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Welche Regelungen müssen für das E-Rezept noch verändert werden?

Berlin - 22.08.2019, 15:00 Uhr

Damit das E-Rezept flächendeckend laufen kann, müssen noch einige Verträge angepasst werden. (c / Foto: boonchok / stock.adobe.com)

Damit das E-Rezept flächendeckend laufen kann, müssen noch einige Verträge angepasst werden. (c / Foto: boonchok / stock.adobe.com)


Damit das E-Rezept flächendeckend zum Einsatz kommen kann, sind nicht nur technische Hürden zu überwinden. Auch einige Verträge müssen noch angepasst werden. Die Partner der Selbstverwaltung, darunter der Deutsche Apothekerverband, müssen sich nun bis 31. März über die Regelungen einig werden.

Das Papierrezept ist im Moment Ausgangspunkt aller Vereinbarungen zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen, wenn es um die Verordnung von Arzneimitteln geht. Doch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will das bereits seit zwei Jahrzehnten diskutierte E-Rezept nun ernsthaft in die Realität umsetzen.

Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), das vergangene Woche in Kraft getreten ist, hat er zum einen der Gematik eine neue Frist gesetzt: Sie hat bis zum 30. Juni 2020 die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit ärztliche Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können. Dabei berücksichtigt sie, „dass die Telematikinfrastruktur schrittweise ausgebaut wird und die Verfahren schrittweise auf sonstige ärztliche Verordnungen, Verordnungen von Betäubungsmitteln und Verordnungen ohne direkten Kontakt zwischen Arzt oder Zahnarzt und Versicherten ausgedehnt werden sollen“ (§ 291a Abs. 5d SGB V).

Bereits im Mai 2019 haben die Gesellschafter der Gematik beschlossen, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband als federführender Gesellschafter für das E-Rezept zuständig ist (weitere Gematik-Gesellschafter sind das Bundesgesundheitsministerium, die Bundes(zahn)ärztekammer, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft). In einem Projekt werden nun die Konzepte und Spezifikationen für das E-Rezept erarbeitet. Wie die Gematik auf ihrer Webseite mitteilt, werden dabei auch die Praxistauglichkeit der von ihr zu verantwortenden Prozesse und Komponenten berücksichtigt sowie die Erfahrungen aus laufenden Pilotprojekten einbezogen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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