Apotheken-Stärkungsgesetz

BAH fordert das grüne E-Rezept

Berlin - 22.08.2019, 09:00 Uhr


                                
                                        


                                        Der BAH setzt auf den Apotheker als Heilberufler, der unter anderem kompetent zu OTC-Arzneimitteln berät. Dass die Vor-Ort-Apotheken gestärkt werden sollen, begrüßt der Verband daher. ( r / Foto: Jacob Lund / stock.adobe.com)

Der BAH setzt auf den Apotheker als Heilberufler, der unter anderem kompetent zu OTC-Arzneimitteln berät. Dass die Vor-Ort-Apotheken gestärkt werden sollen, begrüßt der Verband daher. ( r / Foto: Jacob Lund / stock.adobe.com)


Pharmazeutische Dienstleistungen: Keine Sache der Selbstverwaltung

Auch die geplanten neuen pharmazeutischen Dienstleistungen kann der BAH nur begrüßen – so könnten Versorgungsdefizite ausgeglichen und Versicherten niedrigschwellige Angebote gemacht werden. Auswahlkriterium für die Inanspruchnahme der zusätzlichen Dienstleistung müsse aber der individuelle Bedarf des jeweiligen Patienten sein. Aus BAH-Sicht wäre es daher besser, wenn der Anspruch des Versicherten nicht durch die Selbstverwaltung bestimmt wird,  sondern in die Grundnorm des § 27 SGB V einfließt. Hier sind die Leistungsansprüche der Versicherten etwa auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln geregelt. Die pharmazeutischen Dienstleistungen könnten hier einfach ergänzt werden. Ob die zusätzliche Leistung honoriert wird oder nicht, sei vom Anspruch des Versicherten losgelöst zu betrachten, so der BAH.

Die Idee, in Modellprojekten Apotheken Grippeimpfungen durchführen zu lassen, unterstützt der BAH ebenfalls. Es sei allerdings wichtig, dass die grundlegenden Verträge über die Durchführung von Modellvorhaben, die zwischen den Krankenkassen(verbänden) mit Apotheken oder Landesapothekerverbänden abzuschließen sind, transparent und einsehbar sind. Dies sei erforderlich, um den Impfstoff-Herstellern Planungssicherheit und -transparenz zu geben. Außerdem sollten die Preisbildung und Erstattung für die Impfung in der Apotheke mit denen in der Arztpraxis gleich sein.

Auch die geplante Neuregelung des Abspracheverbots zwischen Ärzten und Apothekern in § 11 Apothekengesetz – es soll künftig ausdrücklich das E-Rezept umfassen und  auch für ausländische Versandapotheken gelten – begrüßt der BAH. Er gibt zu bedenken, dass es beim E-Rezept künftig mehr und andere Akteure als Ärzte und Apotheker geben werde. Auch ihnen müssten Zuweisungen und das Makeln von Rezepten verboten werden. Hier sei der Kabinettsentwurf noch entsprechend anzupassen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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