Neue Studie mit internationalen Vergleichsdaten

Buchpreisbindung: mehr Absatz, mehr Buchhandlungen und günstigere Preise

13.11.2019, 07:00 Uhr

Bücher gehören zu den wenigen preisgebundenen Waren. Eine neue Studie zeigt positive Folgen dieser Preisbindung. (Foto: imago images / Eibner) 

Bücher gehören zu den wenigen preisgebundenen Waren. Eine neue Studie zeigt positive Folgen dieser Preisbindung. (Foto: imago images / Eibner) 


Preisbindung hilft weniger bekannten Titeln

Damit orientiert sich das System mit freien Preisen eher an den Bestsellern. Das zeigen auch die weiteren Ergebnisse der Studie. Denn die Titel auf den Verkaufsrängen 15.000 bis 50.000 haben gemäß der Studie in Deutschland einen Marktanteil von 20,5 Prozent, in Großbritannien nur 15,3 Prozent. Die Studienautoren folgern: „Die Buchpreisbindung fördert den Absatz von Titeln jenseits der Bestseller.“ Zudem fördere der stationäre Buchhandel die Entdeckung von unbekannten Titeln und Autoren. Von 420 Belletristik-Titeln, die zwischen 2011 und 2018 erst nach drei oder mehr Wochen in die Top-20-Liste aufgestiegen waren, seien dafür in 237 Fällen allein und in 171 Fällen maßgeblich die Verkäufe im Buchhandel vor Ort entscheidend gewesen.

Annerose Beurich, Vorstandsmitglied des Börsenvereins, erklärte dazu: „Die Forschungsergebnisse belegen, wie unverzichtbar gerade der stationäre Buchhandel für die kulturelle Vielfalt in unserem Land ist.“ Ohne den Buchhandel sei so mancher interessante Titel oder Autor nie entdeckt worden. Das Forschungsprojekt von Götz soll fortgeführt werden.

Rechtsgutachten: Buchpreisbindung ist mit EU-Recht vereinbar

Zusätzlich zur ökomischen Analyse wurde ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Andreas Fuchs, geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück, vorgestellt. Er bekräftigte: „Das deutsche Buchpreisbindungsgesetz ist mit dem EU-Recht vereinbar.“ Ausländischen Versendern werde der Zugang zum deutschen Markt nicht erschwert. Gemäß seinem Rechtsgutachten haben die Versandbuchhändler ausreichende andere Wettbewerbsmöglichkeiten, um auf dem deutschen Buchmarkt Fuß zu fassen und konkurrenzfähig zu bleiben. Das zeige der kontinuierliche Anstieg des Marktanteils des Versandhandels am Buchmarkt auf 20,7 Prozent im Jahr 2018 und der Erfolg von Amazon mit einem Anteil von rund 50 Prozent am Onlinegeschäft mit Büchern. Zur Erinnerung: Der Europäische Gerichtshof hatte argumentiert, dass ausländische Arzneimittelversender die Möglichkeit zum Preiswettbewerb bräuchten, um bei den Rx-Arzneimitteln erfolgreich tätig sein zu können.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Börsenverein des Deutschen Buchhandels präsentiert neue Studie

Neue gute Argumente für die Buchpreisbindung

Monopolkommission fordert Abschaffung und verweist auf EuGH-Urteil zur Arzneimittelpreisbindung

Buchpreisbindung im Visier

Union und SPD beschließen Bekenntnis zu Festpreisen

Bei Büchern ist GroKo Preisbindung wichtig

Umgehung gesetzlich verhindern

Vorbild: Buchpreisbindung

6 Kommentare

Preisbindung

von Holger am 14.11.2019 um 8:09 Uhr

Vorangestellt sei, dass ich FÜR die Preisbindung von Rx bin, weil wir sonst bald Verhältnisse wie bei den Schlüsseldiensten hätten!

Ein Argument GEGEN eine solche Preisbindung fehlt aber in der bisherigen Diskussion und auch darauf sollten wir vorbereitet sein. Bücher zum Festpreis kauft der Kunde auf eigene Rechnung. Den Großteil der preisgebundenen AM bezahlt aber die GKV - und die steckt doch im Wesentlichen hintern den Bestrebungen zur Aufhebung der Preisbindung! Sinken die Preise, profitiert sie davon. Steigen die Preise, regelt sie über Maximalerstattungsbeträge, dass dieses Risiko auf ihre Mitglieder abgewälzt wird.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Der Unterschied zum Arzneimittel ist...

von Michael Mischer am 13.11.2019 um 11:46 Uhr

... dass ausländische Buchhändler jederzeit eine Filiale in Deutschland eröffnen können. Wer also mit dem stationären Buchhandel konkurrieren möchte, kann dies jederzeit tun - es gibt kein Fremdbesitzverbot.

Wenn man das EuGH-Urteil zu DocMorris nochmals ansieht, dann ist das einer Ausgangspunkte der Richter: DocM darf in Deutschland keine Filiale eröffnen und auf Ebene der Vorort-Apotheke konkurrieren. Damit muss es einen Versandhandel betreiben - und um diesen gegen die persönliche Beratung vor Ort konkurrenzfähig zu machen, muss DocM Preiswettbewerb betreiben dürfen.

Man kann das für blödsinnig halten, insbesondere wenn man sieht, welche Bedeutung Amazon im Buchmarkt hat - ohne Filialen und unter Preisbindung - aber das ist ein Teil des Urteils und begründet, warum die Buchpreisbindung hält, die für Arzneimittel nicht.

Wenn, ja wenn man die Preisbindung vor Gericht besser begründet hätte... Aber da fehlte den Vertretern der Bundesregierung irgendwie der Biss - so mein Eindruck. Und jetzt liegt das Kind im Brunnen... Und ob die Aufhebung des Fremdbesitzverbots bei Erhalt der Preisbindung eine Lösung gewesen wäre, das wage ich nicht mal zu diskutieren.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Der Unterschied zum Arzneimittel ist

von Anita Peter am 13.11.2019 um 13:10 Uhr

Dass das Urteil ein krasses Fehlurteil war, ist ja hinlänglich bekannt.
"Weil DoMo nicht so gut beraten kann, muss es Boni geben dürfen"
So eine Aussage steht dem Schutz der Gesundheit doch diametral gegenüber oder?
Dann müssten Ärzte mit vielen Behandlungsfehlern auch Boni geben dürfen, damit sie mit den anderen Ärzten weiter konkurrieren können.

Unfähige Standes"führung"

von Dr. Alfred Stuhler am 13.11.2019 um 8:53 Uhr

Kann mir mal jemand erklären, warum unsere sogenannte Standesführung nicht in der Lage ist, solche Gutachten auf den Weg zu bringen und in der Öffentlichkeit unseren Großkapital hörigen Politikern um die Ohren zu hauen ?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Unfähige Standes"führung"

von Anita Peter am 13.11.2019 um 10:57 Uhr

Amateure haben nur im DFB Pokal eine Chance gegen Profis. In der Politik sieht das anders aus. Da werden unsere Amateure regelmäßig abgewatscht und für dumm verkauft.
3% in 15 Jahren, Verzicht auf RXVV usw usw. Andere würden schon lange ihren Hut nehmen. Aber unsere Tagträumer bauen sich lieber ihr "Paharamazeutisches-Diensteleistungs-Luftschloss"

Nur politischer Vernichtungswille

von ratatosk am 13.11.2019 um 8:12 Uhr

Auch dies zeigt die Lügen und den Vernichtungswillen gegenüber den Apotheken. Aber Fakten zählen bei diesem Ziel schon lange nicht mehr, nur ideologische Verblendung ( Ulla , Glaeske und Co. ) oder einfach nur Inkompetenz, oder andere Interessen wie gute Verbindungen zum Großkapital aufzubauen, man kann ja auch abgewählt werden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.