Nach Kölner Todesfällen

Wie gefährlich ist Lidocain?

Stuttgart - 17.10.2019, 06:59 Uhr

Rund einen Monat nach den Todesfällen durch toxisch verunreinigte Glucose aus einer Kölner Apotheke deutet vieles auf ein Versehen hin. Nun ist auch bekannt, welche Substanz zum Tod zweier Menschen geführt hatte: Lidocainhydrochlorid. ( r / Foto: Bits and Splits /stock.adobe.com)

Rund einen Monat nach den Todesfällen durch toxisch verunreinigte Glucose aus einer Kölner Apotheke deutet vieles auf ein Versehen hin. Nun ist auch bekannt, welche Substanz zum Tod zweier Menschen geführt hatte: Lidocainhydrochlorid. ( r / Foto: Bits and Splits /stock.adobe.com)


Orale Bioverfügbarkeit: Für Schwangere besonders gefährlich?

Im Buch „Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie“ (11. Auflage, Urban Fischer Verlag, Seite 76) wird die orale Bioverfügbarkeit von Lidocain zwischen 20 und 34 Jahren mit 13 Prozent (4-21) angegeben. Im Alter von 73 bis 87 Jahren soll sie hingegen 27 Prozent (12-52) betragen. Auf www.embryotox.de wird die orale Bioverfügbarkeit mit 35 Prozent angegeben, „aufgrund eines First-Pass-Metabolismus“. 

Angenommen, in die Glucose-Abfüllung aus der Kölner Apotheke wären 900 mg Lidocain gelangt, wären mit einer Bioverfügbarketi von 35 Prozent 315 mg Lidocain im Blutkreislauf der Mutter angekommen, also eine toxische Dosis (s.o.). Das Verhältnis der embryofetalen Dosis gegenüber der mütterlichen Serumkonzentration soll 0,4 bis 1,3 betragen (Quelle: Fachinfo Emla® Creme).

Da in Glucosetoleranz-Tests 50 oder 75 g Glucose enthalten sind, erscheint eine Kontamination in dieser Größenordnung nicht unwahrscheinlich. Hinzu kommt, dass laut dem Buch „Toxikologie“ (Marquardt / Schäfer /Barth, 4. Auflage, Seite 512, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart) Schwangere besonders anfällig gegenüber Lokalanästhetika sein könnten. Die dort erläuterten Studien beziehen sich aber auf Bupivacain, das erheblich stärker kardiotoxisch sein soll als beispielsweise Lidocain: Die Plasmaeiweißbindung soll sich für Bupivacain in der Schwangerschaft verringern und so der Anteil des freien Pharmakons steigen.

Verzögerte Freisetzung aus der Gel-Grundlage

Könnten also auch gängige Darreichungsformen wie das Dynexan Mundgel® gefährlich werden? In der Fachinformation steht dazu: „Wenngleich die resorbierten Mengen an Lidocain nach lokaler Anwendung des Gels deutlich geringer als die nach einer Infiltrations- oder Leitungsanästhesie sind, können systemische Wirkungen bei sehr ungünstigen Resorptionsverhältnissen (stark traumatisierte Mukosa) nicht völlig ausgeschlossen werden. Dynexan Mundgel® darf daher nur mit besonderer Vorsicht angewendet werden bei Patienten mit schweren Störungen des Reizbildungs- und Reizleitungssystems am Herzen, akuter dekompensierter Herzinsuffizienz und schweren Nieren- oder Lebererkrankungen.“

Bisher seien aber keine Intoxikationen nach Anwendung von Dynexan Mundgel® bekannt. Bedingt durch die verzögerte Freisetzung aus der Gel-Grundlage und die rasche Metabolisierung des Lidocains, sei bei der empfohlenen Anwendungshäufigkeit und Menge nicht mit einer systemischen oder gar toxischen Wirkung zu rechnen. 

Und doch: Gerade bei Kindern gab es in der Vergangenheit bereits Hinweise auf (tödliche) Gefahren durch Lidocain, allerdings im Ausland.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Versagen DAV

von Dr Mathias Keil am 20.10.2019 um 10:37 Uhr

Lieber Herr Kollege Müller,
In Ihrem Kommentar machen Sie es sich zu leicht:
Zwar sind Ihre Anmerkungen zur Rezepturberechnung durchaus nachvollziehbar allerdings ist das vermutliche Fehlverhalten in der Apotheke dadurch keinesfalls zu entschuldigen. Es wurde offensichtlich gegen elementare GMP Regel (ID-Kontrolle, Reinigung, Untermischung...) verstoßen . Das genau aufzuklären ist Sache des Staatsanwaltes und eine erweiterte Schulung und Kontrolle der Apithekenmitarbeiter scheint mir auch erforderlich zu sein. Wenn wir nicht in der Lage sind elementare GMP Regeln in der Offizin umzusetzen , dann wird die Rezeptur|Defektur wohl aus der Apotheke verschwinden. Wollen wir das?

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Versagen des DAV

von Karl Friedrich Müller am 17.10.2019 um 7:49 Uhr

Im DAP wird heute die Abfüllung und die angebliche Unwirtschaftlichkeit der Fertigprodukte behandelt.
1. warum wird eine Abfüllung nicht wie eine normale Rezeptur behandelt und vergütet? Die derzeitige Berechnung ist ein alter Zopf
2. warum müssen KK keine Gefäße vergüten? Auch das ist nicht einzusehen. Ebenso ein alter Zopf aus grauer Urzeit, als man noch Gefäße reinigte.
Man hat versäumt, den Praxisbedarf anzupassen und eine angemessene Berechnung zu fordern.
Es kann nicht Sache von Apotheken sein, in ausbeuterischer Weise Dinge herzustellen, die fertig auf dem Markt sind. Rezepturen müssen TEURER sein als Fertigprodukte

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