„Kassengesetz“

BMF: Auslassen der Bonpflicht ist nicht bußgeldbewehrt

Berlin - 11.12.2019, 15:15 Uhr

Laut Bundesfinanzministerium ist es nicht bußgeldbewehrt, wenn man gegen die Belegausgabepflicht verstößt. (c / Foto: imago images / suedraumfoto)

Laut Bundesfinanzministerium ist es nicht bußgeldbewehrt, wenn man gegen die Belegausgabepflicht verstößt. (c / Foto: imago images / suedraumfoto)


BMF: Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft

Heißt konkret: Das Auslassen der Bonpflicht selbst wird nicht sanktioniert. Allerdings könnte es als Hinweis darauf interpretiert werden, dass mit der Kassenführung etwas nicht stimmt – was wiederum weitere Prüfungen nach sich ziehen könnte. Das von SPD-Minister Olaf Scholz geleitete BMF stellt auch nochmals klar, dass die Pflicht nur für den Verkäufer gilt – der Käufer muss das Papier nicht zwingend mitnehmen: „Es gibt nur die Pflicht zur Ausgabe eines Belegs und die Pflicht zum unmittelbaren zur Verfügung stellen. Es gibt keine Pflicht zur Mitnahme“, heißt es dort.

Im Gesetz ist übrigens auch eine Härtefallregelung vorgesehen, die bestimmte Verkäufer von der Bonpflicht befreit. Konkret kommt eine Befreiung nur dann in Betracht, „wenn nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht“. Das Finanzministerium erklärt dazu: „Die Frage, ob eine solche Härte vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls und ist von den Finanzbehörden vor Ort zu prüfen.“

Weiter reichende Ausnahmen von der Bonpflicht werden derzeit allerdings in der Union diskutiert. Wie DAZ.online berichtet, soll Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in seiner Fraktion erklärt haben, dass man sich die Bonpflicht nochmals genauer anschauen wolle. Auch Altmaiers Staatssekretär Thomas Bareiß (CDU) erklärte in einem Zeitungsbericht, dass er noch Gesprächsbedarf sehe. Im Gespräch sind offenbar verschiedene Lockerungen.

Mehr zum Thema



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


5 Kommentare

Verstösse gegen die Bonpflicht

von Döhring am 25.01.2020 um 14:53 Uhr

Ja, das Motto "legal, illegal, sch...egal" scheint die Hauptmentalität vieler heute zu sein. Schade ist, wenn große Unternehmen darin einstimmen würden oder die "Deutsche Apotheker-Zeitung". Rossmann ignoriert die Bonpflicht komplett, reagiert weder auf unsere Kundenemail und bei Anrufen bei der Servicehotline wird man veräppelt.
Wir kaufen jedenfalls nur dort, wo die Gesetze eingehalten werden.
Davon abgesehen, gibt es wohl doch die Möglichkeit von Bussgeldern, nur wird davon noch kein Gebrauch gemacht.
Wenn nicht , sollte man dies nachholen. Aber viel effektiver dürfte das Rechtsmittel der Abmahnung sein bzw. die Abgabe von Unterlassungserklärungen. Das wäre doch mal ein Feld für das berüchtigte Abmahnwesen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Null-Bons: null Sinn

von Christina am 14.12.2019 um 21:36 Uhr

Wie wäre es als aller erstes mit der Ausnahmeregelung für Null-Bons? Warum sollte ich einen Bon ausdrucken, wenn der Kunde befreit ist oder aus einem anderen Grund gar nichts zahlen muss? Dieses Problem haben ja nur Apotheken, deswegen haben die Macher dieses tollen Gesetzes das wahrscheinlich nicht bedacht. So viel Müll für nichts. Ich will das Gesicht der Kunden sehen, wenn ich denen einen Bon über 0€ reiche. Die lachen mich aus.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Bonpapierverschwendung und Umweltschutz

von FiAsKo am 13.12.2019 um 16:36 Uhr

Vielleicht ist ja noch ein Nachtrag zu diesem Bongesetz möglich :

Wie wäre es wenn das Kassensystem einen Knopf für den Kunden bekommt, mit dem dieser, wenn er den Bon braucht, den auf dem bis dahin nur auf dem Bildschirm angezeigten Bon ausdrucken kann.
Da muss der Bon fertig gemacht werden, da der Kassierer im Vorfeld nicht weiß ob der Bon gedruckt werden wird. Und der Kunde kann frei entscheiden, ob er das Papier braucht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Bonpapierverschwendung und Umweltschutz

von Ehlers, Ilona am 16.01.2020 um 11:03 Uhr

Vielleicht mal GRETA anspitzen, wieviel mehr Bäume jetzt gefällt werden müssen.
Und dann noch der Sondermüll, da die Bons aus Th ermopapier bestehen. Mann müsste dem Finanzamt unsere Säcke voll Sondermüll vor die Tür stellen. Erspart uns Zusätzliche Kosten für die Entsorgung.

Bonpflicht

von Bernd Küsgens am 12.12.2019 um 17:40 Uhr

"Der Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ist nicht bußgeldbewehrt. Er könnte aber als Indiz dafür gewertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde.“ unxd dann ist der Weg frei für Hinzuschätzungen. Das FA hat es ja nur mit Betrügen zu tun. Und die Stbr sind ja Helfer bei den Betrügereien. Wie soll man sich wehren?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.