Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes

Kassen: Apotheker sollen für Engpass-bedingte Mehrarbeit vergütet werden

Berlin - 28.11.2019, 13:15 Uhr

Der GKV-Spitzenverband sieht durchaus, dass Apotheken durch Enpässe Mehrarbeit entsteht. Er findet: Sanktionen gegen Hersteller könnten für einen Ausgleich verwendet werden.  (m / Foto: Sket)

Der GKV-Spitzenverband sieht durchaus, dass Apotheken durch Enpässe Mehrarbeit entsteht. Er findet: Sanktionen gegen Hersteller könnten für einen Ausgleich verwendet werden.  (m / Foto: Sket)


Auch im Gesundheitswesen geschehen manchmal kleine Wunder. In einem Positionspapier zur aktuellen Situation rund um die Arzneimittel-Lieferengpässe fordert der GKV-Spitzenverband unter anderem, dass Apotheker für ihren Mehraufwand beim Management der Engpässe einen Ausgleich erhalten sollen. Die Kassen wollen dafür allerdings nicht aufkommen – das sollen die Hersteller übernehmen. Zudem fordert der Kassenverband eine neue Meldepflicht für die Pharmazeuten.

Sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch die Regierungsfraktionen arbeiten derzeit an Maßnahmen, die helfen sollen, Arzneimittel-Lieferengpässe besser zu managen und zu reduzieren. Im Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz will die Große Koalition einige Regelungen unterbringen, die auch für Apotheker wichtig sind: Unter anderem sollen die Pharmazeuten nach 24 Stunden Nicht-Lieferbarkeit eines Rabattarzneimittels explizit die Möglichkeit bekommen, ein wirkstoffgleiches nicht-rabattiertes Arzneimittel abzugeben – so lange es nicht teurer ist als das verordnete. Und: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll bei Großhändlern Daten zur Lieferbarkeit einzelner Arzneimittel abfragen können. Außerdem soll die Meldepflicht für Hersteller verpflichtend werden.

Da die Überlegungen von Union und SPD dazu noch lange nicht abgeschlossen sind, kommen derzeit aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems Forderungen auf. Erst kürzlich hatte die ABDA einen Acht-Punkte-Maßnahmenkatalog vorgestellt – unter anderem fordern die Apotheker eine Vergütung für das Management von Engpässen. Denn: Die Apotheker haben derzeit viel Arbeit damit, ersatzweise Präparate zu beschaffen, um die Patienten versorgen zu können. Nun mischt sich auch der GKV-Spitzenverband in die Debatte ein.

So wie zuvor andere Vertreter aus dem Kassenlager stellt der GKV-SV zunächst klar, dass die Engpässe aus seiner Sicht mitnichten an den Rabattverträgen liegen. Wörtlich erklärt der Verband dazu: „Insbesondere von Seiten der pharmazeutischen Industrie werden Lieferengpässe gedanklich in Zusammenhang mit dem Instrument der Rabattverträge gebracht. Rabattverträge haben jedoch keine ursächliche Wirkung auf Lieferengpässe und führen gerade nicht zu einer Abhängigkeit des Marktes von nur einem Anbieter.“ Schließlich gebe es keine GKV-weiten Ausschreibungen, sondern entweder einzelne Verträge mit Kassen oder Kassenverbünden. „Dies ermöglicht permanent die Möglichkeit eines Marktzutritts.“ Der Verband verweist unter anderem auf die kürzlich veröffentlichte Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Das WIdO hatte erklärt, dass exklusive Verträge das Rabattvertragssystem stabilisieren und die Anbieter-Vielfalt erhöhen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

interessanter Satz

von Horst Wycisk am 29.11.2019 um 10:32 Uhr

In ihrem obigen Artikel finde ich folgenden interessanten Satz:

"Außerdem soll die Meldepflicht für Hersteller verpflichtend werden".

Habe ich da früher bezüglich "Pflichten" immer vorauseilenden Gehorsam gelebt? Soll bei "Apothekers" ja nicht unüblich sein!

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was sollen diese Sprüche?

von Karl Friedrich Müller am 28.11.2019 um 14:36 Uhr

"Unter anderem sollen die Pharmazeuten nach 24 Stunden Nicht-Lieferbarkeit eines Rabattarzneimittels explizit die Möglichkeit bekommen, ein wirkstoffgleiches nicht-rabattiertes Arzneimittel abzugeben – so lange es nicht teurer ist als das verordnete."
Was soll der Quark?
1. Sind die AM meist ewig nicht lieferbar
2. Rahmenvertrag. Da steht es schon drin! Da geht das auch gleich! Ohne Wartezeit.
Was soll dieser Unsinnssatz,, der nun überall zu lesen ist?
Ist ein Rabatt AM nicht lieferbar, Sonderkennzeichen, Preisanker beachten und Alternative abgegeben.
Ist es teurer und es gibt nichts Anderes, lassen wir die Kunden NATÜRLICH unversorgt, könnte ja jeder kommen.....
Wir Apotheken brauchen zur Erfüllung unserer Aufgaben keine bürokratischen Dummschwätzer, weder aus Politik noch vom "Spitzen" Verband
Mehr Bürokratie brauchen wir auch nicht. Es reicht, schon lange

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AW: 24-Stunden-Regel

von Christian Becker am 28.11.2019 um 15:15 Uhr

Ich frage mich auch immer, warum das immer wieder unkommentiert übernommen wird. Das war doch letzte Woche schon mal in einem anderen Vorschlag zur Sprache gekommen.
Auch da schon haben diverse Leute, darunter ich, darauf hingewiesen, dass dieser Passus die Sache eher verschlimmert, wenn er nicht entsprechend ergänzt wird, nämlich dass nach 24h Nichtlieferbarkeit das günstigste lieferbare Medikament abgegeben werden darf, OHNE dass die Mehrkosten an den Versicherten hängenbleiben.
Es gibt ja in der Tat keinen Versorgungsengpass mit Venlafaxin... nur mit Venlafaxin, das zu dem Kunden zuzumutenden Preisen vertrieben wird.

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