Länder-Gesundheitsausschuss zur Apothekenreform

Mehrfachvergaben und EU-Produktionsstandorte gegen Engpässe

Stuttgart - 06.09.2019, 16:15 Uhr

Die Gesundheitsexperten der Länder haben zahlreiche Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu Spahns Apothekenreform. Unter anderem fordern sie zum wiederholten Male, dass Rabattverträge mit mehreren Partnern abgeschlossen werden müssen. (m / Foto: imago images / Michael Kneffel)

Die Gesundheitsexperten der Länder haben zahlreiche Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu Spahns Apothekenreform. Unter anderem fordern sie zum wiederholten Male, dass Rabattverträge mit mehreren Partnern abgeschlossen werden müssen. (m / Foto: imago images / Michael Kneffel)


Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates kam diese Woche zusammen, um über die Apothekenreform zu beraten und Verbesserungsvorschläge zu machen, über die das Plenum dann am 20. September abstimmen wird. Unter anderem fordern die Gesundheitsexperten der Länder zum wiederholten Male, dass Rabattverträge mit mehreren Partnern abgeschlossen werden, um Versorgungsengpässen bei Rabattarzneimitteln vorzubeugen.

Und täglich grüßt das Murmeltier – gefühlt bringen die Länder bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Forderung nach verpflichtenden Mehrfachvergaben bei Rabattverträgen auf den Tisch, um durch Anbietervielfalt Engpässen vorzubeugen. Bislang allerdings ohne Erfolg – zuletzt beim GSAV. Nun gibt es beim Apotheken-Stärkungsgesetz einen neuen Vorstoß. In der Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses des Bundesrates, die am 20. September im Plenum zur Abstimmung steht, schlagen sie vor, in § 130a Absatz 8 SGB V, wo es um Rabattverträge geht, einen zusätzlichen Satz einzufügen, in dem diese Mehrfachvergabe geregelt werden soll. Zudem fordern die Gesundheitsexperten der Länder, dass bei der Vergabe von Rabattverträgen Produktionsstandorte innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zu berücksichtigen sind – ebenfalls „um die bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten zu gewährleisten“.

In der Begründung heißt es, um Versorgungsengpässen bei Rabattarzneimitteln vorzubeugen, sei es zwingend erforderlich, bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung sowohl der Vielfalt der Anbieter als auch der Gewährleistung einer unterbrechungsfreien und bedarfsgerechten Lieferfähigkeit Rechnung zu tragen. Deswegen erachten die Ländervertreter es für notwendig, zu regeln, dass europäische Produktionsstandorte bei der Vergabe gegebenenfalls zu berücksichtigen sind und verbindlich mehrere Rabattvertragspartner erforderlich sind. So sollen Liefer- und in der Folge mögliche Versorgungsengpässe weitestgehend vermieden werden.

Weiter merken die Gesundheitsausschussmitglieder an, dass es sich bei den europäischen Produktionsstandorten um Standorte innerhalb der EU oder des EWR handeln sollte, die den Grundsätzen und Leitlinien der guten Herstellungspraxis des Rechts der EU für Arzneimittel unterliegen – aus Gründen der Arzneimittelsicherheit.

Gesundheitsausschuss des Bundesrates greift Herzstück von Spahns Reform an

Neben diesen Änderungswünschen hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates eine ganze Reihe von Vorschlägen erarbeitet, um sowohl beim Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken als auch bei der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung, die ja zunächst im Rahmen des Gesetzes erfolgen sollte, dann aber ausgegliedert wurde, nachzubessern. Die Einwände der Länder zur Verordnung betreffen zum Beispiel den Botendienst. Hier wünscht man sich eine Klarstellung, wann er durch pharmazeutisches Personal erfolgen muss. 

„Rx-Versandverbot einziges Mittel zur Wiederherstellung der allgemeinen Preisbindung“

Was das Gesetz betrifft, greifen die Länder das Herzstück von Jens Spahns Apothekenreform an – die Überführung der Preisbindung ins Sozialrecht. Sie fordern stattdessen das Rx-Versandverbot und begründen dies ausführlich. Der Gesundheitsausschuss der Länder hält nämlich die Verschiebung der nach Ansicht des EuGH gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßenden arzneimittelpreisrechtlichen Regelungen ins Sozialrecht für nicht geeignet, deren Europarechtswidrigkeit zu beseitigen. Gleichzeitig erachtet er aber die Preisbindung als von besonderer Bedeutung für die Erhaltung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Zudem ist sie in den Augen der Ländervertreter eine tragende Säule des deutschen solidarischen Krankenversicherungssystems. 

Die enorme Bedeutung der Gleichpreisigkeit für das deutsche Gesundheitssystem und für die flächendeckende Arzneimittelversorgung rechtfertige somit ein Versandverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, heißt es zum Schluss der Begründung. Andere Mittel zur gebotenen Wiederherstellung der erforderlichen allgemeinen Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln seien dagegen nicht erkennbar.

Was das Gesetz angeht sind die Einspruchmöglichkeiten der Länder jedoch begrenzt. Im Gegensatz zur Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung ist es nicht zustimmungspflichtig.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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