Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes

Kassen: Apotheker sollen für Engpass-bedingte Mehrarbeit vergütet werden

Berlin - 28.11.2019, 13:15 Uhr

Der GKV-Spitzenverband sieht durchaus, dass Apotheken durch Enpässe Mehrarbeit entsteht. Er findet: Sanktionen gegen Hersteller könnten für einen Ausgleich verwendet werden.  (m / Foto: Sket)

Der GKV-Spitzenverband sieht durchaus, dass Apotheken durch Enpässe Mehrarbeit entsteht. Er findet: Sanktionen gegen Hersteller könnten für einen Ausgleich verwendet werden.  (m / Foto: Sket)


Die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes

Um Engpässe besser bekämpfen zu können und entstehende Defekte besser zu managen, schlägt der Kassenverband die folgenden Punkte vor:

  • Alle Handelsstufen sollen dem BfArM verbindlich Lieferengpässe melden, also auch die Apotheken. Dies sei notwendig, um zu verstehen, ob Engpässe nur bei einigen Großhändlern oder Apotheken bestehen, heißt es weiter.
  • Das BfArM könnte den Apotheken auf Basis dieser Informationen wiederum Informationen zu alternativen Bezugsquellen – zum Beispiel einem anderen Großhandel – zur Verfügung stellen. So könnten kurzfristige Schwankungen ausgeglichen werden.
  • Außerdem fordert der GKV-SV härtere Regeln, die sich auf die Bereitstellung der Arzneimittel durch die Hersteller beziehen. So fehlten „konkrete Sanktionsmöglichkeiten“ bei Pflichtverletzungen. Höhere Vergütungen für Arzneimittel, beispielsweise durch Einschränkungen bei Rabattverträgen, halten die Kassen nicht für sinnvoll. Denn auch in diesem Fall hätten die Hersteller keinen Anreiz, ihre Produktionsstandorte zu wechseln.
  • Relativ kurz heißt es als letzte Forderung im Papier dann: „Wirksame Sanktionierung von pharmazeutischen Unternehmern bei produktionsbedingten Versorgungsengpässen und Ausgleich von Mehraufwänden von Apothekern aus den Sanktionsbeträgen.“ Gemeint ist: Die durch die Sanktionierung gehobenen Finanzmittel können die Apotheken zugute kommen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

interessanter Satz

von Horst Wycisk am 29.11.2019 um 10:32 Uhr

In ihrem obigen Artikel finde ich folgenden interessanten Satz:

"Außerdem soll die Meldepflicht für Hersteller verpflichtend werden".

Habe ich da früher bezüglich "Pflichten" immer vorauseilenden Gehorsam gelebt? Soll bei "Apothekers" ja nicht unüblich sein!

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was sollen diese Sprüche?

von Karl Friedrich Müller am 28.11.2019 um 14:36 Uhr

"Unter anderem sollen die Pharmazeuten nach 24 Stunden Nicht-Lieferbarkeit eines Rabattarzneimittels explizit die Möglichkeit bekommen, ein wirkstoffgleiches nicht-rabattiertes Arzneimittel abzugeben – so lange es nicht teurer ist als das verordnete."
Was soll der Quark?
1. Sind die AM meist ewig nicht lieferbar
2. Rahmenvertrag. Da steht es schon drin! Da geht das auch gleich! Ohne Wartezeit.
Was soll dieser Unsinnssatz,, der nun überall zu lesen ist?
Ist ein Rabatt AM nicht lieferbar, Sonderkennzeichen, Preisanker beachten und Alternative abgegeben.
Ist es teurer und es gibt nichts Anderes, lassen wir die Kunden NATÜRLICH unversorgt, könnte ja jeder kommen.....
Wir Apotheken brauchen zur Erfüllung unserer Aufgaben keine bürokratischen Dummschwätzer, weder aus Politik noch vom "Spitzen" Verband
Mehr Bürokratie brauchen wir auch nicht. Es reicht, schon lange

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AW: 24-Stunden-Regel

von Christian Becker am 28.11.2019 um 15:15 Uhr

Ich frage mich auch immer, warum das immer wieder unkommentiert übernommen wird. Das war doch letzte Woche schon mal in einem anderen Vorschlag zur Sprache gekommen.
Auch da schon haben diverse Leute, darunter ich, darauf hingewiesen, dass dieser Passus die Sache eher verschlimmert, wenn er nicht entsprechend ergänzt wird, nämlich dass nach 24h Nichtlieferbarkeit das günstigste lieferbare Medikament abgegeben werden darf, OHNE dass die Mehrkosten an den Versicherten hängenbleiben.
Es gibt ja in der Tat keinen Versorgungsengpass mit Venlafaxin... nur mit Venlafaxin, das zu dem Kunden zuzumutenden Preisen vertrieben wird.

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