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Zentrale Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen
Funke wirbt für „gut überlegten“ Umgang mit dem Botendienst
„E-Rezept ohne Makelverbot nicht machbar“
Wenn Arzneimittelversorgung per Versandhandel oder Botendienst der Normalfall werden, habe das nichts mit guter und umfassender Beratung zu tun, so Funke weiter. Sie glaubt nicht, dass das die Zukunft der Apotheke stärken werde – im Gegenteil: Hessens Kammerpräsidentin befürchtet sogar einen massiven Schaden für die inhabergeführten Apotheken. „Ich bin sicher, dass die die Apotheke vor Ort eine Profilierung über ausufernden Botendienst nicht gewinnen wird“, so Funke. „Unsere Chance liegt einzig auf dem pharmazeutischen Gebiet und unserer sozialen Kompetenz. Hier müssen wir punkten, hier müssen die Kunden und Patienten erleben, dass die Beratung in der Apotheke, im persönlichen Gespräch mit dem Apotheker des Vertrauens, der einen und seine Medikation kennt, einen echten Mehrwert hat und unverzichtbar ist.“
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Natürlich sei ihr auch klar, dass es zukunftsweisende Konzepte nicht nur für die Arzneimittelversorgung, sondern allgemein für die Gesundheitsversorgung für den ländlichen Raum brauche. Aber man müsse die Digitalisierung sinnvoll nutzen. Man brauche sichere und gute Versorgungsstrukturen, die den persönlichen Kontakt nicht außen vor lassen, so Funke. In ihren Augen sind hier alle gemeinsam gefordert: „Wir müssen die Menschen in den Apotheken halten, das schaffen wir nur alle gemeinsam. Nicht der heilberufliche Kollege drei Ecken weiter ist die größte Bedrohung, die größte Bedrohung für die Apotheke vor Ort sitzt ganz woanders!“
Apotheker sollen das VOASG weiterhin kritisch begleiten
Zudem verwies Funke noch auf die dringende Notwendigkeit eines Makelverbots für E-Rezepte – nicht nur für Ärzte und Apotheker, sondern auch für Dritte. Das sei neben der Frage der Gleichpreisigkeit der wichtigste Punkt am Apothekenpaket. Es dürfe keinerlei Rezeptzuweisungen geben – mit dem E-Rezept brauche es nicht viel Fantasie, was dann alles möglich werde, so Funke. Leider habe der Minister aber eher kontrovers diskutierte Punkte wie Grippeimpfungen in der Apotheke und Wiederholungsverordnung aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf herausgelöst.
Spahn sei aber leider nicht bereit dazu gewesen, das Makelverbot auch ins Masernschutzgesetz zu nehmen. In Funkes Augen werden aber Wiederholungsverordnungen mit E-Rezept und ohne Makelverbot den Apotheken massiv schaden, deswegen sei das gesetzlich verankerte Makelverbot neben der Gleichpreisigkeit unerlässlich. Funke rief die Apotheker dazu auf, das VOASG (Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken) weiterhin kritisch zu begleiten und mit den Abgeordneten im Gespräch zu bleiben, insbesondere mit denen, die mit Gesundheitspolitik zunächst nicht befasst sind, und ihnen die Sachlage zu erklären – das E-Rezept ohne Makelverbot sei nicht machbar.
2 Kommentare
Blauäugig
von Conny am 11.11.2019 um 15:33 Uhr
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Makelverbot im Masernschutz
von Roland Mückschel am 11.11.2019 um 12:13 Uhr
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