Brandbrief

Bühler „erwartet“ von DAT-Delegierten Diskussion über Rx-Versandverbot

Berlin - 25.09.2019, 07:00 Uhr

Der Pharmaziestudent Benedikt Bühler motiviert die DAT-Delegierten, einen Ad-hoc-Antrag zum Rx-Versandverbot zu stellen. (m / Foto: Hugger / PTAheute)

Der Pharmaziestudent Benedikt Bühler motiviert die DAT-Delegierten, einen Ad-hoc-Antrag zum Rx-Versandverbot zu stellen. (m / Foto: Hugger / PTAheute)


Der Pharmaziestudent Benedikt Bühler hat sich in einem Brief an die Delegierten der Hauptversammlung der Apotheker beim Deutschen Apothekertag gewandt. In dem Schreiben beschwert sich der 20-Jährige, der erst kürzlich eine Bundestagspetition zum Rx-Versandverbot erfolgreich beendete, über die von der Bundesregierung geplante Apothekenreform. Bühler ist der Meinung, dass sich die „Sachlage“ mit Blick auf das Rx-Versandverbot geändert hat – er motiviert die Apotheker daher, einen Ad-hoc-Antrag zum Rx-Versandverbot einzubringen.

Am heutigen Mittwochnachmittag beginnt beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf die Antragsberatung. Gleich zu Beginn der Beratung geht es in mehreren Anträgen um das Thema, das die Apotheker seit Oktober 2016 beschäftigt: der Versandhandelskonflikt. Im Antragsbuch der ABDA geht es um die Gleichpreisigkeit, um das Apotheken-Stärkungsgesetz, den Einfluss des Versandhandels und andere Forderungen, die sich um die aktuelle politische Lage drehen. Das Wort „Rx-Versandverbot“ fehlt jedoch in dem Buch.

Bühler warnt vor Versender-Stationen

Der 20-jährige Pharmaziestudent Benedikt Bühler will das ändern. In einem Brandbrief an die DAT-Delegierten aus den 34 Kammern und Verbänden malt Bühler ein ziemlich düsteres Bild der Apothekenreform, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) derzeit plant. Zunächst appelliert Bühler an die Verantwortung der Delegierten: „Hierbei bitte ich Sie, gerade die kommenden Generationen – die die getroffenen Entscheidungen maßgeblich beeinflussen werden – nicht aus dem Auge zu verlieren.“

Was genau kritisiert Bühler an der Apothekenreform? Zunächst stört er sich daran, dass die von ihm begrüßte Einführung honorierter pharmazeutischer Dienstleistungen mit der Gleichpreisigkeit in einem Gesetz verknüpft wird. Dies seien „zweierlei Paar Schuhe“, schreibt Bühler, der in Budapest Pharmazie studiert. Man müsse sich fragen, was „der Preis“ der Dienstleistungen sei, so Bühler. Und weiter: „Dafür sollen Arzneimittelabgabeautomaten auch für ausländische Versender in Zukunft legalisiert werden. Ich bin gespannt, wie lange es dauern wird, bis an Bahnhöfen, Tankstellen, Supermärkten, Ärztehäusern und anderen stark frequentierten Orten solche Abgabeautomaten zu finden sind“, heißt es in dem Brief. Bühler bezieht sich hier auf eine Passage im Gesetz, in der Versender dazu befähigt werden sollen, Arzneimittel-Automaten zu errichten, wenn sie sich an gewisse Bedingungen halten.

ApBetrO gültig für EU-Versender?

In diesem Zusammenhang macht Bühler den folgenden Vorschlag: „Im Allgemeinen wundere ich mich, dass die Gültigkeit der deutschen Apothekenbetriebsordnung nicht in der Gesamtheit auch für (ausländische) Versandapotheken verpflichtend eingeführt werden soll. Sollte sich nicht dafür eingesetzt werden, dass auch Versandapotheken verpflichtend bei jeder Bestellung beraten müssen?“

Doch den Studenten beschäftigt auch, was derzeit rund um die Einführung des E-Rezeptes passiert. Kürzlich hatte auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums ein Satz gestanden, der die Apotheker aufhorchen ließ: Sinngemäß wurde Patienten dort erklärt, dass sie Online-Rezepte aus Videosprechstunden gerne bei Versendern einlösen können – dies sei sicherer und spare Zeit. Der Satz wurde nach einer Beschwerde der ABDA nach einigen Tagen wieder gelöscht. Aber Bühler meint: „Ein geänderter Satz auf einer Website ändert noch lange keine Einstellung eines Ministers!“ Und weiter: „Ich sehe diesen ‚Fehler‘ auf der Website des BMG sogar als Gewinn an! So kann nun der letzte ‚Spahn-Fan‘ sehen, wohin die Reise mit ihm gehen wird, wenn nicht von Seiten der Apotheker gehandelt wird!“

Aus diesen Gründen und mit Verweis auf seine Petition, bei der knapp 403.000 Menschen für das Rx-Versandverbot unterschrieben hatten, erklärt Bühler, dass eine erneute Diskussion über das Verbot stattfinden solle. „Das sind Sie 402.698 Menschen und den Ländern schuldig!“, so Bühler. Denn: „Die Sachlage ist eine neue, als noch im Januar. Es hat sich viel verändert! Ein Kabinettsbeschluss, der so keinesfalls mitgetragen werden sollte, die größte e-Petition in der Geschichte der Bundesrepublik und ein erneuter Bundesratsbeschluss. Daher erwarte ich, dass Sie zumindest aus Respekt vor der Bevölkerung und den Ländern nochmal über ein RxVV diskutieren! (…) Ob am Ende ein Ad-hoc-Antrag zum RxVV gestellt wird und eventuell sogar beschlossen wird – liegt in Ihren Händen. Ich würde diese Entscheidung außerordentlich begrüßen!“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Weiter so in die Zukunft ?

von Ulrich Ströh am 25.09.2019 um 8:06 Uhr

Der deutsche Apothekertag steht heute vor einer Wegscheide.

300 Delegierte müssen sich entscheiden.

Die Generation U 40 der Apotheker ist betroffen .

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Weiter so in die Zukunft

von Anita Peter am 25.09.2019 um 9:27 Uhr

Die Duracell Klatschhasen sind voll aufgeladen.

Perspektive

von Thomas Kerlag am 25.09.2019 um 7:45 Uhr

An seiner Stelle würde ich jetzt auf Medizin ummatrikulieren. Ernsthaft

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Perspektive

von Michael Zeimke am 25.09.2019 um 11:52 Uhr

Sehr richtig und dann ab in die Schweiz oder Norwegen.

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