Oberlandesgericht Naumburg

DocMorris-Quittungen für Privatversicherte müssen Boni ausweisen

Berlin - 14.11.2019, 15:10 Uhr

Päckchenpacken bei DocMorris. Boni für Privatversicherte dürfen die beigelegten Quittungen nicht verschwiegen werden. (b/Foto: dpa)

Päckchenpacken bei DocMorris. Boni für Privatversicherte dürfen die beigelegten Quittungen nicht verschwiegen werden. (b/Foto: dpa)


Urteil hat auch politische Brisanz

DocMorris hat gegen das Urteil Berufung eingelegt – am heutigen Donnerstag fiel das Urteil. Die schriftlichen Gründe liegen noch nicht vor, wohl aber der Tenor: Das Gericht hat die Berufung zurückgewiesen. Damit bestätigt das Oberlandesgericht das Urteil der Vorinstanz. Laut einer Gerichtssprecherin hat der Senat aber auch die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Dass DocMorris auch den Schritt nach Karlsruhe unternehmen wird, ist abzusehen.

Die Brisanz der Entscheidung ist nicht zu unterschätzen. Würde das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg rechtskräftig, würden direkt verrechnete Rx-Boni ausländischer Versender für Privatversicherte sicherlich den Reiz verlieren. Diesen Kunden bliebe dann nur, ihrer Versicherung den Bonus durchzureichen, wollen sie sich nicht des Betrugs schuldig machen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn könnte auf diese Rechtsprechung verweisen, wenn man ihm vorhält, dass sein Apotheken-Stärkungsgesetz kein Rx-Boni-Verbot für Privatversicherte vorsieht. Doch noch ist es eben kein rechtskräftiges Urteil. 

Europa Apotheek-Bonus liegt bereits beim Bundesgerichtshof

Ein Fall, in dem es ebenfalls um Rx-Boni für Privatversichete geht, liegt dem Bundesgerichthof übrigens bereits zur Entscheidung vor. Er betrifft den von der Europa Apotheek gewährten „Sofort-Bonus“ für Privatpatienten, der pro Rezept bis zu 30 Euro betragen kann. Erst bei einem späteren Kauf eines nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittels kann diese Gutschrift eingelöst werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart befand diesen Bonus im Dezember 2018 für zulässig. Ihn auszuloben stelle weder einen Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfalt noch eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar. 

Der Unterschied zum Fall aus Sachsen-Anhalt: Es geht nicht um Quittungen, die die private Kasse täuschen könnten. Aus Sicht der Richter wird im Modell der Europa Apotheek der Kaufpreis des verordneten Arzneimittels und damit der Erstattungsanspruch des Kunden gegenüber seiner Versicherung nicht gemindert. Daher sei der Kunde auch nicht verpflichtet, seinen Versicherer über die Bonusgewährung zu unterrichten. Der Bundesgerichtshof hat sein Urteil in diesem Fall für Februar 2020 angekündigt.

Mehr zum Thema

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte bereits 2017 entschieden, dass es unlauter ist, wenn eine ausländische Versandapotheke Quittungen zur Vorlage bei der Krankenkasse ausstellt, wenn darin eine voll geleistete Zuzahlung vermerkt ist, die die Kunden wegen eines Bonus in Wirklichkeit nur hälftig gezahlt haben.

Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 14. November 2019, Az.: 9 U 24/19



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

OLG: Boni dürfen PKV nicht verschwiegen werden

Unzulässige DocMorris-Quittungen

Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg im Berufungsverfahren wird Ende Oktober erwartet

DocMorris-Quittungen für Privatversicherte vor Gericht

OLG Naumburg zu Rx-Boni für Privatversicherte

„Kein Anreiz, eine Versandapotheke zu wählen“

Rx-Boni vs. unternehmerische Sorgfaltspflicht

DocMorris muss auch an die PKV denken

Landgericht Stendal: Quittungen stiften zum Betrug an

Teilerfolg gegen DocMorris

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.