Interview mit KBV-Vorstand Kriedel zum E-Rezept

„Ärzte sollten nicht zwischen einzelnen Produkten wählen müssen“

Berlin - 04.09.2019, 09:00 Uhr

Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV,  erklärt im Interview unter anderem, warum die Mediziner ein einheitliches E-Verordnungsmodell bevorzugen.(Foto: KBV)

Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV,  erklärt im Interview unter anderem, warum die Mediziner ein einheitliches E-Verordnungsmodell bevorzugen.(Foto: KBV)


Bei der Einführung des E-Rezeptes wird sich nicht nur in der Apotheke vieles ändern. Auch die Ärzte stehen vor technischen, aber auch strukturellen Änderungen in der Arzneimittelverordnung. In der Gematik bastelt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit am E-Rezept. DAZ.online hat Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV, gefragt, worauf die Ärzte ein Auge werfen bei der Einführung digitaler Verordnungen. Kriedel erklärt auch, warum die Mediziner ein einheitliches E-Verordnungsmodell bevorzugen.

DAZ.online: Herr Kriedel, welche Vor- und welche Nachteile kann das E-Rezept aus Ihrer Sicht für Patienten und Ärzte haben?

Kriedel: Das E-Rezept bringt grundsätzlich Vorteile für Arzt und Patient mit sich: Es vereinfacht nicht nur die Abläufe und spart Papier in der Praxis, es schafft auch neue Möglichkeiten der Fernbehandlung für Arzt und Patient. Vor allem steigert es die Flexibilität der Patienten, die künftig ggf. schon vorab prüfen können, ob ihr Medikament in der Apotheke verfügbar ist. Vor allem schafft es aber riesige Vorteile für Apotheker und Krankenkassen, die künftig das E-Rezept deutlich leichter verarbeiten können. Zwingende Voraussetzung für Vorteile in der Arztpraxis ist aber, dass es für das E-Rezept ein einfaches Verfahren gibt. Der Aufwand in den Praxen darf dadurch auf keinen Fall erhöht werden. Wir wollen Bürokratie abbauen, das kann nicht klappen, wenn der Arzt das Rezept jedes Mal mit einem aufwändigen Prozess digital signieren oder bei bestimmten Konstellationen weiterhin auf Papier ausstellen muss. Ganz schädlich wäre eine Parallellösung: „Immer digital und Papier!“

Kriedel: Wenn Zwangslösungen, dann für Patienten

DAZ.online: Die KBV ist also für einen schnellen Übergang vom Papier- zum E-Rezept? Oder soll es beide Varianten gleichzeitig geben? Kurz gefragt: Sollten Ärzte verpflichtet werden, nur noch E-Rezepte auszustellen?

Kriedel: Auch in Zukunft wird es Konstellationen geben, z.B. Haus- und Heimbesuche, bei denen eine Verordnung auf Papier sachgerecht ist. Insofern wird es wohl lange Zeit noch beide Varianten, Papier und digitales Rezept, geben müssen. Im Übrigen zeigen die Erfahrungen bei der Digitalisierung gesellschaftlicher Prozesse, dass deren Akzeptanz deutlich steigt, wenn der digitale Prozess sich durchgesetzt hat, weil er einfacher, schneller und besser ist, als der bisherige. Digitalisierung per Zwang erfolgt in der Regel nicht, weil ein digitaler Prozess für alle Beteiligten so überzeugend und nutzerfreundlich ist, denn dann wäre der Zwang gar nicht nötig. Im Übrigen: Wenn Zwang, dann müsste auch der Patient verpflichtet werden.

DAZ.online: In der Apotheke müssen sich noch viele technische Änderungen einstellen, damit E-Rezepte empfangen werden können. Wie umfangreich schätzen Sie die Änderungen in der Arztpraxis ein, etwa in der Praxissoftware?

Kriedel: Ein einfaches Verfahren ist entscheidend für die Akzeptanz des E-Rezepts in den Praxen. Gesetzlich ist aktuell die qualifizierte elektronische Signatur – kurz QES – beim E-Rezept vorgesehen. Dieses Signaturverfahren ist nicht sehr anwenderfreundlich und im Praxisalltag - man denke an die Vielzahl der Rezepte – viel zu zeitaufwendig. Hier brauchen wir eine andere Lösung, die praktikabel und trotzdem sicher ist. Wir könnten uns zum Beispiel eine sogenannte Komfortsignatur vorstellen und erwarten, dass die Gematik hier parallel zu den weiteren Arbeiten am E-Rezept entsprechende Lösungen finden wird. Aber auch darüber hinaus wird es Änderungen in der Software der PVS-Systeme geben, deren Kosten gegenfinanziert werden müssen. Alle Beteiligten sind sich aber bisher einig, dass das E-Rezept auf Grundlage der bereits heute in den Praxen vorgesehenen Hardware der Telematikinfrastruktur erstellt werden soll, sodass hier keine zusätzlichen Investitionen erforderlich sein sollten.

Sollten Versender mit am Tisch sitzen?

DAZ.online: Der Deutsche Apothekerverband favorisiert beim E-Rezept-Verordnungsweg eine einheitliche Variante. Demnach soll es keinen Wettbewerb im Verordnungsweg geben. Wie sieht die KBV das?

Kriedel: Ein einfacher Ablauf beim Einsatz des E-Rezepts ist entscheidend, für Ärzte und Apotheken genauso wie für Patienten. Es sollte nicht so sein, dass ein Arzt abhängig vom einzelnen Patienten immer wieder ein anderes Produkt für das Ausstellen einer digitalen Verordnung anwenden muss.

Zur Person

Dr. Thomas Kriedel studierte Wirtschaftswissenschaften in Konstanz und promovierte anschließend. Schon zwei Jahre nach seinem Studium begann er seinen ersten Job bei der KBV, damals als Referent in der Honorarabteilung der KBV. Zwischen 1985 und 1987 war Kriedel Vorstandsassistent der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), einer der mitgliedsstärksten KVen, bevor er 1987 stellvertretender Hauptgeschäftsführer der KVWL wurde. Zwischen 2002 und 2004 war er dann Hauptgeschäftsführer der KVWL. Nach 2005 war Kriedel Vorstandsmitglied der KVWL und dort zuständig für die Geschäftsbereiche Personal, Finanzen, Controlling und Informationstechnologie. 2017 wechselte Kriedel dann wieder zur KBV nach Berlin und wurde dort Vorstandsmitglied. Die KBV hat insgesamt drei Vorstandsmitglieder: Neben KBV-Chef Dr.Andreas Gassen und Kriedel ist Dr. Stephan Hofmeister stellvertretender Vorstandsvorsitzender.

Kriedel: Das BMG trägt die Verantwortung

DAZ.online: Für die Versandapotheken ist das E-Rezept eine große Hoffnung. DocMorris kooperiert beim eigenen E-Rezept-Modell mit dem Spitzenverband der Fachärzte. Wie sehen Sie diese Entwicklung? Sollte das E-Rezept (auch mit Blick auf den Letter of Intent zwischen der KBV und der ABDA) vornehmlich zwischen Apothekern und Ärzten entwickelt werden? Oder haben die Versender aus Ihrer Sicht einen berechtigten Anspruch, da mitzumischen?

Kriedel: Der aktuelle rechtliche Rahmen sieht vor, dass das E-Rezept für die Apotheke vor Ort genauso nutzbar ist wie für die Versandapotheke. Und daran werden wir uns halten. Dass bei der Erarbeitung neuer digitaler Lösungen die Akteure, die es letztlich umsetzen müssen, einbezogen werden, hilft der Qualität der Ergebnisse. Die Entscheidungen werden aber letztlich ohnehin durch die Gematik getroffen werden und hier hat inzwischen das BMG die Mehrheit und damit auch die Verantwortung.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

KVWL und KZVWL ziehen Konsequenzen aus Datenschutzproblemen

Rückschlag für E-Rezept-Rollout in Westfalen Lippe

Stopp des E-Rezept-Rollouts in Westfalen-Lippe

AVWL und E-Rezept-Enthusiasten bedauern weitere Verzögerung

E-Rezept: Leistungserbringer fordern Behebung der technischen Probleme und sichere Prozesse

Große Erleichterung über Verlängerung der Testphase

Vertragsärzte fordern Verschiebung des Einführungsdatums

Das E-Rezept wackelt

Ärzteschaft diskutiert über das E-Rezept

Pflicht oder Kür?

Ab 1. September verpflichtend für Apotheken / Ärzte setzen ihre Forderungen durch

Gematik beschließt stufenweise Einführung des E-Rezepts

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.