Neuregelung für Aufwandsentschädigung

100.000 Euro mehr für ABDA-Vorstandsmitglieder

Berlin - 04.12.2019, 07:00 Uhr

Mitglieder der geschäftsführenden Vorstände von ABDA, Bundesapothekerkammer und Deutschem Apothekerverband sollen ab Januar 2020 höhere Aufwandsentschädigungen erhalten. Der ABDA-Mitgliederversammlung liegt eine Beschlussempfehlung dazu vor. (b/Foto: bro)

Mitglieder der geschäftsführenden Vorstände von ABDA, Bundesapothekerkammer und Deutschem Apothekerverband sollen ab Januar 2020 höhere Aufwandsentschädigungen erhalten. Der ABDA-Mitgliederversammlung liegt eine Beschlussempfehlung dazu vor. (b/Foto: bro)


Keine Erhöhung für die oberste ABDA-Spitze

Die ABDA setzt dafür an verschiedenen Stellschrauben an. Grundsätzlich sollen ABDA-Vertreter/-innen mit „überdurchschnittlichem Engagement“ künftig besser vergütet werden. Daher sollen Extra-Gelder fließen, wenn die Standesvertreter/-innen besonders lange oder oft weg sind. Die abrechenbaren Pauschalen sollen allesamt erhöht werden. Aber auch die pauschale Vertretergebühr soll zum Januar 2020 steigen. Erstmals sollen auch Gelder für die Teilnahme an Gesprächen in Telefon- und Videokonferenzen fließen. Zur Erklärung: Da die Mitglieder der ABDA-Gremien im ganzen Land verteilt sind, finden des Öfteren Telefon- oder Videokonferenzen statt. Nach Stunden gestaffelt sollen die Teilnehmer nun Gelbeträge dafür geltend machen können.

Auffällig ist zudem: Die festen Jahres- und Monatsvergütungen sollen für fast alle Mitglieder in den geschäftsführenden Vorständen steigen. Insgesamt sollen 100.000 Euro zusätzlich zum schon beschlossenen Haushalt aus Betriebsmitteln dafür locker gemacht werden. Allerdings: Nur die Vergütungsregeln für die oberste ABDA-Spitze bleiben unverändert. Der ABDA-Präsident, sein Vize, der BAK-Präsident und der DAV-Chef haben allesamt konkrete Vorgaben für ihre Vergütung – doch keine dieser Regelungen wird angefasst. Diese Aussage gilt allerdings nicht für die Regelungen zu den oben genannten Einzelpauschalen, wie etwa für Telefonkonferenzen und Reisetage – in diesen Bereichen dürfen auch die Mitglieder obersten ABDA-Spitze höhere Sätze abrechnen.

Nach Informationen von DAZ.online ist der Haushaltsausschuss der ABDA bei dieser Lösung bereits mit im Boot. Ein Beschluss dieser neuen Vergütungsregeln ist also sehr wahrscheinlich.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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7 Kommentare

Die ABDA sieht keine Lücken ...

von Christian Timme am 05.12.2019 um 11:12 Uhr

... die Apotheken schon ...

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Konkret

von Ulrich Ströh am 04.12.2019 um 12:33 Uhr

Ich hätte mir in dem Artikel von DAZ - online eine gewissenhafte Bestandsaufnahme mit konkreten Zahlen gewünscht.

Nicht nur Andeutungen.

So bleibt vieles im Unklaren..

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Gehaltserhöhung

von Stefan Meinhardt am 04.12.2019 um 11:45 Uhr

So läuft das eben, wenn die Beiträge umsatzabhängig sind.
Da wird dann jede Mehrausgabe des Gesundheitssystems für Arzneimittel als erfolgreiche Arbeit verkauft. Auch wenn der Rohertrag sinkt.
Eine ordentliche Erfolgskontrolle gibt es ja nicht .

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

"ERHÖHUNGEN"

von Dr.Diefenbach am 04.12.2019 um 10:28 Uhr

Indiskutabel,moralisch schräg bei DEN Leistungen.Es wird aber bestimmt positiv beschieden.Hätte ich das bei der Diskussion um den ABDA Haushalt in der LAK Hessen schon gewusst,dass man zB wohl auch für TELKOS jetzt "abrechnen" kann-eben auch das Spitzenpersonal-dann wären die Debatten anders ausgefallen.Eine unmögliche Angelegenheit ist das.Es passt aber.

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Falsche Frage

von Dr Schweikert-Wehner am 04.12.2019 um 10:00 Uhr

Liebe Conny: Müsste die Frage nicht heißen: Für was?

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Falsche Frage

von Conny am 04.12.2019 um 13:11 Uhr

Hallo Herr Schweikert-Wehner, hatte Ihnen geantwortet. War aber zu hart formuliert für die Daz-Redaktion. Versuche es mit Heinz Erhardt : grosse weisse Vögel bedeuten die drei Punkte

Sie gehen jetzt den richtigen Weg

von Conny am 04.12.2019 um 7:20 Uhr

Was für ....

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