Apotheken-Stärkungsgesetz

Weiss: Rx-Boni-Verbot im SGB V ist der einzige Weg

Berlin - 19.09.2019, 16:15 Uhr

Die BMG-Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) und AVNR-Chef Thomas Preis haben sich beim Sommerempfang des AVNR zum Apotheken-Stärkungsgesetz geäußert. (c / Foto: AVNR)

Die BMG-Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) und AVNR-Chef Thomas Preis haben sich beim Sommerempfang des AVNR zum Apotheken-Stärkungsgesetz geäußert. (c / Foto: AVNR)


Am morgigen Freitag wird sich das Bundesratsplenum mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz beschäftigen. Darin enthalten ist nicht das Rx-Versandverbot – obwohl es im Koalitionsvertrag aufgeführt ist. Vielmehr will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Versandhandelskonflikt mit einem Rx-Boni-Verbot im SGB V lösen. Bei einem Treffen des Apothekerverbandes Nordrhein ließ die BMG-Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) nun durchblicken, dass das Bundesjustizministerium ein Rx-Versandverbot blockiert hätte.

In ihrer Rede auf dem Sommerempfang des Apothekerverbandes Nordrhein am gestrigen Mittwochabend erklärte BMG-Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) laut einer Mitteilung des AVNR, dass sie überzeugt davon sei, dass der im aktuellen Gesetzgebungsverfahren „eingeschlagene Weg zur Sicherstellung der Gleichpreisigkeit über das SGB V auch mit Blick auf die Abstimmung mit der EU-Kommission“ der einzige Weg sei, um eine europarechtlich tragfähige Lösung zu finden. Zum Rx-Versandverbot wies sie auch darauf hin, dass das „Bundesjustizministerium in der Ressortabstimmung ein solches Verbot europarechtlich für nicht durchsetzbar erklärt habe“, heißt es in der Mitteilung.

Diese Äußerung erstaunt etwas, denn schon lange vor der Ressortabstimmung hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) klargestellt, dass er als Minister kein Rx-Versandverbot einbringen wolle. Schon im Dezember des vergangenen Jahres hatte Spahn die ABDA-Mitgliederversammlung besucht, um den Apothekern mitzuteilen, dass es statt eines Rx-Versandverbotes eine Regelung über das SGB V geben werde. Die Ressortabstimmung der Referentenentwürfe fand dann später statt – und ausschließlich auf Basis des Rx-Boni-Verbotes.

Weiss: Wir werden die Marktanteile der Versender beobachten

Weiss machte laut AVNR zudem deutlich, wie wichtig die Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort sei. Sie versprach den Apothekern „die Anteile von ausländischen Versandhändlern gemäß gesetzlicher Regelung sehr genau zu beobachten“. Auch die geplante Einführung des E-Rezeptes soll die Staatssekretärin angesprochen haben. Weiss wies auf die Formulierung im Entwurf der Reform hin, dass das Makeln der E-Verordnungen verboten werden soll. „Die freie Apothekenwahl muss gewährleistet bleiben!“, betonte die Staatssekretärin.

Weiss erwähnte laut AVNR auch weitere Punkte in der Apothekenreform, so etwa die pharmazeutischen Dienstleistungen, die Wiederholungsrezepte und die Modellvorhaben für Grippeschutzimpfungen in Apotheken. Zum letztgenannten Punkt betonte sie, dass es nicht darum gehe, die Zuständigkeiten von Arzt und Apotheker aufzuweichen.

Preis: Das Rx-Versandverbot ist juristisch machbar

Thomas Preis, Vorsitzender des AVNR, begrüßte in seiner Rede „zahlreiche positive Aspekte“ in der Reform, wie etwa die geplante Stützung des Nacht- und Notdienstfonds, die bessere Vergütung bei der Versorgung mit Betäubungsmitteln und die Honorierung von pharmazeutischen Dienstleistungen. „Auch wenn wir das veranschlagte Budget bezogen auf den Versorgungsbedarf der Bevölkerung im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit oder Prävention für nicht ausreichend halten“, stellte Preis klar.

Allerdings hinterfragte der Verbandschef die Pläne der Bundesregierung, das Rx-Boni-Verbot „nur“ im SGB V festzumachen. „Auch wenn wir das Ziel selbstverständlich voll und ganz begrüßen, sehen wir die Umsetzung über eine Verankerung der Gleichpreisigkeit lediglich im SGB V, wie auch zuletzt der Gesundheitsausschuss des Bundesrates, sehr kritisch“, so Preis. Denn dadurch, dass die privat verordneten Medikamente beim Thema Gleichpreisigkeit außen vor blieben, würden die Stabilitätsbemühungen an dieser Stelle entscheidend geschwächt, so Preis. Und weiter: „Dieses Gesetz ist ein politischer Kompromiss. Kompromisse helfen aber bei der Herstellung der Gleichpreisigkeit nicht weiter, sondern einzig und allein klare Regeln.“

Preis bezog sich in seiner Rede auch auf den Gesundheitsausschuss des Bundesrates, der kürzlich beschlossen hatte, statt des Rx-Boni-Verbots ein Rx-Versandverbot einzufordern. Der Verbandschef wies darauf hin, dass auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages zu diesem Ergebnis komme. Das Versandhandelsverbot werde „nach wie vor als mögliche, beste und sicherste Handlungsoption“ gesehen. „Und dies schlagen ja sogar die Richter in der Begründung des EuGH-Urteils vom Oktober 2016 der Bundesrepublik Deutschland vor“, betonte Preis.

Auf den Hinweis von BMG-Staatssekretärin Weiss, dass das Bundesjustizministerium die Umsetzung eines Rx-Versandverbotes für nicht durchsetzbar halte, reagierte Preis mit Unverständnis. Neben seinen bereits in seiner Rede vorgetragenen Legitimationshinweisen für ein Rx-Versandverbot verwies er auch auf mehrere Rechtsgutachten, wie zum Beispiel das vom ehemaligen Richter des Bundesverfassungsrichters Prof. Udo di Fabio.

Preis: „Regulierungs- und Dokumentationsdrang" der Kassen

Preis ging aus aktuellem Anlass auch auf die Lieferengpässe ein. Die Suche nach lieferbaren Arzneimitteln verursache einen enormen Mehraufwand in Apotheken und teilweise auch den Arztpraxen – je Apotheke zurzeit mehr als zehn Stunden pro Woche, betonte Preis. Er sprach von einem „Regulierungs- und Dokumentationsdrang der gesetzlichen Krankenversicherungen“. Und weiter: „Es kann nicht sein, dass Ärzten und Apothekern in einem solch schwierigen Marktumfeld bei der Versorgung der Patienten auch noch finanzielle Nachteile drohen.“ Er forderte daher, dass Retaxationen bei Apothekern nur auf das nötigste beschränkt bleiben dürften. Ab einer gewissen Quote der Nicht-Lieferbarkeit eines Arzneimittels müssten sie ganz ausgesetzt werden. Und, so Preis weiter, die verursachte Mehrarbeit müsse den Apothekern endlich auch vergütet werden. Denn die Krankenkassen, insbesondere unter Berücksichtigung der Rabattverträge, seien letztlich die größten Nachfrager im Markt und würden an dieser Situation somit ein Stück Mitverantwortung tragen. 

Staatssekretärin Weiss hatte sich in ihrer Rede auch kurz zu den Defekten geäußert. Sie lobte die Apotheker, weil diese dazu beitragen, dass aus den Lieferengpässen kein Versorgungsproblem entsteht. Sie erklärte dazu auch: „Da wird sich in einigen Wochen etwas tun.“ Zuvor hatte schon Weiss' Parteikollege Michael Hennrich im DAZ.online-Interview erklärt, dass er und seine Kollegen derzeit an mehreren Maßnahmen zur Reduzierung der Lieferengpässe arbeiten.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Rx Boniverbot

von Roland Mückschel am 20.09.2019 um 9:14 Uhr

Lügen, Lügen, Lügen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Wissenschaftlicher Dienst

von Redaktion am 20.09.2019 um 1:02 Uhr

Die Expertisen des Wissenschaftlichen Dienstes sind zusammengefasst in einem Beitrag ider Zeitschrift Arzneimittel&Recht, Nr. 6/2018, Seite 252.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

!

von Anita Peter am 19.09.2019 um 16:34 Uhr

„Bundesjustizministerium in der Ressortabstimmung ein solches Verbot europarechtlich für nicht durchsetzbar erklärt habe“

Da sagt der wissenschaftliche Dienst des Bundestags und ein Gutachten von DiFabio aber ganz was anderes!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: !

von Reinhard Rokitta am 19.09.2019 um 18:18 Uhr

Können Sie die Quelle hinsichtlich des wissenschaftllichen Dienstes des Bundetages hier veröffentlichen oder mir direkt zuschicken an rrb@freie-apothekerschaft.de? Vielen Dank.

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