Ausbeutung im Versandhandel beenden

Bundestag beschließt Paketboten-Schutz-Gesetz

Stuttgart - 25.10.2019, 14:29 Uhr

Durch Nachunternehmerhaftung sollen Paketboten künftig vor Ausbeutung geschützt werden. Das bedeutet: Der Versandhändler, der Aufträge an ein Subunternehmen vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialabgaben. Das beschloss der Bundestag mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz am Donnerstag. ( r / Foto: imago images / Sven Simon)

Durch Nachunternehmerhaftung sollen Paketboten künftig vor Ausbeutung geschützt werden. Das bedeutet: Der Versandhändler, der Aufträge an ein Subunternehmen vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialabgaben. Das beschloss der Bundestag mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz am Donnerstag. ( r / Foto: imago images / Sven Simon)


Ausnahmen von der Nachunternehmerhaftung

Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen die Nachunternehmerhaftung umgehen – indem sie mit seriösen Subunternehmen zusammenarbeiten. Hat ein Subunternehmen bislang ordnungsgemäß Sozialabgaben abgeführt, können Krankenkassen und Berufsgenossenschaften diesem eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Und was wenn dieses Subunternehmen die Abgaben dann doch nicht abführt? Wurde das Subunternehmen geprüft und dessen „Unbedenklichkeit“ bescheinigt, dann ist der auftraggebende Versandhändler aus dem Schneider, er ist von der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge befreit, selbst wenn das Subunternehmen die Beiträge wider Erwarten doch nicht abführt.

Das kritisierte die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke. Sie spricht sich dagegen aus, dass für Subunternehmer die Möglichkeit gegeben werden soll, sich korrektes Verhalten bescheinigen zu lassen. Ob die Arbeit wirklich korrekt bezahlt werde, sage diese Bescheinigung nicht, zitiert die dpa die Abgeordnete.

Das Prinzip der Nachunternehmerhaftung ist kein neues. In der Fleischwirtschaft und im Bau gilt es bereits.

SPD: Arbeitnehmer haben ordentlichen Lohn verdient

SPD-Fraktionsvize Katja Mast betonte, mit dem Gesetz würden Schutz und Chancen im digitalen Wandel gegeben. Die vielfältigen Missstände seien die Schattenseiten im Boom des Onlinehandels. Doch die Arbeitnehmer hätten ordentlichen Lohn verdient.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Paket-Schutz

von atopom am 25.10.2019 um 15:48 Uhr

Jetzt muss nur noch ein Paketschutzgesetz verabschiedet werden, damit die Bevölkerung vor der Überflutung mit Paketen und Paketbotenfahrzeugen geschützt wird.

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