E-Rezept

Apothekerverbände: Geschlossen für die DAV-App

Berlin - 15.11.2019, 12:45 Uhr

Auf der diesjährigen Expopharm stellte DAV-Chef Fritz Becker die DAV-App für das E-Rezept vor. Jetzt gibt es Neuigkeiten bei der Anwendung der App. (s / Foto: Schelbert)

Auf der diesjährigen Expopharm stellte DAV-Chef Fritz Becker die DAV-App für das E-Rezept vor. Jetzt gibt es Neuigkeiten bei der Anwendung der App. (s / Foto: Schelbert)


Bei der vom Deutschen Apothekerverband konzipierten Web-App für das E-Rezept geht es voran: Der DAV teilte am gestrigen Donnerstag mit, dass die 17 Landesapothekerverbände einen Treuhandvertrag unterschrieben haben, in dem es unter anderem um die Finanzierung der DAV-App geht. Außerdem wurde beim E-Rezept-Projekt in Berlin nun das erste E-Rezept mit der DAV-App verschickt – bis zum Jahresende sollen 40 Apotheken in das Pilotprojekt eingebunden sein.

Der DAV hat es sich zum Ziel gesetzt, die Basis-Anwendung für die spätere flächendeckende Einführung des E-Rezeptes zur Verfügung zu stellen. Dafür wurde in der ABDA in den vergangenen Monaten unter Hochdruck an der DAV-App gebastelt – eine Web-basierte Anwendung, in der die Kunden aus einer Liste eine Apotheke auswählen können, bei der sie ihr Rezept einreichen oder eine Vorbestellung aufgeben. Immer wieder betonten die Funktionäre der ABDA und des DAV dabei, dass der Verordnungprozess für das E-Rezept werbe- und diskriminierungsfrei sein müsse – also ohne jegliche Steuerungseinflüsse.

Im September gründeten die 17 Landesapothekerverbände daher eine neue gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH) für den Betrieb der DAV-WebApp. Das Besondere an einer gGmbH: Im Gegensatz zu einer „normalen“ GmbH erfüllt eine gGmbH einen gemeinnützigen Zweck, ihre Gewinne werden nicht wie bei der GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern ausschließlich für den angegebenen gemeinnützigen Zweck verwendet. Nun musste noch geklärt werden, wie sich dieses Konstrukt finanziert. Dazu heißt es in einer Mitteilung des DAV: „Abgeschlossen wurde ein Treuhandvertrag, bei dem der DAV als Treuhänder und die 17 Landesapothekerverbände als Treugeber fungieren. Die Treuhandkonstruktion wird eine Gesellschaft tragen und finanzieren, die den Betrieb der DAV-WebApp und der dafür notwendigen Infrastruktur dauerhaft sicherstellt.“

Zur Höhe der jährlichen Ausgaben teilte der DAV nichts mit. DAV-Chef Fritz Becker sagte dazu: „Mit einem Vertragsschluss zwischen DAV und den 17 Landesapothekerverbänden haben wir jetzt auch eine solide organisatorische Basis. Sie unterstreicht, dass wir eine gemeinschaftliche Lösung umsetzen. Anders als bei anderen E-Rezept-Initiativen sind auch keine kommerziellen Interessen am Werk, Patienten werden nicht gesteuert.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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