Digitale Versorgung Gesetz

GroKo: E-Rezept auch für Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege

Berlin - 05.11.2019, 12:45 Uhr

Per Änderungsantrag zum DVG will die Große Koalition regeln, dass auch etwa die häusliche Krankenpflege per E-Rezept verordnet werden kann. (c / Foto: imago images / Steiner)

Per Änderungsantrag zum DVG will die Große Koalition regeln, dass auch etwa die häusliche Krankenpflege per E-Rezept verordnet werden kann. (c / Foto: imago images / Steiner)


Die E-Rezept-Modellprojekte für digitale Arzneimittel-Verordnungen sprießen derzeit aus dem Boden. Mit dem Digitale Versorgung Gesetz (DVG) will die Große Koalition nun aber auch dafür sorgen, dass Heil- und Hilfsmittel sowie die häusliche Krankenpflege digital verordnet werden können. Ein entsprechender Änderungsantrag liegt DAZ.online vor. Weitere Änderungen an den Regelungen zum Arzneimittel-E-Rezept soll es vorerst nicht geben. Somit wird die ABDA bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur wohl keinen weiteren Aufschub bekommen.

In dieser Woche soll das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) im Bundestag verabschiedet werden. Mit dem Vorhaben will die Bundesregierung die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben. Unter anderem sollen Ärzte künftig gesundheitsbezogene Handy-Apps verordnen können. Krankenkassen werden verpflichtet, ab Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Laut DVG-Entwurf müssen Ärzte ihren Patienten – sofern gewünscht – Daten in die ePA eintragen. Unter anderem der Impfpass und der Mutterpass sollen in die ePA integriert werden. Und: Apotheker und Kliniken müssen sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden, die Apotheker bis Ende September 2020.

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Schon mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) hatte der Bundestag geregelt, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband bis Ende März 2020 ihre Verträge so ändern sollen, dass künftig auch E-Rezepte verordnet und abgerechnet werden können. Diesen im SGB V neu geschaffenen Paragraphen (§ 86) will die Große Koalition nun mit dem DVG erweitern. Im Gesetzentwurf des DVG war schon ein Passus zur Etablierung des E-Rezeptes für Heil- und Hilfsmittel enthalten, nun sollen mit einem Änderungsantrag, der DAZ.online vorliegt, die digitalen Verordnungen auch für „sonstige in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähigen Leistungen“ eingeführt werden. Dazu gehört unter anderem die häusliche Krankenpflege.

Ziel der Großen Koalition ist es, auch in diesen Bereichen Modellvorhaben zu ermöglichen, die für die späteren Festlegungen zu den E-Verordnungen „Modellcharakter“ haben könnte, heißt es in der Begründung. Mit dem Änderungsantrag soll zudem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt werden, seine Richtlinien für die Verordnung der oben genannten Leistungen entsprechend zu ändern. Außerdem wollen Union und SPD die digitalen Verordnungen von der Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abkoppeln, „um ärztliche Verordnungen auch ohne vorhergehenden persönlichen Arzt-Patientenkontakt, zum Beispiel im Rahmen einer ausschließlichen medizinischen Fernbehandlung, zu ermöglichen“.

ABDA scheitert mit Wunsch nach Fristverlängerung

Die ABDA hatte bis zuletzt versucht, das DVG noch hinsichtlich einer wichtigen Frist zu beeinflussen: Die Standesvertretung hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass die Frist zur Anbindung aller Apotheken an die Telematikinfrastruktur bis zum 30. September 2020 schwer machbar sei. Zur Begründung hatte die ABDA darauf verwiesen, dass noch Modellprojekte zur Erprobung der TI im Apothekensektor durchgeführt werden müssen und auch die Hard- und Software in den Apotheken noch nicht so weit sei. 

Doch die Große Koalition ist diesem Wunsch bislang nicht nachgekommen. Allerdings hatten Union und SPD den Apothekern hier schon einen sechsmonatigen Aufschub gewährt: Ursprünglich sollten sich die Apotheker bis zum Frühling 2020 an die TI anbinden.

Ebenfalls nicht ins Gesetz kommen Neuregelungen hinsichtlich des Zugriffes auf das E-Rezept. Vor einigen Tagen kursierte eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum DVG, mit dem Union und SPD genau regeln wollten, welcher Heilberufler unter welchen Umständen auf das E-Rezept zugreifen können soll. In dieser Formulierungshilfe war auch das Recht für Patienten enthalten, das E-Rezept bei Bedarf wieder vom Server zu löschen. Diese Neuregelungen sind nun allerdings gestrichen worden.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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