Neue ABDA-Stellungnahme

PTA-Reform: ABDA warnt Bundesrat vor Ausschussempfehlungen

Berlin - 10.10.2019, 09:00 Uhr

Wie soll die PTA-Ausbildung modernisiert werden? Und wie viel Eigenständigkeit soll sie PTA ermöglichen? Darüber sind sich nicht nur Länderausschüsse und ABDA uneins. (m / Foto: imago images / Westend61)

Wie soll die PTA-Ausbildung modernisiert werden? Und wie viel Eigenständigkeit soll sie PTA ermöglichen? Darüber sind sich nicht nur Länderausschüsse und ABDA uneins. (m / Foto: imago images / Westend61)


Drei Ausschüsse des Bundesrates – darunter der federführende Gesundheitsausschuss – haben vergangene Woche umfangreiche Empfehlungen für eine Stellungnahme des Bundesrats zur geplanten PTA-Reform vorgelegt. Am morgigen Freitag wird das Plenum über sie entscheiden. Die ABDA warnt nun eindringlich vor den Empfehlungen der Ausschüsse.

Die PTA-Ausbildung soll modernisiert werden, ebenso das Berufsbild der PTA. So soll der Beruf attraktiver und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Dieses Ziel können wohl alle unterschreiben, denen das Thema wichtig ist. Weniger einig ist man sich über den Weg, auf dem dieses Ziel zu erreichen ist. Das Bundesgesundheitsministerium hat jedenfalls einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt, den das Kabinett Ende August in einer nachgebesserten Version auch beschlossen hat. Doch dieser ist Kritik von allen Seiten ausgesetzt.

So haben zuletzt die zuständigen Bundesratsausschüsse dem – zustimmungspflichtigen – Gesetzentwurf zahlreiche Defizite attestiert. Entsprechend umfangreich sind ihre Empfehlungen für die erste Stellungnahme des Bundesrats, über die das Plenum am 11. Oktober abstimmen wird. Allerdings sind ihre Vorschläge für Nachbesserungen auch nicht auf einer Linie mit den Änderungswünschen der ABDA.

Und so wundert es nicht, dass die ABDA sich kurz vor der Abstimmung im Bundesratsplenum mit einer weiteren Stellungnahme zu Wort meldet. Darin stellt die Standesorganisation klar, dass sie ‒ ungeachtet der aus ihrer Sicht noch zu ändernden Regelungen ‒ nicht die Auffassung der Ausschüsse teilt, der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf werde den gestellten Ansprüchen nicht gerecht. Insbesondere stimmt sie nicht mit ihnen überein, dass er im Hinblick auf Ausbildungsdauer, -struktur und -inhalte, sowie die Regelungen zur Verantwortung der Ausbildung und der Erweiterung der Kompetenzen einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. In der Stellungnahme heißt es:


Aus unserer Sicht führen die Empfehlungen der Ausschüsse nicht zu einer Steigerung der Attraktivität der Ausbildung und des Berufs der PTA. Wir haben vielmehr die Sorge, dass die Ausbildung der PTA an Stringenz verliert, sie unnötig kompliziert wird und damit für alle Beteiligten aufwändig gemacht wird, ohne dass daraus ein adäquater Zugewinn resultiert. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die PTA schon heute ‒ außer der Bewertung der Medikationsanalyse und der Beratung im Rahmen des Medikationsmanagements ‒ alle pharmazeutischen Tätigkeiten durchführen darf. Wir regen daher dringend an, die Vorschläge der Ausschüsse zu überprüfen.“

Stellungnahme der ABDA zu den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats zum PTA-Reformgesetz


Knackpunkt Ausbildungsdauer

Dann geht es ins Detail – und gleich zu einem der umstrittensten Punkte: die Ausbildungsdauer. Die ABDA will an den bisherigen 2,5 Jahren nicht rütteln, während die Apothekengewerkschaft Adexa und der Bundesverband PTA schon seit geraumer Zeit eine Verlängerung auf drei Jahre fordern. Auch in den Ausschussempfehlungen wird für eine solche Ausweitung plädiert: Der Stundenumfang der schulischen Ausbildung soll demnach von derzeit 2.600 auf mindestens 3.000 Stunden sowie der Umfang der praktischen Ausbildung von derzeit etwa 1.000 auf mindestens 1.200 Stunden erhöht werden. Außerdem soll die Struktur der Ausbildung geändert werden und einen Wechsel von Abschnitten der schulischen und praktischen Ausbildung vorsehen – so wie bei anderen Gesundheitsberufen. Doch die ABDA findet den Vergleich unpassend und die Empfehlung der Ausschüsse weder sachgerecht noch erforderlich. „Wir bitten daher den Bundesrat dringend, seine Position zu Struktur und Dauer der Ausbildung zu überdenken“, heißt es in der Stellungnahme.

ABDA hadert mit Kompetenzerweiterung 

Auch um die Kompetenzerweiterungen für PTA wird hart gerungen. Der Vorschlag der Länderausschüsse, dass Apothekenleiter ihren PTA ohne weitere Voraussetzungen Tätigkeiten übertragen dürfen sollen, für die die Pflicht zur Beaufsichtigung entfällt, kommt bei der ABDA gar nicht gut an. Die Ausschüsse plädieren für eine solche Kompetenzerweiterung, die sich nicht nur auf Einzelfälle beschränkt – vorausgesetzt die Ausbildung ist umfassend genug und folglich weitgehender als im jetzigen Entwurf geplant. 

Der ABDA behagten bereits die im Regierungsentwurf vorgesehenen Voraussetzungen (Abschlussnote mindestens „gut“, drei Jahre Berufserfahrung, Fortbildungen etc.) nicht – doch die Ideen der Länder gehen ihr viel zu weit. Zur Begründung führt die ABDA aus, dass der PTA-Beruf 1968 als Assistenzberuf geschaffen wurde. Auch wenn sich das Berufsbild der PTA seit damals unzweifelhaft weiterentwickelt habe und dem auch die Ausbildung Rechnung tragen müsse, so handele es sich doch noch immer um eine Ausbildung, die „nicht für das eigenverantwortliche Arbeiten qualifiziert und auch nicht zwingend qualifizieren muss“. Sollte der Gesetzgeber den PTA gleichwohl die Möglichkeit eröffnen wollen, bestimmte pharmazeutische Tätigkeiten eigenverantwortlich auszuüben, so müsse dies an Voraussetzungen gebunden sein, die über die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des PTA-Berufs hinausgehen.

Ausdrücklich geht die ABDA an dieser Stelle auch nochmals auf den Regierungsentwurf ein, der eine Regelung zum Verzicht auf die Vorlage von Verschreibungen vorsieht, was die Standesorganisation als „ausgesprochen bedenklich“ ablehnt.

Vergütung, Unterrichtsgewichtung und Verantwortung

Doch zurück zur Ausbildung an sich. Die Ausschüsse empfehlen ferner eine Ausbildungsvergütung von Beginn an. In einer Ausbildungsstruktur, wie sie den Ländervertretern vorschwebt, sei dies nicht realisierbar, meint die ABDA. Und bleibe man bei der bewährten Struktur, stelle sich die Frage, wer die Ausbildungsvergütung während der schulischen Ausbildung bezahlen soll. Die ABDA räumt aber ein: „Mit Blick auf die geforderte Steigerung der Attraktivität der Ausbildung sehen wir es jedoch als essenziell an, dass die PTA-Schüler kein Schulgeld mehr bezahlen müssen.“

Was die Gewichtung der Unterrichtsfächer betrifft, ist die ABDA ebenfalls nicht einverstanden mit den Empfehlungen der Ausschüsse. Diese halten die Kürzungen in den Fächern „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“ sowie „Chemisch-pharmazeutische Übungen“ für nicht vertretbar. Die ABDA steht dagegen zu der im Regierungsentwurf geplanten Kürzung zugunsten praktisch relevanterer Fächer. Die Prüfung von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln spiele im Vergleich zu der Zeit, als der PTA-Beruf geschaffen wurde, eine deutlich geringere Rolle. Auch die Analysenmethoden hätten sich weiterentwickelt und seien einfacher geworden.

Aus Sicht der ABDA sollte der Bundesrat auch nicht der Empfehlung seiner Ausschüsse folgen, dass die Schule die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung tragen soll. In der Apotheke unterliege die Ausbildung allein der Verantwortung des Inhabers der Apothekenbetriebserlaubnis – das folge aus dem Apothekengesetz. „Eine Aufspaltung der Verantwortung oder gar die Übertragung der Verantwortung für die in der Apotheke beschäftigten PTA-Praktikanten auf die Schule steht aus unserer Sicht mit diesen Grundsätzen im Widerspruch“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch was die Mindestanforderungen an die Schulen betrifft, appelliert die ABDA an das Bundesratsplenum, die im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelungen beizubehalten. Unter anderem kann sie der Idee der Länderausschüsse nichts abgewinnen, dass die Länder selbst das Nähere zur PTA-Ausbildung regeln sollen – und nicht die Bundesapothekerkammer in Richtlinien. So könnte es nämlich 16 unterschiedliche Regelungen zur praktischen Ausbildung geben.

Am 11. Oktober wird das Bundesratsplenum seine eigene Entscheidung treffen: Welche Empfehlungen der Ausschüsse wird es annehmen, welche nicht? Wie auch immer die Stellungnahme des Bundesrates ausfallen wird: Im parlamentarischen Verfahren wird der Entwurf für das PTA-Reformgesetz wohl noch einige Wandlungen durchmachen. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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5 Kommentare

Neuregelung notwendig

von Mia am 12.10.2019 um 6:12 Uhr

Der Beruf der PTA in einer öffentlichen Apotheke ist in meinen Augen unattraktiv.
Die Gebühren für die Ausbildung hoch.
Als PTA in der öffentlichen Apotheke habe ich nie Anerkennung von den Apothekern für meine Arbeit erhalten. Im Gegenteil es ist selbstverständlich soviele Aufgaben zu übernehmen und das wird auch verlangt! Lob und Dank gab es nur von meinen Kunden am HV. Sie dachten oft ich wäre eine Apothekerin:)
Auch die Bezahlung für Fachpersonal lässt zu wünschen übrig.
Meine ehemalige Chefin Antwortete mir, nach meinem Wunsch zur Gehaltserhöhung: "Sie verdienen laut Tarifvertrag mehr als genug. PTA's sind überteuertes Fachpersonal". Das war der Punkt als ich beschlossen habe eine Kündigung zu schreiben und nie wieder in einer Apotheke zu arbeiten!

Zum Glück gibt es auch andere Arbeitsplätze, die einem automatisch die Wertschätzung, das entsprechende Gehalt und die Kompetenz entgegen bringen.

Es war die beste Entscheidung in meinem Leben und ich habe es nie bereut.

Liebe PTA's lasst euch nicht unter Wert verkaufen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

PTA-Ausbildung

von Mann am 11.10.2019 um 11:23 Uhr

Es wird viel zu wenig vom Grundproblem gesprochen, dass die Ausbildung jedes Semester rund 2000 Euro kostet. Wie sollen junge Mädchen das bezahlen?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Altvorderendenken

von Holger am 11.10.2019 um 8:11 Uhr

Liebe Leute, selbst die Hebammenausbildung wird inzwischen in ein Bachelor-Studium überführt - und wir kommen mit Argumenten von 1968??? Es erschreckt mich immer wieder, wie wenig Selbstbewusstsein und wie viel Besitzstandwahrung um jeden Preis unser Berufsstand an den Tag legt. Was will ich denn als Apothekenleiter im 21. Jahrhundert mit Mitarbeitern, die "nicht für das eigenverantwortliche Arbeiten qualifiziert" sind und sein müssen?? Sorry, aber das ist ein Arbeitsverständnis von vorgestern!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

König ABDA?

von Tilo Schneider-Bernschein am 10.10.2019 um 18:37 Uhr

Warum sperrt sich die ADBA gegen eine Verlängerung der Ausbildung und gegen eine Ausweitung der Verantwortung der PTA´s? Angst vor Kompetenzverlust? Angst vor höheren Tarifen für PTA? Diese Verhalten ist in meinen Augen absolut unverständlich.

Der Beruf der PTA hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich geändert. Die Anforderungen sind deutlich gestiegen. Darum ist es in meinen Augen auch notwendig, die Ausbildung zu verlängern. Und was sind Apotheker ohne PTA?
Die im Bundesrat in die Ausschüsse verwiesenen Anregungen zeugen von einer Wertschätzung des Berufes PTA, die bei der ABDA nicht vorhanden zu sein scheint.
Ich habe eine hohe Achtung vor dem Beruf und dem Wissen meiner PTA, die auch schon über 15 Jahre bei mir beschäftigt sind.

Die ABDA hat einen Absolutheitsanspruch wie Könige. Dies ist in unserer heutigen Zeit aber ein Verhalten von gestern..

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: König ABDA

von Mia am 12.10.2019 um 6:35 Uhr

Wir brauchen mehr Apotheker wie Sie ❤️

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