Bedarfsplanung in Österreich

Wettbewerbsbehörde will Praxisapotheken und Apotheken gleichstellen

Remagen - 21.10.2019, 10:15 Uhr

In Österreich gibt es mal wieder großen Ärger rund um die ärztlichen Praxisapotheken. Die Bundeswettbewerbsbehörde will mehr Wettbewerb zwischen Apotheken und Praxisapotheken. (c / Foto: Imago Images / Chromorange)

In Österreich gibt es mal wieder großen Ärger rund um die ärztlichen Praxisapotheken. Die Bundeswettbewerbsbehörde will mehr Wettbewerb zwischen Apotheken und Praxisapotheken. (c / Foto: Imago Images / Chromorange)


Österreichs öffentliche Apotheken müssen in ihrem Konkurrenzkampf mit den ärztlichen Praxisapotheken („Hausapotheken“) einen weiteren herben Dämpfer hinnehmen. Die Bundeswettbewerbsbehörde ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese hinsichtlich der Regelungen für die Bedarfsprüfung den öffentlichen Apotheken gleichgestellt werden sollen. Damit soll die Versorgung im ländlichen Raum verbessert werden.

Seit Anfang 2017 analysiert die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) den österreichischen Gesundheitsmarkt. Im Mai 2018 war der erste Teilbericht „Der Markt für öffentliche Apotheken“ erschienen. Dieser hatte mögliche Wettbewerbsbeschränkungen im Hinblick auf die Bedarfsprüfung, das Fremdbesitzverbot und Filialapotheken sowie die Vorschriften über den Betrieb von Apotheken (unter anderem Öffnungszeiten, Angebot von Dienstleistungen, Online Handel, Apothekenvorbehalt für OTC-Arzneimittel) unter die Lupe genommen.

Zankapfel „ärztliche Hausapotheken“

Nun wurde der zweite Teilbericht zum Thema „Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum“ veröffentlicht. Er liefert eine Bestandsaufnahme der regionalen Versorgung mit Apotheken und Allgemeinmedizinern in Österreich und untersucht unter anderem, inwieweit Wettbewerbsaspekte mit dem Ärztemangel im ländlichen Raum zu tun haben könnten. Ein besonderes Augenmerk legten die Wettbewerbshüter dabei auf die Beschränkungen für die ärztlichen Hausapotheken und die Frage, ob diese unter dem Blickwinkel der Gesundheitsversorgung gerechtfertigt sind. Hierin liegt in Österreich seit Jahren ein erhebliches Konfliktpotenzial, das nun mit voller Macht wieder aufbricht. Die BWB spricht von der „ungebrochenen rechtlichen Brisanz im Verhältnis öffentliche Apotheken und ärztliche Hausapotheken.“

1438 öffentliche Apotheken und 794 ärztliche Hausapotheken

Wie in dem Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde nachzulesen ist, gibt es in Österreich derzeit 1438 öffentliche Apotheken, davon 29 Filialapotheken, und 794 von Kassenärzten geführte Hausapotheken. Gemeinden bis zu 5000 Einwohnern werden überwiegend über Hausapotheken versorgt. Von den rund 3800 Allgemeinmedizinern mit einem Kassenvertrag betreiben etwa 21 Prozent eine Hausapotheke. In Gemeinden mit bis zu 1000 Einwohnern sind es 74 Prozent, in Gemeinden von 1000 bis 5000 Einwohnern 44 Prozent. In rund 38 Prozent der österreichischen Gemeinden gibt es weder eine öffentliche noch eine Hausapotheke. Etwas über 60 Prozent davon befinden sich im ländlichen Raum. Im Zeitraum von 2009 bis 2018 wurden in Österreich 155 öffentliche Apotheken neu eröffnet, vorwiegend in Gemeinden mit wachsenden Bevölkerungszahlen. Für die Versorgung auf dem Land hilft das demnach nicht unbedingt viel. Außerdem soll es gerade in der Größenklasse von 1000 bis 5000 Einwohnern durch die Neueröffnung öffentlicher Apotheken zu einer Verdrängung bestehender Hausapotheken gekommen sein. So viel zum Status quo und jüngeren Entwicklungen.

Hausapotheke als Anreiz für Landarzt-Dasein

Die Bundeswettbewerbsbehörde kommt nun zu dem Ergebnis, dass der Betrieb einer ärztlichen Hausapotheke die Attraktivität des Landarzt-Daseins wesentlich erhöhen könnte und damit auch die flächendeckende Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum. Das ist im Prinzip bereits bekannt, bekommt aber durch das Urteil des BWB eine neue politische Brisanz. Der Wettbewerb mit den niedergelassenen öffentlichen Apotheken werde derzeit durch eine „sehr restriktive Regelung“ im Apothekengesetz beschränkt, meint die Behörde und empfiehlt deshalb eine weitgehende Deregulierung der Bestimmungen betreffend ärztliche Hausapotheken.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Kompetenz in Ö ?

von ratatosk am 23.10.2019 um 9:05 Uhr

Gleichgestellt ? wenn die Praxis das Angebot bequem nur auf den eigenen selbst verschriebenen Bedarf optimieren kann, sowohl in Bezug auf Breite, Rabatte und Bedarf ?
Nein, auch hier sind alimentierte Beamte berufen den Wettbewerb, den sie selbst nicht mal ansatzweise kennen ! zu fördern. - oder es werden andere Interessen mit solchem Unsinn zu verschleiert .Eben wie bei uns.

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