Apotheken-Stärkungsgesetz

NRW-Ministerium: Rx-Versandverbot zusätzlich zum Boni-Verbot

Berlin - 06.09.2019, 14:45 Uhr

Einpruch aus NRW: Das NRW-Sozialministerium von CDU-Minister Karl-Josef Laumann stellt klar, dass man zusätzlich zum Rx-Boni-Verbot im SGB V ein Rx-Versandverbot bräuchte. (Foto: imago images / Sondermann)

Einpruch aus NRW: Das NRW-Sozialministerium von CDU-Minister Karl-Josef Laumann stellt klar, dass man zusätzlich zum Rx-Boni-Verbot im SGB V ein Rx-Versandverbot bräuchte. (Foto: imago images / Sondermann)


Einfluss der Länder ist begrenzt

NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte sich zuletzt mit unterschiedlichen Standpunkten zum Versandhandelskonflikt geäußert. Bei einer Veranstaltung in Berlin erklärte er vor zahlreichen anwesenden Apothekern mit Blick auf das Rx-Versandverbot: „Sie werden im Bundestag keine Mehrheit dafür finden. Ich glaube nicht, dass wir es hinkriegen.“ Und weiter: Man müsse sich um die Apotheke keine Sorgen machen, selbst ohne das Verbot. „In absehbarer Zeit bestehe keine Gefahr“, schließlich sei der Marktanteil des Versandes gering. Laumann wörtlich zu einem Apotheker: „Das bisschen Versandhandel, was wir gerade haben, darüber sollten wir uns nicht aufregen.“ Im Februar dieses Jahres erklärte Laumann dann aber wieder, dass er das Rx-Versandverbot favorisiere. Nach dem EuGH-Urteil könne dies nur durch ein europarechtlich zulässiges Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erreicht werden, so der Minister damals.

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Das NRW-Sozialministerium stört sich auch an einer anderen Formulierung im Apotheken-Stärkungsgesetz. Es geht um Arzneimittel-Abgabeautomaten, die laut Apotheken-Stärkungsgesetz auch für Versandhändler möglich sind, wenn diese sich an gewisse Bedingungen halten. „Derartige Entwicklungen werden aus hiesiger Sicht kritisch gesehen, da sie dem Regelungsziel des Gesetzentwurfs entgegenstehen, die Vor-Ort-Apotheke zu stärken“, teilte der Ministeriumssprecher mit.

Der Einfluss der Länder auf das Apotheken-Stärkungsgesetz ist aber begrenzt. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Die Länder erhalten hierbei zunächst die Möglichkeit einer Stellungnahme. Bei einer zweiten Beratung im Bundesrat können sich die Länder dann auch für einen Vermittlungsausschuss stark machen. Der Protest der Länderkammer kann jedoch vom Bundestag überstimmt werden.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

NEVER

von Pille Palle am 07.09.2019 um 9:08 Uhr

Never trust a smiling PRESIDENT

Nur weil in den oberen Etagen die Vernunft beerdigt wurde, müssen nun ALLE an der Basis vom Damokles Schwert des Apothekensterbens "profitieren" DANKE liebe ABDA Fürsten, das Wohl der zahlenden Mitgliedschaft ist wohl weniger wert als das Wohlwollen des Ministers. Und auch die Berichterstattung in den diversen Kanälen spricht schon von "erfolgreichem Scheitern" der Petition von Herrn Bühler owohl der Bundestag noch nicht darüber abgestimmt hat. GEHT´s NOCH demokratischer??????

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Schmidt und Becker

von Conny am 06.09.2019 um 16:42 Uhr

Die beiden Oberflaschen sollen endlich zurücktreten !

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einfach nur:

von Michael Weigand am 06.09.2019 um 15:37 Uhr

An die ABDA nur ein Wort: BITTE

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