Erlaubt oder nicht?

Melatonin in Nahrungsergänzungsmitteln

Stuttgart - 22.10.2019, 17:54 Uhr

LED emittieren in der Regel viel Blaulicht, das kann den Melatoninspiegel senken und am Abend wach halten. Könnten Nahrungsergänzungsmittel helfen? Wenn ja, handelt es sich dann nicht um Arzneimittel? (c / Foto: reewungjunerr / stock.adobe.com) 

LED emittieren in der Regel viel Blaulicht, das kann den Melatoninspiegel senken und am Abend wach halten. Könnten Nahrungsergänzungsmittel helfen? Wenn ja, handelt es sich dann nicht um Arzneimittel? (c / Foto: reewungjunerr / stock.adobe.com) 


Was bedeutet das für Cefanight?

Gegen das Urteil hat die Regierung von Oberbayern Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt, die Entscheidung steht jedoch noch aus, heißt es in der schriftlichen Antwort an DAZ.online. Die Regierung von Oberbayern werde das von der Cefak KG zum Vertrieb vorgesehene Produkt unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der bayerischen Verwaltungsgerichte einstufen und hinsichtlich der Zulässigkeit des Vertriebs überprüfen.  

Könnte Melatonin rechtlich am Ende doch eher den Lebensmitteln als den Arzneimitteln zuzuordnen sein – auch wenn das BfArM dies schon seit 1995 eindeutig anders sieht?


Durch die in das Verfahren eingeführten Gutachten wurde hinreichend belegt, dass eine Aufnahme von 1 mg Melatonin auch durch den Verzehr einer angemessenen Menge von Lebensmitteln erreicht werden kann.“ 

VG München, Urteil v. 17.10.2018 – M 18 K 15.4632 


Der Streit um Pistazien

In dem Urteil des Landgerichts München, auf das die Regierung von Oberbayern in ihrer Stellungnahme gegenüber DAZ.online verweist, wird auch auf den Gutachter Prof. Dr. med. H. H. verwiesen. Dieser führte am 14. August 2015 aus, dass durch die gezielte Aufnahme von 5 g Pistazien am Tag eine Tagesdosis von 1 mg Melatonin erreichbar wäre und eine solche Aufnahme gesundheitlich unbedenklich sei: „Pistazien würden jedoch nicht zu den in Deutschland üblichen und in größeren Mengen verzehrten Lebensmitteln gehören; der tägliche Durchschnittsverzehr liege rechnerisch deutlich unter 1 Gramm pro Person. Als Ergebnis hielt der Gutachter daher fest, dass eine Melatonin-Zufuhr von 1 mg pro Tag mit einer ausgewogenen, gesundheitsförderlichen Ernährungsweise mit Lebensmitteln des in Deutschland üblichen Verzehrs nicht zu erreichen sei.“

Das Gericht zeigte sich von dieser Einschätzung aber wenig beeindruckt und betrachtete es als ausreichend, dass die Aufnahme von Melatonin durch Lebensmittel ohne Gesundheitsbedenken möglich ist.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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