Immer wieder sei die Nichtlieferbarkeit von Arzneimitteln ein großes Thema auf Bürgerveranstaltungen, berichtete der Minister vor Pressevertretern. Hier gehe es um „Vertrauen“, sagte er. „Das treibt mich um“. Daher sollen nun mit dem GKV-FKG die Bundesoberbehörden (BfArM und PEI) gestärkt werden. Sie sollen schon in Kürze sollen mit Hilfe neuer Meldepflichten schneller und besser auf Engpässe reagieren können – beispielsweise indem sie mehrwöchige Lagerhaltungen anordnen können. So sieht es der Änderungsantrag vor.

Spahn wies allerdings auch darauf hin, dass er mittel- und langfristige Maßnahmen im Blick hat: Wenn Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft innehabe, wolle er sich dafür einsetzen, dass das EU-Vergaberecht so geändert wird, dass verstärkt eine Produktion in Europa stattfindet.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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4 Kommentare

Barrikaden?

von Dr. Markus Junker am 13.12.2019 um 8:59 Uhr

Das wäre ja mal etwas neues für die Apotheker, auf die Barrikaden zu gehen. Leider hat noch niemand eine glaubhafte Erklärung für die zunehmenden Lieferengpässe. Oder hält es unter der Decke. Tacheles redet keiner. Wem nützt das ganze eigentlich? Ich wüßte keinen, aber es scheint genügend zu geben, die an der Desinformationspolitik Gefallen finden. In Zeiten der lückenlosen Information ist das ein Unding, daß sich Kassen, Industrie und Politik den schwarzen Peter zuzuschieben vesuchen.
Nur die Gerüchteküche hält Erklärungsversuche bereit. Das ist sowas von beschämend.

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AW: Lieferunfähigkeiten

von Holger am 13.12.2019 um 11:27 Uhr

Ach naja, wo sollte denn der/das Tacheles auch herkommen? Unmittelbar nützt eine Lieferunfähigkeit niemandem, auch und gerade dem Pharmazeutischen Unternehmer nicht. Mittelfristig kann das hingegen schon sein, denn wenn Angebot und Nachfrage den Preis regeln, sorgt eine Verknappung des Angebots halt indirekt für Preissteigerungen :)

Und der Pharmazeutische Unternehmer wird dann kein Problem mit einer Lieferunfähigkeit in Deutschland haben, wenn er seine knappe Ware in anderen Ländern zu höheren Preisen absetzen kann. In so fern sind die Rabattverträge aber auch die Verhältnisse in den Krankenhausapotheken schon ein nicht unwesentlicher Einflussfaktor auf den nationalen Markt.

Insgesamt glaube ich jedoch, dass die Steigerungsrate der Nachfrage durch Bevölkerungswachstum weltweit und wirtschaftliche Prosperität in Ländern wie China und Indien deutlich grösser ist als die Steigerung des Angebots. Daher sehe ich leider auch keine Tendenz, dass das mittelfristig besser werden könnte. Deutschland wird zu Lambarene ...

Produktion in Europa ist eine nette Idee. Aber erstens kann man kein Unternehmen dazu zwingen. Zweitens bin ich auf das Wehklagen der Krankenkassen schon gespannt, denn das Lohnniveau ist halt in Moldawien höher als in Bangladesh, so dass die Pillen aus Moldawien teurer werden. Drittens wäre das etwas, das eine Dekade bis zur Umsetzung braucht.

Die Lagerverpflichtung halte ich hingegen für ausgesprochen sinnvoll, weil die überwiegende Mehrzahl der Lieferunfähigkeiten ja nicht über Monate persistiert, sondern nur wenige Wochen andauert - da wäre ein größerer Puffer definitiv hilfreich. Aber er muss natürlich VOR dem Eintritt einer Lieferunfähigkeit aufgebaut werden und somit für ALLE (relevanten) Produkte gelten. Und Verstöße gegen solche Vorschriften müssen wohl leider auch sanktioniert werden - und zwar in einer Höhe die den BWLer nicht auf die Idee kommen lässt, lieber das Bußgeld zu zahlen und auf den Aufbau der Lagerkapazität frech zu verzichten!!

Den Schuß leider wieder nicht gehört

von ratatosk am 12.12.2019 um 18:34 Uhr

Spahn begreift es einfach nicht. Längere Lagerhaltung von etwas was es einfach nicht gibt, ansonsten blabla um das Volk zu verdummen und ruhigzuhalten.
Toller Name für ein blödsinniges Gesetz. Das nächste heißt wohl, DamitesimmerschönesWettergibt - oder Abjetztwirdkeinermehrkrandweilichsotollbin .
Ist der Beginn des sog. blamegame, da die Politik und GKV es natürlich nicht gewesen sein können.

Nur noch zum weinen, wir sind alle am Ende, wenn in Indien oder China mal wirklich was passiert.

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24 Stunden warten?

von T. La Roche am 12.12.2019 um 16:07 Uhr

Zitat Änderungsanträge Seite 9:
"9a.Nach § 129 Absatz 4b wird folgender Absatz 4c eingefügt:„(4c) Eine bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten mit rabattierten Arzneimitteln ist sicherzustellen. Nach Ablauf von vierundzwanzig Stunden nach Vorlage der ärztlichen Verordnung ist die Apotheke zur Abgabe eines lieferbaren Arzneimittels höchstens bis zum Preis des verordneten Arzneimittels nach Maßgabe des § 129 Absatz 1 Satz 2 berechtigt. Das Nähere zur Abgabe und Abrechnung von rabattierten Arzneimitteln ist im Rahmenvertrag nach Absatz 2 festzulegen.“
Wenn man die Begründung liest, dann geht es um den Import ohne deutsche Packungsbeilage.
1. Seit wann ist ein Import "bis zum verordneten Preis" erhältlich. Hab ich noch nie erlebt. Insofern Null Relevanz.
2. Wenn es alle nichtlieferbaren RV Arzneimittel betrifft, dann müsste ich in Zukunft 10% meiner Kunden bitten am nächsten Tag den lieferbaren Austausch abzuholen, auch wenn der Rabattvertrag seit Wochen und Monaten nicht lieferbar ist. Zudem stellt sich mir die Frage der Nullretaxgefahr, wenn wir unsere Patienten dies nicht zumuten wollen.
Falls ich das missinterpretiere...Ok.
Wenn es tatsächlich so gemeint ist, dann wundere ich mich darüber, dass wir nicht auf die Barrikaden gehen.

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