Anhörung im Gesundheitsausschuss

ABDA verteidigt Apotheken-Impfungen und Wiederholungsrezepte im Bundestag

Berlin - 24.10.2019, 12:45 Uhr

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages hat die ABDA die geplanten Wiederholungsrezepte und Apotheken-Impfungen verteidigt. Das Ärztelager ist wiederum nicht erfreut. (m / Foto: imago images / epd)

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages hat die ABDA die geplanten Wiederholungsrezepte und Apotheken-Impfungen verteidigt. Das Ärztelager ist wiederum nicht erfreut. (m / Foto: imago images / epd)


BÄK/KBV: Das sind rein ärztliche Aufgaben

Gegenwind gab es aus dem Ärztelager. Die Vertreterin der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) nannte Impfungen eine „rein ärztliche Aufgabe“. Die Vertreterin der Bundesärztekammer bezeichnete es als „sehr kritisch“, wenn Apotheker impfen. Es gehe „nicht nur um den Pieks“. Möglicherweise müssten Notfallmaßnahmen nach einer Impfung eingeleitet werden. Außerdem gehe es darum, Patienten zum Nutzen der Impfungen, unerwünschten Arzneimittelwirkungen, Komplikationen oder Kontraindikationen aufzuklären. Außerdem zeigten Auswertungen aus einer „europäischen Datenbank“, dass „bis März 2019 mehr als 30.000 unerwünschte Nebenwirkungen in Zusammenhang mit Influenza-Impfungen“ passiert seien. „Das sind aber Meldungen, wo die Kausalität nicht weiter untersucht wurde“, räumte die BÄK-Vertreterin ein.

Ebenso heftigen Widerstand der Ärzte gab es gegen die im Entwurf vorgesehenen Wiederholungsrezepte. Die BÄK-Vertreterin prognostizierte, dass die Neuregeleung keine Entlastung für die Ärzte bringe, weil dadurch mehr und neue Medikationsfehler generiert werden könnten. Schließlich könnten während der Zeiträume, in denen der Patient nicht zum Arzt geht, möglicherweise Änderungen der Medikation nötig sein. Und auch durch die Selbstmedikation könnten „potenzielle Interaktionen, die nicht auffallen“ vorkommen.

Die ABDA sieht dies anders. Eckert-Lill wies darauf hin, dass laut Gesetzentwurf der Arzt auch in Zukunft darüber entscheiden soll, ob es überhaupt ein solches Wiederholungsrezept geben kann. „Der Arzt entscheidet, wie oft das Arzneimittel in der Apotheke abgeholt werden soll. Das heißt, ob ein Wiederholungsrezept ausgestellt werden soll und wie oft, verbleibt beim Arzt.“ Die Idee hinter der Regelung sei eine Entlastung des Praxisbetriebs, „weil der Patient während der Gültigkeit des Wiederholungsrezeptes nur in Akutfällen den Arzt aufsuchen muss und er in der Zwischenzeit mit dem Apotheker einen Ansprechpartner hat, der ihm im Zweifelsfall dringend an den Arzt verweisen kann“, erklärte die ABDA-Apothekerin.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Impfen

von Uwe Hansmann am 24.10.2019 um 18:43 Uhr

Ich zitiere aus dem Vortrag von Dr.Bauer in MV:

„Wenn die Leistungen zu einem neuen Standbein für die Apotheken werden sollen, müssen sie sich selbst rechnen, alle Kosten tragen und einen Gewinn abwerfen.“

Beim Impfen kommen die vom Kollegen Meinhardt angesprochenen Punkte hinzu. Das Haftungsthema steht dabei sicher ganz oben.

Zudem müssen zunächst Mitarbeiter qualifiziert werden, etc. etc.

Also: Bei allen richtigen Begründungen seitens der geschätzten Frau Dr.Eckhardt-Lill wird hier Sand in die Apothekeraugen gestreut. Unter den jetzigen Kautelen ist das nicht durchführbar.

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Impfen in der Apotheke

von Stefan Meinhardt am 24.10.2019 um 17:23 Uhr

Wer macht mal bitte eine representative Umfrage in den vor Ort Apotheken zu diesem Thema. Wenn möglich mit den richtigen Fakten. Wer den Gestzentwurf gelesen und verstanden hat sieht doch, daß die Leistung aus dem vorhandenen Topf bezahlt wird. Also werden Apotheken weniger pro Impfung bekommen als die Ärzte. Und die wenigsten Apotheken sind räumlich und personell in der Lage zu impfen. Das heißt: Wer Impfen will muß in Vorleistung gehen. Ich erwarte von der ABDA zuerst eine Berechnung, wie hoch die Kosten pro Apotheke sind, wenn eine Impfung nach den Vorgaben der ApoBO gemacht wird, also Erweiterung des QM, Anforderungen an den Impfraum, Folgekosten daraus ( Toilettenpflicht?), Barrierefreiheit, Versicherungsschutz - da braucht jeder der Impfen soll seine eigene Versicherung-, Personalschulung, Dokumentation) . Das sind doch bei uns alles zusätzliche Kosten, die ein Arzt eben nicht hat, weil sie durch seine tägliche Arbeit schon bei der Praxisgründung erfasst werden. Ich denke, daß wir bei der Abstimmung ein klassisches Ost- West Gefälle hätten......

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Wer stoppt den Wahnsinn?

von Richi am 24.10.2019 um 16:14 Uhr

Wie können wir endlich den Wahnsinn der Deligierten stoppen. Die ABDA heißt Standesvertretung. Im Moment habe ich das Gefühl die Vertretung merkt nicht was der Stand will. Also von Vertretung kann keine Rede sein.
Bitte sprecht doch mal an, was wir Apotheker wirklich wollen! Impfen spielt da keine Rolle!!!

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Die ABDA kann abdanken

von Karl Friedrich Müller am 24.10.2019 um 14:40 Uhr

Hätte sich mal die ABDA so in Zeug gelegt für das RxVV, dann wären die Aktivitäten von DocMorris wie Apotheke Adhoc berichtet, nicht möglich. Hier werden Tatsachen geschaffen, die uns strickt ins Verderben führen.
Dienstleistungen (haha) werden schon besetzt und werden uns nicht helfen. Auch keine Impfung,
Ignoranz, Verblendung, Nichtstun der ABDA haben uns in diese Sackgasse geführt.
Die ABDA und der DAV seien überrascht. Tiefschlaf?
Haften diese Organisationen für ihre Klüngelei mit Spahn? Und für den Verrat an uns?
Es geht alles sehr viel schneller, als oben gedacht (oder von uns). Wieviel Zeit bleibt, um sein (restliches) Vermögen zu retten und den Laden dicht zu machen?
Die normalo Apotheke ist Geschichte. Da helfen auch ein paar APPs nicht weiter.

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AW: Die ABDA kann abdanken

von Conny am 24.10.2019 um 15:22 Uhr

Wie oft wurde ich zensiert, weil ich Schmidt und die unfähige Abda kritisiert habe. Heute muss doch der dümmste Delegierte gemerkt haben was gespielt wird.

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