Zerfleddertes Apotheken-Stärkungsgesetz

Auch die Wiederholungsverordnungen kommen ins Masernschutzgesetz

Berlin - 16.10.2019, 07:00 Uhr

Ein Rezept, mehrere Abgaben: Das wollte die Bundesregierung mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz umsetzen, jetzt soll die Neuregelung mit dem Masernschutzgesetz kommen. (c / Foto: imago images / J. Tack)

Ein Rezept, mehrere Abgaben: Das wollte die Bundesregierung mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz umsetzen, jetzt soll die Neuregelung mit dem Masernschutzgesetz kommen. (c / Foto: imago images / J. Tack)


Was passiert mit den Dienstleistungen und den Regelungen zum E-Rezept?

Für die Apotheker stellt sich langsam aber sicher die Frage: Was bleibt noch übrig von der Apothekenreform? Von den oben beschriebenen vielen unterschiedlichen Maßnahmen, die die Vor-Ort-Apotheke stärken sollen, sind nur noch wenige in der Reform verblieben. Die wichtigste geplante Neuregelung, die noch im Apotheken-Stärkungsgesetz steht, ist ohne Zweifel die Einführung neuer pharmazeutischer, vergüteter Dienstleistungen. Erstmals sollen die Kassen verpflichtet werden, solche Services der Apotheker zu vergüten. Ebenfalls nicht zu unterschätzen sind die Regelungen zur freien Apothekenwahl: Mit der Reform soll klargestellt werden, dass weder Ärzte noch EU-Versender oder Krankenkassen Patienten mithilfe des E-Rezeptes „lotsen“ oder „leiten“ dürfen.

Schließlich wären da auch noch geplante Neuregelungen für automatisierte Abgabestationen: Die Bundesregierung will definieren, unter welchen Umständen Arzneimittel an Abgabeautomaten abgegeben werden können. Falls diese Passage mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz kippt, dürfte sich die Trauer der Apotheker aber wohl in Grenzen halten. Denn dort enthalten ist auch die grundsätzliche Erlaubnis für Versandhändler, solche Abgabe-Automaten zu betreiben, wenn diese sich an gewisse Regeln halten.

Ob das Apotheken-Stärkungsgesetz nur später kommt oder sogar komplett kippt, ist derzeit noch völlig offen. Klar ist: Es gibt massive Probleme bei der Besetzung der neuen EU-Kommission. Derzeit steht nicht fest, wer der oder die neue Binnenmarkt-Kommissar/-in wird, der sich um die deutsche Rx-Preisbindung kümmern müsste. Wenn es dann eine arbeitende EU-Kommission gibt, ist auch noch lange nicht gesagt, dass diese auch die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gutheißen wird. Spahns Kollegen in der Unionsfraktion haben jedenfalls schon angekündigt, dass die Reform wohl ganz gekippt werde, wenn sich die EU-Kommission gegen das Rx-Boni-Verbot im SGB V stemmt.

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Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Wiederholungsverordnung ???

von Mathias Mallach am 16.10.2019 um 10:37 Uhr

zum Thema Wiederholungsverordnungen:

Wenn das der gesamte Text zum Thema Wiederholungsverordnung sein soll, dann frage ich mich wieder einmal, warum man nicht mal einen Apotheker dazu befragt hat. Sollte er es nicht sein, und es gibt noch nähere Erläuterungen dazu, dann bitte her damit !
Mir sind spontan nur gleich mindestens 4 Dinge dazu eingefallen:
1. Was mache ich mit so einem Rezept ? Behalten bis alles abgeholt ist ? Original sofort einreichen mit Kopie und Vermerk, wieviele Packungen der Patient bereits abgeholt hat ? Oder die Kopie einreichen ?
2. Muss der Patient alle drei Packungen unbedingt in einer Apotheke abholen ? Kann er das Rezept splitten ?
3. Was ist, wenn sich Rabattverträge ändern ? Bekommt er immer nur das eine Präparat ?
4. Wo ist der Unterschied zu heutiger Gesetzgebung, dass der Arzt die Gültigkeitsdauer eines Privatrezeptes selbst verlängern kann und dabei beliebig viele Packungen verschreiben darf ? Nur, dass es jetzt auch für GKV-Verordnungen gilt ?

Klär mich mal bitte einer auf !

PS: Wie sieht es mit meiner Extra-Vergütung zu den Punkten 1 und 2 aus ?

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AW: Wiederholungsverordnung

von Jan Kusterer am 16.10.2019 um 11:48 Uhr

Ich erwarte von unserer Vertretung, dass sie uns für Leuchtturmprojekte Konzeptplanungen für den BEST CASE vorstellt. Ich will wissen, dass eine Idee nicht nur aus einem Satz besteht sondern aus einem erarbeiteten praxistauglichen Konzept.

Wer hat etwas Anderes erwartet ? Es wäre so einfach !

von Dirk Krüger am 16.10.2019 um 10:30 Uhr

Es wäre so einfach: Im VOASG das Boniverbot im SGB V streichen und das Gesetz mit dem auch vom Bundesrat geforderten RXVV dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen. Sch… auf die EU. Ob man die fragt oder nicht - davon unabhängig und auch unabhängig davon, wie die Antwort unserer Überregierung in Brüssel ausfällt, sollte sie doch gefragt werden : das RxVV landet eh vor dem EUGH - unserer Über-Über-Regierung. Unsere Bundesregierung sollte mal den A... in der Hose haben, selbst etwas zu entscheiden und nicht immer wie das berühmte Kaninchen vor der Schlange erstarren. Aber unser BMG scheut ja die Mühe, weil der "Begründungsdruck zu groß" wäre. Ich könnte schreien...

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