Modernisierung ohne Ausbildungsverlängerung

Bundestag beschließt PTA-Reform

Berlin - 14.11.2019, 16:40 Uhr

Der PTA-Beruf soll attraktiver werden. (b/Foto: Robert Kneschke / stck.adobe.com)

Der PTA-Beruf soll attraktiver werden. (b/Foto: Robert Kneschke / stck.adobe.com)


Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das PTA-Reform Gesetz mitsamt den jüngsten Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen beschlossen. Eine Aussprache im Parlament gab es nicht. Nächste Station des zustimmungspflichtigen Vorhabens ist der Bundesrat. Ob er mit den mittlerweile erfolgten Nachbesserungen zufrieden ist, muss sich zeigen.

Am heutigen Donnerstag stand die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) auf der Tagesordnung des Bundestags. Wortwörtlich beraten wurde im Parlament allerdings nichts. Ohne Aussprache nahm der Bundestag den Gesetzentwurf in seiner geänderten Fassung an – mit dem Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD und Linke bei Enthaltung von FDP und den Grünen. Der Gesetzentwurf durchläuft ein vereinfachtes Verfahren und wurde schon bei seiner ersten Lesung ohne Reden von Parlamentariern direkt in die Ausschüsse verwiesen.

Spahn mit Twitter-Video

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) äußerte sich nach dem Bundestagsbeschluss in einem kurzen Twitter-Video zu Wort:

Änderungswünsche treffen auf unterschiedliches Echo

Am gestrigen Mittwoch hatte der Gesundheitsausschuss des Bundestages das PTA-Reformgesetz beraten und verschiedene Änderungsanträge beschlossen. Teilweise kommt er mit diesen den Wünschen des Bundesrates entgegen, teilweise den Forderungen aus der SPD-Bundestagsfraktion. Die Länder hatten in ihrer ersten Stellungnahme zum Gesetzentwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf angemeldet. Insbesondere forderten sie Änderungen bei der Ausbildungsstruktur und -dauer: Drei Jahre mindestens sollte die Ausbildung dauern und praktische und theoretische Anteile verzahnen. Auch die SPD wollte eine längere Schulzeit – doch in diesem Punkt ließ die Union nicht mit sich reden. Ganz im Sinne der ABDA soll es also weiterhin bei zwei Jahren Schule und anschließend einem halben Jahr Apothekenpraktikum bleiben. Allerdings soll es eine Evaluierungsregelung geben: Spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der Reform hat das Bundesgesundheitsministerium die Ausbildungsdauer zu überprüfen – ebenso die inhaltlichen Änderungen.

In ihrer Gegenäußerung hatte die Bundesregierung ohnehin nur acht der rund 50 Vorschläge aus den Ländern zugestimmt, einem weiteren teilweise. Sie betreffen die Inkrafttretensregelung – das Gesetz soll nun im Wesentlichen zum 1. Januar 2023 statt 2021 wirksam werden –, die Aufsichtspflicht, die künftig auch bei einer Kompetenzerweiterung beim patientenindividuellen Stellen und Verblistern bestehen bleiben muss, die Berücksichtigung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowie redaktionelle Verbesserungen.

Schulgeld-Regelung kommt separat

Einige Forderungen wollte die Regierung prüfen – dazu zählte auch die nunmehr abgelehnte Verlängerung der Ausbildungsdauer. Aber es ging auch um die pädagogische Qualifizierung der Lehrkräfte/Schulleitung, die Kooperation der Schulen mit den Ausbildungsapotheken, die Anrechung von Fehlzeiten sowie die Notenbildung. Es sollte überdies geprüft werden, ob zukünftig ein Ausgleich einer mangelhaften Prüfungsleistung durch die Vornote möglich sein soll. Diese Punkte werden in den Änderungsanträgen aufgegriffen.

Nicht zuletzt hat die Regierung in der Gegenäußerung klargestellt, dass über die Ausbildungsvergütung während der praktischen Ausbildung in der Apotheke hinausgehende Finanzierungsfragen in dem Gesetzentwurf nicht behandelt werden. Es soll separat geprüft werden, wie für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen eine Schulgeldfreiheit erreicht werden kann.

Hauptanliegen der Reform

Grundsätzlich geht es in dem Gesetzentwurf darum, die Ausbildung und das Berufsbild zu modernisieren. Der PTA-Beruf wurde 1968 erstmals gesetzlich geregelt. Im Vordergrund stand damals die Unterstützung des Apothekers, vorwiegend für die Arbeit im Labor und bei der Rezeptur. Heute bestehen die Hauptaufgaben vor allem darin, Arzneimittel und Medizinprodukte abzugeben und Patienten zu beraten. Darauf soll die modernisierte Ausbildung künftig abzielen. Aber auch eine fundierte pharmazeutisch-technologische Kompetenz soll gewährleistet bleiben. Die PTA sollen während ihrer praktischen Ausbildung eine Vergütung erhalten, die im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt wird. Zudem sollen PTA mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung und mindestens einer „guten“ Prüfungsnote sowie nachweislich regelmäßigen Fortbildungen künftig vermehrt ohne Aufsicht pharmazeutisch arbeiten können. Klargestellt ist aber auch, dass selbst bei Entfallen der Pflicht zur Beaufsichtigung für PTA die Gesamtverantwortung des Apothekenleiters unberührt bleibt.

Mehr zum Thema

Nun ist der Bundesrat wieder am Zug. Bislang steht die PTA-Reform dort nicht auf der Tagesordnung. Wenn den Ländern das Entgegenkommen des Bundestags nicht reicht, können sie den Vermittlungsausschuss einberufen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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