Masernschutzgesetz

FDP will mindestens 50 Apotheken pro Impf-Projekt

Berlin - 13.11.2019, 12:45 Uhr

Bei den künftigen Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken sollten die Landesapothekerkammern eingebunden werden und nur größere Apotheken-Gruppierungen Verträge abschließen, meint der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann. (m / Foto: imago images / C. Spicker)

Bei den künftigen Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken sollten die Landesapothekerkammern eingebunden werden und nur größere Apotheken-Gruppierungen Verträge abschließen, meint der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann. (m / Foto: imago images / C. Spicker)


Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Masernschutzgesetz mit zahlreichen Änderungen beschlossen. Mit dabei: die Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken. Die FDP-Fraktion hat zu den Apotheken-Impfungen einen eigenen Vorschlag eingebracht. Ein Unterschied zu den Modellvorhaben der Großen Koalition: Die Projekte sollen nur in größeren Apotheken-Verbünden stattfinden. Erfolg hatten die Liberalen damit aber nicht.

Nach Informationen von DAZ.online hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages dem Masernschutzgesetz am heutigen Mittwoch zugestimmt. Neben der Union und SPD soll auch die FDP für das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestimmt haben. Enthaltungen gab es von den Linken und den Grünen, die AfD lehnt das Vorhaben ab. Das Gesetz kann nun am morgigen Donnerstag im Bundestag besprochen werden. Der zweite Durchgang im Bundesrat steht voraussichtlich kurz vor Weihnachten an, das Gesetz soll im März 2020 in Kraft treten.

Mehrfach hatte DAZ.online bereits darüber berichtet, dass neben dem Kernelement des Gesetzes – die Masern-Impfpflicht – nun auch zwei wichtige Regelungen für die Apotheker enthalten sind. Weil es mit der EU-Kommission Abstimmungsverzögerungen gibt, ist das Apotheken-Stärkungsgesetz vorerst auf Eis gelegt – die Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen sowie die Wiederholungsverordnungen sollen nun mit dem Masernschutzgesetz beschlossen werden.

Auch in der Opposition macht man sich Gedanken zur genauen Ausgestaltung dieser beiden Vorhaben. Konkret hat die FDP Bundestagsfraktion eigene Änderungsanträge zu dem Gesetz entworfen, einer davon dreht sich um die Modellvorhaben zu Grippeimpfungen in Apotheken. In den Grundzügen ähneln sich die rechtlichen Vorgaben der Liberalen und der Großen Koalition für die Modellprojekte. Allerdings gibt es bei der FDP einige für die Apotheker wichtige Details, die anders formuliert sind. Erstens wollen Union und SPD die Kassen schlichtweg verpflichten, mit den Apothekern Verträge abzuschließen, wenn die Apotheker sie „dazu auffordern“, heißt es in ihrem Änderungsantrag im Masernschutzgesetz. Im FDP-Antrag heißt es, dass die Kassen mit den Apothekern solche Verträge abschließen „können“.

FDP: Größere Apotheken-Gruppen für die Datengrundlage

Der zweite interessante Unterschied ist, dass die FDP erreichen will, dass Gruppen von mindestens 50 Apothekern an einem Modellvorhaben teilnehmen. Bei der Großen Koalition könnten diese Pilotprojekte sehr klein angelegt sein, dort sind „Apotheken, Gruppen von Apotheken oder mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisationen der Apotheker auf Landesebene“ aufgeführt. Zur Begründung heißt es im FDP-Antrag, dass mindestens 50 Apotheker pro Projekt beteiligt sein sollten, um die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung mit einer besseren Datengrundlage zu ermöglichen.

Kürzlich hatte sich der neu gegründete Verband innovativer Apotheken (via) zu Wort gemeldet und angekündigt, an den Modellvorhaben teilnehmen zu wollen. Ginge es nach der FDP, wäre der „via“ wohl zu klein. Ein weiterer kleiner, aber wichtiger Unterschied, ist dass die FDP die Landesapothekerkammern „im Einvernehmen“ bei der Projektgestaltung mitwirken lassen will – die Große Koalition hat dies nicht geplant. Die ABDA hatte die Einbindung der Kammern bei den Modellvorhaben bei der Anhörung im Bundestag empfohlen.

Der FDP-Gesundheitsexperte und Arzt Andrew Ullmann begründete diese Abweichung im FDP-Antrag folgendermaßen: 


Modellprojekte zum Grippeimpfen in Apotheken sind ein wichtiger Schritt, um Impfangebote insgesamt niedrigschwelliger auszugestalten. Wichtig ist, dass die Landesapothekerkammern in diese Modellprojekte ordentlich eingebunden werden. Denn sie sind für die Fort- und Weiterbildung der Apothekerinnen und Apotheker zuständig.“

Prof. Dr. Andrew Ullmann, MdB (FDP)




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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