Verband Sozialer Wettbewerb vs. Hexal

Müssen Biosan-Produkte aus dem Apotheken-Regal verschwinden?

Berlin - 02.12.2019, 12:49 Uhr

Das OLG München hat kürzlich in einem Eilverfahren entschieden, dass die Hexal AG einige Werbeaussagen der Biosan-Produktreihe nicht verwenden darf. Aber folgt daraus auch ein Vertriebsverbot? (c / Foto: imago images / Chromorange)

Das OLG München hat kürzlich in einem Eilverfahren entschieden, dass die Hexal AG einige Werbeaussagen der Biosan-Produktreihe nicht verwenden darf. Aber folgt daraus auch ein Vertriebsverbot? (c / Foto: imago images / Chromorange)


Hexal: Kein Vertriebsstopp – VSW: sofortiges Vertriebsverbot!

Hexal stellte jedoch gleich nach dem Urteil klar: Einen Vertriebsstopp hat das Gericht nicht ausgesprochen. Der VSW sieht das allerdings anders. Das Urteil habe zur Folge, dass Biosan Stress, Biosan AAD Plus, Biosan Immun und Biosan Basis in ihrer derzeitigen Aufmachung nicht rechtmäßig im Verkehr seien, lässt der Verband per Pressemitteilung wissen. Entgegen der anders lautenden Mitteilungen von Hexal bedeute die Entscheidung des Senats daher ein sofortiges Vertriebsverbot für diese Produkte.

Eine Hexal-Sprecherin erklärte auf Nachfrage von DAZ.online, diese Aussage des VSW sei nicht nachzuvollziehen. „Das Urteil sieht keinen Vertriebsstopp vor, weder für das Portfolio noch für einzelne Produkte“. Im Übrigen habe das OLG München in der Verhandlung explizit geäußert, dass es keinen Vertriebsstopp für die Produkte gebe. Das Urteil beziehe sich ausschließlich auf die Werbung, nicht auf den Vertrieb der Produkte. Insofern werde es auch keinen Rückruf der Biosan-Produkte geben. Die Hexal-Sprecherin betont: „Es gibt im Moment keine Entscheidung gegen die Vertriebsfähigkeit der Produkte“.

Sowohl Hexal als auch der VSW erklärten aber gegenüber DAZ.online, derzeit in Gesprächen über die Auslegung des Urteils zu sein. Laut Hexal sieht es im Moment nach einer einvernehmlichen Lösung aus, bei der auch die Produkte im Markt berücksichtigt werden. Zudem habe der VSW zugesichert, während der Vergleichsgespräche nicht gegen Apotheken und Großhändler vorzugehen. Beim VSW klingt das folgendermaßen: „Gegenwärtig streben wir eine umfassende Einigung mit Hexal an und behalten uns Weiterungen – insbesondere auf einzelne Apotheker – vor“. Weiter wollte der Verband sein Vorgehen nicht kommentieren.

Damit dürfte zumindest gegenwärtig noch keine Abmahngefahr für Apotheken bestehen, die die Produkte noch im Sortiment haben.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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