Bundesregierung zur Zusammenlegung von BfArM und DIMDI

Vieles ist noch unklar

Remagen - 09.10.2019, 11:30 Uhr

Noch ist nicht ganz glasklar, wie es nach der Zusammenlegung von DIMDI und BfArM weitergeht. Das zeigt eine Anfrage der Grünen-Fraktion an die Bundesregierung. (Foto: picture alliance/imageBROKER)

Noch ist nicht ganz glasklar, wie es nach der Zusammenlegung von DIMDI und BfArM weitergeht. Das zeigt eine Anfrage der Grünen-Fraktion an die Bundesregierung. (Foto: picture alliance/imageBROKER)


Seit einigen Wochen treibt die Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) die Sorge um, wie es mit ihrem Institut weitergeht. Im Juli hatte Gesundheitsminister Jens Spahn überraschend verkündet, dass das DIMDI mit dem erheblich größeren BfArM fusionieren solle. Doch trotz ehrgeiziger Planung scheint es „kurz vor Toresschluss“ noch vielerlei Unklarheiten zu geben, das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen.

Die Bundestagsfraktion der Grünen wollte mehr zur geplanten Zusammenlegung des DIMDI mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wissen und hat Ende September eine Kleine Anfrage dazu auf den Weg gebracht. Die Antwort ist noch nicht offiziell verfügbar, liegt DAZ.online aber bereits vor. Auf die Frage nach den Gründen für die beabsichtigte Zusammenlegung und den möglichen Kostenvorteilen spricht die Bundesregierung erneut von einer Bündelung der Ressourcen in beiden Instituten und einer Organisationsverbesserung, ohne beides jedoch konkreter auszuführen.

Auch für die Gesundheitspolitik werden Vorteile erwartet, wie etwa die Bündelung der erweiterten Registerstrukturen im deutschen Gesundheitssystem, wie zum Beispiel Pharm.Net, Organspenderegister, Implantateregister und vieles mehr, sowie die „Schaffung von Synergieeffekten organisatorischer, fachlicher, informationstechnischer und personalwirtschaftlicher Art.“ Zu erwartende Kostenvorteile kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffern.

Schon früher mal Überlegungen

Eines externen Gutachtens zu einer möglichen Zusammenlegung von DIMDI und BfArM habe es nicht bedurft und es habe auch keine entsprechenden Empfehlungen des Bundesrechnungshofes oder von Stellen innerhalb der Bundesregierung zur Zusammenführung von DIMDI und BfArM gegeben. Die Bundesregierung erwähnt in ihrer Antwort allerdings Überlegungen zur Zusammenführung von DIMDI und BfArM bereits in früheren Legislaturperioden.

Personal soll angemessen beteiligt werden

In der Kleinen Anfrage der Grünen hatten Fragen zur Personalsituation einen großen Raum eingenommen. Eine Angabe zu möglichen Veränderungen beim Umfang der Stellen und Planstellen beider Institute sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, heißt es als Antwort. Den Personalvertretungen von DIMDI, BfArM und dem Bundesministerium für Gesundheit wird eine angemessene Beteiligung bei der Zusammenführung zugesichert. Für den „noch nicht abgeschlossenen Prozess“ der Zusammenführung seien „organisatorische Strukturen“ eingerichtet worden, das heißt eine Arbeitsgruppe sowie ein übergeordneter Steuerungskreis, in denen der Hauptpersonalrat und die Personalvertretungen des DIMDI und des BfArM aktiv mitwirkten. Die Beschäftigten würden kontinuierlich über alle Maßnahmen der Zusammenführung informiert.

Neue Stellen für „beide“ Institute

Für 2020 sollen für das DIMDI 17 neue Stellen etatisiert werden. Diese sind zur Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb des neuen Implantateregisters vorgesehen. Für das BfArM seien ebenfalls zusätzliche Aufgaben zu erwarten, die sich aus dem Gesetzentwurf des Digitale Versorgungsgesetz (DVG-E) ergeben. Der hierdurch entstehende zusätzliche personelle Bedarf sei im Rahmen der Einschätzung des Erfüllungsaufwandes des DVG-E berücksichtigt worden, schreibt die Bundesregierung, und zwar mit einem  einjährlichen Gesamtaufwand in Höhe von 500.000 Euro, davon 350.000 Euro Personalaufwand für vier Vollzeitstellen.

Fusion im ersten Quartal 2020

Hinsichtlich der zukünftigen Organisationsstruktur des BfArM wird auf „laufende Beratungen“ verwiesen. Zum Zeitpunkt der förmlichen Eingliederung des DIMDI in das BfArM soll ein neues Organigramm vorliegen. Nach den derzeitigen Planungen und in Abhängigkeit von den Arbeitsergebnissen soll die Zusammenführung bereits im ersten Quartal 2020 erfolgen. Eine Änderung der Bezeichnung „BfArM“ sei nicht vorgesehen.

„Laufende Beratungen“ und „verfrühte Entscheidungen“

Trotz dieser ehrgeizigen Planung ist aus den Antworten der Bundesregierung zweifelsfrei herauszulesen, dass sozusagen „kurz vor Toresschluss“ noch vielerlei Unklarheiten bestehen, so zum Beispiel hinsichtlich der Integration der im DIMDI mit der Normung, Standardisierung sowie mit der Weiterentwicklung medizinischer Begriffssysteme betrauten Referate in das BfArM oder einer etwaigen Umstrukturierung in diesem Bereich. Auch zu möglichen Veränderungen bei der Ansiedlung von derzeitigen DIMDI-Planstellen kann die Bundesregierung keine Auskunft geben. Wieder und wieder ist von laufenden Beratungen und von „zum jetzigen Zeitpunkt verfrühten“ abschließenden Entscheidungen die Rede.

Was wird mit IT-Verfahren und IT-Systemen?

Das BfArM betreibt laut Auskunft der Bundesregierung mehr als 200 IT-Verfahren und rund 500 IT-Systeme, darunter viele medizinische, pharmazeutische und Medizinprodukt-spezifische Datenbanken. Beim DIMDI sind unter anderem das Deutsche Register Klinischer Studien (DRKS), das GMP-Register (Good Manufacturing Practice bei Arzneimitteln), das Arzneimittel-Vermittler-Register, das Versandhandels-Register und das Versandapotheken-Register angesiedelt, ebenso wie das Informationssystem Arzneimittel einschließlich PharmNet.Bund sowie das Informationssystem Medizinprodukte. Auch deren Eingliederung unter dem Dach des BfArM sei „Gegenstand der laufenden Beratungen“, lautet die lapidare Auskunft.

„Eher zwischen Tür und Angel getroffen“

„Die Antwort der Bundesregierung legt nahe, dass die Entscheidung zur Zusammenlegung von DIMDI und BfArM eher zwischen Tür und Angel getroffen wurde“, kommentiert die Grünen-Sprecherin für Gesundheitspolitik Maria Klein-Schmeink die Antwort der Bundesregierung. Es möge zwar fachliche oder organisatorische Gründe für die Zusammenlegung geben, das BMG bleibe sie aber schuldig. Für „auffällig“ hält die Grünen-Politikerin überdies, dass das Ministerium auch noch kein klares Konzept für die Umsetzung zu haben scheine. „Die außerordentliche Expertise der beiden Institute sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden“, fordert Klein-Schmeink. Insgesamt entstehe aber der Eindruck, dass es keine intensive Prüfung der Folgen einer Zusammenführung von BfArM und DIMDI gegeben habe, für die Abgeordnete „ein weiteres Beispiel für die Methode Spahn, Dinge einfach planlos zu beschließen und sich erst im Nachhinein mit den Konsequenzen zu beschäftigen.“



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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