Welttag der Patientensicherheit

Nebenwirkungen melden – das kann man Patienten mitgeben

Stuttgart - 17.09.2019, 07:00 Uhr

Apotheker sollen Patienten über Nebenwirkungen aufklären und sie ermuntern, dass sie diese melden.(r / Foto: Jacob Lund)

Apotheker sollen Patienten über Nebenwirkungen aufklären und sie ermuntern, dass sie diese melden.(r / Foto: Jacob Lund)


Arzneimittel verursachen Nebenwirkungen –die fallen mal schlimmer aus und mal weniger schlimm, sind mal vermeidbar, manchmal aber auch nicht. Bei der Beratung in der Apotheke sollten zumindest häufige Nebenwirkungen ein Thema sein. Doch was soll man Patienten tatsächlich raten, wenn bei ihnen eine unerwünschte Arzneimittelwirkung auftritt?

Heute ist Welttag der Patientensicherheit. Ein wesentlicher Baustein auf dem Weg hin zu mehr Patientensicherheit ist die Erfassung und Bewertung von Nebenwirkungen im Rahmen der Pharmakovigilanz. So sollen Risiken möglichst früh erkannt und geeignete Wege gefunden werden, diese so weit wie möglich zu reduzieren. Ärzte, Apotheker, Behörden und pharmazeutische Unternehmen sind an diesen Prozessen beteiligt. Doch auch Patienten können dazu beitragen, dass Arzneimittel noch sicherer werden, indem sie Nebenwirkungen an diese Beteiligten melden. Diesen Hinweis können Apotheker ihnen bei der Beratung mitgeben. Erfreulicherweise verzeichnet das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) in den letzten Jahren tatsächlich eine steigende Meldebereitschaft sowohl bei Angehörigen der Heilberufe aber auch bei Patienten und deren Angehörigen.

Was macht das BfArM mit Nebenwirkungsmeldungen?

Warum am behördlichen Nebenwirkungsmelde-System kein Weg vorbeiführt

Verdachtsfälle melden

An wen sollen Patienten sich wenden? 

Doch an wen sollen Patienten sich wenden? Wer eine Nebenwirkung melden möchte, kann dafür auf den Arzt oder Apotheker zugehen. Die übernehmen dann das Melden. Patienten, die selber melden wollen, können das über die Webseite www.nebenwirkungen.pei.de der Arzneimittelbehörden tun. Auch druckbare Papierformulare werden auf den Webseiten der Behörden (www.bfarm.de beziehungsweise www.pei.de) angeboten. Darüber hinaus können Verdachtsfälle von Nebenwirkungen telefonisch an das PEI (Paul-Ehrlich-Institut) und das BfArM gemeldet werden. Die Telefonnummern finden Patienten in der Packungsbeilage. 

Und auch die Hersteller des Arzneimittels man kontaktieren (per Fax, Schreiben, E-Mail oder Anruf). Dabei ist es unerheblich, ob es sich nachweislich oder vermutlich um eine Nebenwirkung handelt. Begleitende ärztliche Beurteilungen und Ergänzung mit weiteren Daten, die dem Patienten eventuell nicht vorliegen, sind wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung. In die Beurteilung von Arzneimittelrisiken geht jede Meldung in gleicher Weise ein, unabhängig von der Quelle und unabhängig von der medizinischen Qualifikation der meldenden ­Person.

Welche Angaben sollten gemacht werden?

  • Informationen zur Person, bei der die Nebenwirkung aufgetreten ist (wie Alter und Geschlecht);
  • Beschreibung der Nebenwirkung;
  • Dosis und Bezeichnung des Arzneimittels/ Impfstoffes, von dem vermutet wird, dass es zu einer Nebenwirkung geführt hat (Handelsname und Wirkstoffbezeichnung);
  • Chargenbezeichnung des Arzneimittels/ Impfstoffes (ist auf der Verpackung angegeben);
  • alle anderen Arzneimittel/ Impfstoffe, die etwa zur gleichen Zeit eingenommen/ gespritzt wurden (einschließlich nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, pflanzlicher Arzneimittel und Verhütungsmittel);
  • alle anderen gesundheitlichen Probleme der betroffenen Person, bei der die Nebenwirkung aufgetreten ist.

Diese Angaben werden über das Meldeformular auf dieser Webseite abgefragt. Pflichtfelder sind gekennzeichnet.

Quelle: https://nebenwirkungen.pei.de/



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

nächste Bürokratiestufe

von Hilmar Johnke am 17.09.2019 um 8:47 Uhr

für Apotheken: nachweislich 1 x pro Woche 1 Nebenwirkung gemeldet haben. Sonst gibts Sanktionen bis zum Berufsgericht oder Entzug der Betriebserlaubnis.
Oder?

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