Anfrage von Michael Hennrich (CDU)

BMG: Beim Rx-Versandverbot wäre die „Begründungslast“ zu hoch

Berlin - 14.10.2019, 12:29 Uhr

Laut Bundesgesundheitsministerium ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich ein Rx-Versandverbot europarechtlich und verfassungsrechtlich nicht begründen ließe. (c / Foto: imago images / Seeliger)

Laut Bundesgesundheitsministerium ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich ein Rx-Versandverbot europarechtlich und verfassungsrechtlich nicht begründen ließe. (c / Foto: imago images / Seeliger)


Das Rx-Versandverbot war zuletzt wieder Thema in der Apothekenpolitik. Nach der Empfehlung des Bundesrates das Verbot zu beschließen, beschäftigten sich auch die Apotheker und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf dem Apothekertag damit. Auch in Spahns Unionsfraktion ist das Verbot wieder ein Gesprächsthema. Der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich fragte kürzlich die Bundesregierung, wie sie zum im Koalitionsvertrag verankerten RxVV steht. Die Antwort: Es wäre nur schwer möglich, das Verbot rechtlich sicher zu begründen. Somit dürfte auch klar sein, wie die Regierung auf die Empfehlung des Bundesrates reagieren wird.

Seit ziemlich genau drei Jahren dauert der Versandhandelskonflikt nun an. Mitte Oktober 2016 entschied der EuGH, dass sich EU-Versandhändler nicht an die hierzulande geltende Preisbindung für Rx-Arzneimittel halten müssen. Die erste Reaktion aus der Politik kam damals aus der Unionsfraktion: Der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) legte sich schnell auf das Rx-Versandverbot fest. Mit seinem Wunsch scheiterte er aber an der SPD und an mehreren anderen Ministerien, die das Verbot für verfassungs- und europarechtlich nicht machbar hielten. Der jetzige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (ebenfalls CDU) hält wiederum gar nichts vom Rx-Versandverbot und schlägt ein Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch V vor, das derzeit auf europäischer Ebene geprüft wird.

Doch auch Spahn eckt mit diesem Vorgehen an: Zunächst gab es natürlich Widerstand bei den Apothekern, es folgten aber auch einige Beschwerden aus seiner eigenen Fraktion – schließlich hatte man das Rx-Versandverbot im Koalitionsvertrag festgehalten und damit Wahlwerbung betrieben bei den Apothekern. Zuletzt sprachen sich dann auch die Bundesländer im Bundesrat erneut für das Rx-Versandverbot aus – eine Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Forderung der Länder steht noch aus. Wie diese ausfallen könnte, verrät allerdings eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage des CDU-Abgeordneten Michael Hennrich, der in der Unionsfraktion für alle Arzneimittelthemen zuständig ist. Hennrich wollte von der Bundesregierung wissen, welche europa- und verfassungsrechtlichen Gründe die Regierung dazu bringen, den Koalitionsvertrag an dieser Stelle nicht umzusetzen.

Stellvertretend für die Bundesregierung antwortete nun Sabine Weiss (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im BMG. Die Antwort liegt DAZ.online exklusiv vor. Darin erklärt das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Spahn, dass Maßnahmen wie das Rx-Versandverbot mit „hinreichenden, belegbaren Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt werden und zur Erreichung des Ziels geeignet, erforderlich und angemessen sein“ müssten. Schließlich – so die Erinnerung des BMG – gehe es um einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Apotheker. Allerdings würde ein Rx-Versandverbot aus Sicht der Bundesregierung ein Eingriff sein, der nur schwer begründet werden könnte. Denn:


„Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln würde aber gegenüber den im oben genannten Gesetzentwurf enthaltenen Festpreisregelungen einen wesentlich stärkeren Markteingriff darstellen, dessen Notwendigkeit gesondert dargelegt und begründet werden müsste. Dabei wäre besonders zu berücksichtigen, dass der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln seit dem Jahr 2004 in Deutschland zulässig ist und bisher grundsätzlich keine Gefährdung der Gesundheitsversorgung bewirkt hat. Die Begründungslast wäre hierdurch erheblich erhöht. Zudem würde ein Verbot des Versandhandels die wirtschaftliche Existenz auch der in Deutschland zugelassenen Versandapotheken gefährden. Daher bestehen bei der gegebenen Sachlage im Hinblick auf ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken.“

Antwort der Bundesregierung




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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20 Kommentare

zu hoch

von Pille Palle am 21.10.2019 um 16:46 Uhr

ist mir auch zu hoch. Nie werde ich verstehen, warum man in einer DEMOKRATIE jedenfalls in einer so genannten, ein Gesetz durch boxt, das nach langen Monaten der Argumentatiionskaskaden, GEGEN den Rat der Bundesländer, entgegen 1,4 Millionen Wählerunterschriften und nochmals 400 000 Unterschriften der Petitionsunterzeichner OHNE Zustimmumg des Bundesrates von Sonnenkönig und seiner Muddi gewollt sind. Oder hab ich was falsch verstanden?

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Staatsstruktur-Verrottungs-Laissez-faire

von Andreas P. Schenkel am 15.10.2019 um 16:46 Uhr

Würde ich bei einer Abgabe, bei der Pharmazeutische Bedenken indiziert sind, mitteilen: "Die Begründungslast ist mir zu hoch", so würden mich meine Kollegen zurecht für einen total schwachmatischen Lulli halten.

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RXVV

von pille62 am 15.10.2019 um 13:32 Uhr

........das RXVV ist in Europa die Regel.Da fällt es schwer zu glauben, das sei juristisch nicht realisierbar. Die jetzige Lösung zur Gleichpreisigkeit, da können wir sicher sein, wird Herrn Spahn sicherlich um die Ohren fliegen.
Eigentlich ist es doch ganz einfach.
Bierdeckel her und aufschreiben:
Der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, als Ware besonderer Art ist ohne Ausnahme verboten.
Ganz ohne Beraterhonorar,wenn man denn will.
Und die armen Mitarbeiter aus den deutschen Versandapotheken saugt der Markt innerhalb von Wochen auf.
Einziger Nachteil! Max Müller &Co schauen in die Röhre und die ein oder andere exclusive Karosse bleibt beim Händler.
Ist übrigens auch gut fürs Klima!!

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Hennrichs „Ungleichung“

von Heiko Barz am 15.10.2019 um 12:59 Uhr

#@Christian Springob
Glauben Sie ernsthaft, dass Herr Hennrich in der Lage ist, die von Ihnen vorgelegten Begründungen auf das KGV des RXVVs auszurichten? Mich würde darüberhinaus interessieren, warum die „gleichlangen Spieße“ überhaupt nicht mehr - auch nicht zum APOTAG - erwähnt werden.
Was macht denn der Hollandversender wirtschaftlich anders als die Deutsche Vor Ort APO und kann aus diesem Fundus, der uns - bis - 2004 auch zur Verfügung stand, reichlich Gelder für die seit 2016 möglichen „Boni“ herausschleudern?
Rabattfähiger AM-Einkauf,
Steuersätze, (Gewerbe-Einkommens-MWST- !!),
Staatlich Überwachung fehlt,
Abenteuerliche Mitarbeiterstruktur,
Keine finanzdepressiven Sozialleistungen wie Nacht-und Notdienste, BTM-Beleiferungen, Rezepturen etc!!
Diese unsere Betriebe bedrückenden finanziellen Belastungen sind auch dem GM Spahn vollständig bekannt. Wenn es nun allgemein eine Europäische Nivellierung gäbe, dann müßte er umgehend diese für „seine“ Landsleute, zu deren Wohle er den Amtseid abgelegt hat, adhoc einrichten. Das allerdings würde in Holland einen Erdrutsch erzeugen. Frei nach „Faust“: das also ist des Pudels Kern! MG, ist das nicht auch der Name unseres völlig unbekannten Pressesprechers?
Bei einer Europarechtlichen Gleichbehandlung der AM-Versorgung hätten die „Holländer“ nicht die Spur einer Chance bei gleichen wirtschaftlichen Voraussetzungen gegen die hochqualifizierten Deutschen Apotheken. Grund genug für Herrn Spahn, sich seines Amtseides zu erinnern.
Was sagte er zum Apotag, er verstünde uns nicht, er hätte das 2004 beschlossene „Gesetz“ nicht gemacht, den Versand zu erlauben, sicher nicht! Aber was hindert Ihn, dieses erkannt existenzbedrohende Gesetz für Apotheken - auch zum Wohle der Deutschen Patienten - abzuschaffen, und wie in Europa üblich - mehr als 80% - das RXVV rechtlich einzuführen, wie schon bei den Tierarzneimitteln unbestritten üblich!
So, Herr Hennrich, jetzt einmal Ihre Argumentationskette! Durch Ihre letzten Äußerungen haben Sie sich ja eifrig vom Acker gemacht. Auch Ihnen ist die Deutsche Apotheke in ihrer kompetenten Wichtigkeit als gesundheitsbewährtes Institut nicht mehr erhaltungswürdig.
Das ist allerdings eine wirtschaftspolitische Bankrott-Erklärung. Was sagt denn der zuständige WM Altmeyer dazu - auch steuerpolitisch!?

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Spahn beschließt keine Gesetze - das macht der Bundestag

von Dirk Krüger am 15.10.2019 um 9:29 Uhr

Die empörende Stellungnahme des BMG - "wir wählen den bequemsten Weg" - muss endlich dazu führen, dass unser ABDA-Schmidt nun endlich mit denen redet, die das Gesetz beschließen sollen. Also mit dem Vorsitzenden der CDU-Bundestagsfraktion Brinkhaus und dem der SPD-Fraktion Mützenich. Ich habe noch F. Schmidt vor Augen, wie er vor den Delegierten des DAT neben Spahn stehend dessen Ausführungen schweigend mit einem jovialen Grinsen "begleitet". Die Botschaft war klar: ihr Delegierten habt doch keine Ahnung, und zwischen Spahn und mich passt kein Blatt. Widerlich !

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Begründungslast zu hoch ?

von J.M.L am 15.10.2019 um 8:18 Uhr

Ich sichere gut ausgebildeten jungen Menschen und deren Familien die alle hier in Deutschland ihre Steuern und Abgaben entrichten einen Arbeitsplatz vor Ort.
Begründungslast zu hoch? Wie dreist und gesellschaftsverachtend man doch argumentieren kann...

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Ist nicht mehr so weit auseinander

von ratatosk am 14.10.2019 um 19:08 Uhr

Die heutige CDU ist heute eine 2. SPD und von der alten marxistischen Ulla nicht mehr so weit eintfernt , man darf sich nicht an Zeiten vor 20 Jahren orientieren.

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BMG RxVV

von Eckart Niemöller am 14.10.2019 um 19:07 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren der Christlich Demokratischen Union:
Wie hieß es bei den Kieler Matrosen vor hundert Jahren so schön: "Wer hat uns verraten? " Die dazugehörige Antwort lautetet: "Die Sozialdemokraten".
Und heute wird es bei den freiberuflichen Vor-Ort Apothekern heißen müssen: "Wer hat uns verraten?" Die Antwort kann nur lauten: "Die Christdemokraten".

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AW: BMG RxVV

von Michael Zeimke am 15.10.2019 um 9:22 Uhr

Aus dem Saarland kam noch nie was Gutes.
Honni Kommunist
Oskar Linker
Maas SPD
Altmeier CDU und Kohlpharma-Beauftragter
AKK CDU als Bonbon

Übliche Lügen und Ausflüchtw

von ratatosk am 14.10.2019 um 19:04 Uhr

Mal ganz einfach für die Politik und alle unwilligen Ministerialen ! RX Versandhandelsverbot ist in der EU der Normalfall !
Alles andere ist schäbige Lüge um dem Großkapital gefällig zu sein.
Mir sind offene Apothekenvernichter wie die FDP da noch lieber, da sie die Vernichtungsabsicht wenigsten nicht verschleiern

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Die Argumentation ist beschämend

von Christian Springob am 14.10.2019 um 18:50 Uhr

Lieber Herr Hennrich,
es ist schon mehr als bedauerlich, dass nur danach argumentiert wird, welches Gesetzesvorhaben der bequemere Weg für die Bundesregierung ist. Und ob der vom BMG vorgeschlagene Weg der sichere Weg ist, bezweifle ich starkt. Wenn man mal alles in die Waagschale wirft, also Erhaltung von Arbeitsplätzen in Deutschland, Vermeidung von Co2-Ausstoß durch Verringerung des Versandgeschäftes, den Schutz des Patienten vor unsachgemäßem Gebrauch von Arzneimitteln durch die persönliche Beratung von Angesicht zu Angesicht, sowie die Sicherstellung von Notdienst, Rezepturherstellung etc pp - also ich würde mal behaupten, es ist sehr viel wert, für das RX-Versandverbot zu kämpfen! Aber Herr Spahn mag nicht - beweisen Sie mir das Gegenteil, dass Max Müller da nicht seine Finger im Spiel hat!

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Artikel von Benjamin Rohrer

von Bernd Haase am 14.10.2019 um 14:31 Uhr

Wo kein Wille ist, da ist auch kein Weg.

Q.e.d.

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Wirtschaftlichkeit gefährdet?

von Pharmi am 14.10.2019 um 14:25 Uhr

Ich musste kurz laut au flachen, als ich die Begründung gelesen habe. Versandapotheken, das sind die die Otc zum Teil unter EK verkaufen und die werden gefährdet, weil der rx Anteil weg bricht? Ist der Rx Anteil eine versteckte Subventionierung, mit dessen Hilfe die otc Preise einigermaßen wirtschaftlich sind?

Um was geht's hier eigentlich? Um den wirtschaftlichen Schutz von Versandkonzernen? Wie hoch ist denn der zu schützende Rx Anteil deutscher Versandapotheken?
Wer braucht schon eine flächendeckende, unabhängige Gesundheitsversorgung... Die Regierung offensichtlich nicht!

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?

von Anita Peter am 14.10.2019 um 13:38 Uhr

Das sieht der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, ein ehemaliger Verfassungsrichter und das Detterling Gutachten anders.
Aber Jens würde das seinem Buddy Max nicht antun. Das stinkt doch alles zum Himmel!

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AW: ?

von Roland Mückschel am 14.10.2019 um 16:27 Uhr

Geld stinkt nicht.

Keine Gefährdung der Gesundheitsversorgung ?

von Dirk Krüger am 14.10.2019 um 13:05 Uhr

"[…] dass der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln seit dem Jahr 2004 in Deutschland zulässig ist und bisher grundsätzlich keine Gefährdung der Gesundheitsversorgung bewirkt hat."

Diese Aussage ist gelinde gesagt sehr mutig. Wie viele Komplikationen bis hin zu letalen Folgen es auf Grund von nicht erfolgter Beratung und Aufdeckung von Verordnungs-/Medikationsfehlern gibt, kann niemand sagen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Zahl höher ist als bei der Versorgung durch die Vor-Ort-Apotheke ( optimalerweise sogar Stammapotheke mit patientenbezogener Medikationsspeicherung), ist m.E. hoch. Eine Untersuchung, wie viele Zwischenfälle auf Grund z.B. von Polymedikation in den unterschiedlichen Versorgungsformen auftreten, ist erforderlich.
Bis dazu Ergebnisse vorliegen wird allerdings viel Zeit vergehen. Zu spät für viele Patienten - und Vor-Ort-Apotheken...

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AW: Das ist nicht die Frage

von Mathias Mallach am 14.10.2019 um 13:39 Uhr

Es geht nicht darum, wie gefährlich für Leib und Leben eine Bestellung bei einer Versandapotheke ist.
Es geht einzig darum, wie gefährlich der Verdrängungswettbewerb durch Versandapotheken für die Vor-Ort-Apotheke ist. Und infolge dessen, wie die Arzneimittelversorgung der Zukunft aussehen soll. Ist eine flächendeckende Versorgung durch Versand möglich ? Oder ist der Status Quo das Optimum ?
Selbstverständlich wäre dann der Versand versorgungsgefährdend.
Es ist, als würde man infrage stellen, dass exportierte Kriegswaffen irgendetwas mit dem Tod bestimmter Kriegsopfer zu tun hätten. (Was man ja zur Zeit gerade wieder tut: Herr Maas möchte ja nur den Export von Waffen in die Türkei verbieten, die direkt im Krieg verwendet werden können. Genauso schizophren.) Wie soll man beweisen, dass durch die Versandkonkurrenz auch nur eine einzige Apotheke dicht machen musste ? Wie beweise ich, dass eine bestimmte Kalashnikov in Syrien eingesetzt wurde ? Lasst doch endlich mal den gesunden Menschenverstand arbeiten !!!
Nächster Schritt, Herr Hennrich: Legen Sie der Regierung dar, dass es eine ausreichend kurze und knappe Begründung des RXVVs gibt (der Ansatz des Bundesrates war schon gut) und überzeugen Sie sie, dass es gar nicht so schwer ist und auch sein kann, da es ja fast alle anderen EU-Länder ja auch können !
Wenn Sie, Herr Hennrich, Material brauchen: Ich bin gerne bereit, zu liefern.

AW: Sowohl als auch

von Dirk Krüger am 14.10.2019 um 14:00 Uhr

Lieber Kollege Mallach,
ich muss Ihnen teilweise widersprechen. Es geht nicht einzig um die wirtschaftliche Gefährdung der Präsenzapotheken und die damit einhergehende Versorgungsunsicherheit durch den Versandhandel, aber selbstverständlich auch. Daher habe ich ja auch formuliert, dass es bei Nichteinführung des RXVV für viele Vor-Ort-Apotheken zu spät sein wird. Ich bin andererseits aber auch der festen Überzeugung, dass es im Zusammenhang mit dem Versandhandel auch um eine Gesundheitsgefährdung, möglicherweise sogar um das Leben von Patienten geht. Bedenken Sie bitte die vielfältigen, uns auf Grund ihres Umfangs zwar nervenden, aber doch überwiegend sinnvollen Vorschriften und Auflagen, die eines zum Ziel haben: die Arzneimittel(therapie-)sicherheit. Dieses Argument darf nicht unter den Tisch fallen. "Versorgung" ( Logistik ) können viele. AMTS gibt es nur im engen, persönlichen zusammenspiel zwischen Arzt, Apotheke und Patient.

AW: Pardon

von Mathias Mallach am 14.10.2019 um 15:10 Uhr

Entschuldigung, lieber Herr Kollege !
Ich wollte Ihnen eigentlich nicht widersprechen, Sie haben selbstverständlich mit Ihrem Argument Recht. War blöd von mir formuliert. Im Grunde ist aber auch alles gesagt.
Einzig, es fehlt die adäquate politische Reaktion. Problem erkannt, Problem VERbannt.

Rx Versand

von Michael Zeimke am 14.10.2019 um 13:05 Uhr

Mich wundert ,dass CDU-Minister glauben, sich an den Rx-Versand halten zu müssen. Eingeführt wurde der Rx-Versand von einer Kommunistin Ulla ,gewesenes Mitglied im
KBW Kommunistischer Bund Westdeutschland.
Dies sollte der CDU/CSU zu denken geben.

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