„Grobe Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht“

Apothekentest: Hustensafthersteller verfasst offenen Beschwerdebrief

Stuttgart - 04.11.2019, 17:45 Uhr

Andreas und Stefan Thenn, Geschäftsführer von Med Pharma Service, kritisieren in ihrem Brief unter anderem die Darstellung ihres Hustensaftes „Broncho-Sern“. (c / Foto: Screenshot DAZ)

Andreas und Stefan Thenn, Geschäftsführer von Med Pharma Service, kritisieren in ihrem Brief unter anderem die Darstellung ihres Hustensaftes „Broncho-Sern“. (c / Foto: Screenshot DAZ)


 „Frechheit, dass man abgezogen wird in der Apotheke.“

Die Aussage des Beitrages zu allen Testkäufen: Wer zu Drogerieprodukten greife, könne ein Vielfaches sparen. Die Stimmung der Passanten verschlechtert sich – der Ton gegenüber Apotheken wird rauer: „Das scheint mir schon Nepp zu sein, wenn man es so viel günstiger in der Drogerie bekommen kann.“ „Ich finde es eine Frechheit, dass man so gesehen abgezogen wird in der Apotheke.“

Glaeske versucht am Ende des Beitrages die Preisunterschiede zu erklären. Apotheken hätten als Einzelhandelsunternehmen schlechtere Einkaufskonditionen als große Drogeriemarktketten. Viel weiter holt er jedoch nicht aus. Weshalb Apotheken aufgrund ihres Versorgungsauftrages und der Beratungspflicht beispielsweise einen größeren Aufwand an Fachpersonal haben und in vielen Fällen auch Patienten betreuen und informieren ohne Umsatz zu generieren, bleibt den Zuschauern verborgen.

Thenn-Brüder wehren sich

Das wollen die Brüder Andreas und Stefan Thenn so nicht stehen lassen. Die Geschäftsführer der Berliner Med Pharma Service finden die Darstellung ihres Hustensaftes „Broncho-Sern“ in der Sendung des Hessischen Rundfunks unangemessen. In einem offenen Brief an den Intendanten des Hessischen Rundfunks, Manfred Krupp, sowie an dessen Fernsehdirektorin, machen sie ihrem Unmut Luft: „Von Anfang an wurde im Rahmen der Moderation des Beitrages eine klare Wertung der Produkte transportiert.“ Andreas und Stefan Thenn sehen durch das Vorenthalten wichtiger Informationen und daraus abgeleiteter Falschinformationen darüber hinaus „eine grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht“. Daher adressieren sie in dem Schreiben, das der DAZ vorliegt, auch den Landesverband Hessen des Deutschen Journalistenverbandes.

Sie rechnen vor, dass die Anwender bei Einnahme der für einen Erwachsenen empfohlen Tagesdosis ihres Apothekenpräparates ein höheres Äquivalent an Spitzwegerichkraut einnehmen als mit dem Drogerieprodukt. Dementsprechend sei ein Vergleich auf der Basis Preis pro Volumen „in hohem Maße unwissenschaftlich und wettbewerbsverzerrend“.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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4 Kommentare

Arno Hakk

von Dr.Diefenbach am 06.11.2019 um 12:10 Uhr

NÖ,alles nicht nötig-bei mir ist alles klar,WIESO Diskriminierung?Ich wundere mich halt täglich über unsere gesellschaftlichen Verlogenheiten.Übrigens hilft beim Stress mit den "anderen" eine Runde Cabriofahren durch den Taunus oder Odenwald.Maximal 8o km/h-wunderbar.WOZU dann Benzos??

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Öffentlich rechtliche "Anstalten" und Apotheken

von Dr.Diefenbach am 04.11.2019 um 20:38 Uhr

"es sind nicht nur diese permanent herabwürdigenden Kommentare,die uns ärgern müssen,sondern vor allem EINES:Die Sender von ARD und ZDF sind sich nicht zu schade,die teuersten Werbeminuten GENAU für die Produkte "bereitzuhalten"die in den genial unabhängigen intellektuellen "Fachmagazinen" dann niedergemacht werden.Somit finanziert die Industrie diese miserable PR.Die Apotheken kommen kurz vor den Nachrichten im teuren Spot vor,um viertel nach Acht gibts dann Saures.Und zu einem Herrn Glaeske:Er wird offenbar allmählich alt ,kennt nicht mehr unbedingt die aktuelle Literatur ,wohl nicht mal die Unterschiede einer Extraktherstellung(siehe obiges Beispiel) und daraus folgernd die möglichen WIRKunterschiede.Herr "Kollege",Ihnen sei zB mal die Literatur unserer Professoren wie T.Dingermann zu solchen Themen empfohlen,damit auch Sie wieder aktuell in Form sein können.Dass Redakteure gerne polemisch recherchieren,ist darüber hinaus auch bekannt"

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AW: Öffentlich rechtliche "Anstalten&

von Arno Hakk am 05.11.2019 um 1:58 Uhr

Also ich finde auch, dass Werbekunden einen Einfluss auf die Programmgestaltung haben sollten, das wird ja vom Presserat so gefordert.Schlimm ist aber auch, dass die Pharmaindustrie und Apotheken gezwungen werden im öffentlich-rechtlichen ihre Werbung zu schalten.

P.S.: Ich rieche hier ein bisschen Altersdiskriminierung.

Woher der Zorn? Benzos helfen :)

Qualitätsjournalismus

von Dr. Arnulf Diesel am 04.11.2019 um 19:58 Uhr

Die GEZ-Anstalten sind schon lange auf dem Niveau angekommen, daß eine bekannte Musikband besang: Der gut recherchierte Inhalt besteht aus Angst, Haß, Titten, Wetterbericht.

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