Neue Rabattverträge

Barmer schreibt 75 Prozent im Mehrpartnermodell aus

Stuttgart - 28.10.2019, 15:15 Uhr

Die Barmer schreibt neue Rabattverträge aus. Sie sollen ab 1. Oktober 2020 die bisherigen Verträge der elften Tranche ablösen und zwei Jahre laufen. (m / Foto: imago images / photothek)

Die Barmer schreibt neue Rabattverträge aus. Sie sollen ab 1. Oktober 2020 die bisherigen Verträge der elften Tranche ablösen und zwei Jahre laufen. (m / Foto: imago images / photothek)


Die Barmer hat die 13. Tranche ihrer Arzneimittelrabattverträge ausgeschrieben. Darin befinden sich beispielsweise Wirkstoffe wie Atorvastatin oder Aciclovir – insgesamt sind es 128 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen. Anders als beispielsweise die AOK, die mehrheitlich auf exklusive Vereinbarungen setzt, sucht die Barmer weiterhin für einen erheblichen Anteil der Substanzen mehrere Partner. 112 Lose (74,2 Prozent) werden im Mehrpartnermodell ausgeschrieben, bei dem bis zu drei Bieter den Zuschlag bekommen. Das soll Engpässen vorbeugen.

Die Barmer schreibt neue Rabattverträge aus. Sie sollen ab 1. Oktober 2020 die bisherigen Verträge der elften Tranche ablösen und zwei Jahre laufen. Die neue Ausschreibung – es ist die 13. – umfasst einer Mitteilung zufolge insgesamt 128 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 151 Fachlosen. Davon werden 112 Lose (74,2 Prozent) im sogenannten Mehrpartnermodell ausgeschrieben, bei dem bis zu drei Bieter den Zuschlag bekommen. 39 Lose werden exklusiv vergeben. Bei der zwölften Tranche waren 139 Lose von 178 Losen (78,1 Prozent) im Mehrpartnermodell ausgeschrieben. Da lag die Quote also noch etwas höher. Man setze damit die erfolgreiche Strategie fort, bei der die zuverlässige Versorgung der Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln im Vordergrund stehe, heißt es in einer Mitteilung. Wenn mehrere Produkte zur Auswahl stünden, biete dies Versorgungsalternativen und beuge Lieferengpässen vor, erklärt die Barmer.

Anders als die AOKen

Die Barmer verfolgt hier offensichtlich eine andere Strategie als die AOKen, bei denen Exklusivverträge bevorzugt werden. Der Chef der AOK BaWü Dr. Christopher Hermann verteidigt diese immer wieder gegen Kritik und die wiederholte Forderung nach verpflichtenden Mehrfachvergaben, wie sie beispielsweise jüngst der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Apothekenreform vorgebracht hatte. So erklärte Hermann beispielsweise im April dieses Jahres: „Mehrpartnermodelle fördern genau jene Marktkonzentration, die die Politik eigentlich bekämpfen möchte. Gerade kleinere Unternehmen können in einem Mehrpartnermodell ihren Absatz und damit ihren Angebotspreis nicht planen und werden so aus dem Markt verdrängt“, so Hermann. Einen Zusammenhang zwischen Lieferengpässen und exklusiven Rabattverträgen sieht Hermann nicht.

Preis als einziges Zuschlagskriterium 

Die Barmer hat derzeit nach eigener Aussage insgesamt rund 280 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro durch Generika-Ausschreibungen unter Vertrag. Die jetzt ausgeschriebenen Substanzen umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter die Behandlung von Infektionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Fettstoffwechselstörungen. Konkret geht es beispielsweise um Atorvastatin, Aciclovir in verschiedenen Darreichungsformen, Budesonid zur Inhalation und als Nasenspray, Buprenorphin sowie Citalopram. Der Umsatz dieser Wirkstoffe soll rund 460 Millionen Euro jährlich betragen.

GSAV macht nur vage Vorschriften

Einziges Zuschlagskriterium ist laut den Ausschreibungsunterlagen der Preis. Im GSAV wurde zwar ein Passus eingefügt, der Lieferengpässen vorbeugen soll. Konkrete Kriterien legt er aber nicht fest, sondern verpflichtet die Kassen nur, „die Vielfalt der Anbieter und die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten zu berücksichtigen“.

Die Unionsfraktion im Bundestag um den Arzneimittelexperten Michael Hennrich hat deswegen ein Papier erarbeitet, in dem sie weiterreichende Maßnahmen gegen Engpässe vorschlägt, zum Beispiel soll geprüft werden, ob – soweit dies vergaberechtlich zulässig ist – das Rabattvertragssystem stärker regional zentralisiert werden kann. Vorbild könnten hier die Rabattverträge bei der parenteralen Zubereitung sein. Das würde bedeuten, dass Krankenkassen regional gemeinsam zu Ausschreibungen verpflichtet werden. Das soll insbesondere Apotheker auf dem Land entlasten. Was das Papier sonst noch für Vorschläge enthält, lesen Sie hier.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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