Apotheken-Stärkungsgesetz

ABDA fordert weitere Korrekturen an der Apothekenreform

Berlin - 21.08.2019, 10:15 Uhr

Die ABDA sieht bei der Apothekenreform noch viel Luft nach oben. ( r / Foto: imago images / Steinach)

Die ABDA sieht bei der Apothekenreform noch viel Luft nach oben. ( r / Foto: imago images / Steinach)


ABDA verknüpft Notdienstpauschale und Dienstleistungsvergütung

Was die Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen betrifft, bleibt die ABDA dabei, dass diese nur gestattet werden sollten, wenn sie von den Landesapothekerverbänden vereinbart und damit allen Apotheken in einer Region zugänglich sind. Modellvorhaben, an denen nur einzelne Apotheken oder Apothekengruppen teilnehmen, können der Standesorganisation zufolge keine aussagekräftigen Ergebnisse hervorbringen.

In ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf hat die ABDA weiterhin viele Anregungen zur Neuregelung des Botendienstes. In diesem Punkt hatte das Bundesgesundheitsministerium nochmals nachgearbeitet – allerdings nicht unbedingt zum Gefallen der ABDA. Aus ihrer Sicht ist zwingend vorzusehen, dass der Bote zum Personal der Apotheke gehören muss. So will man verhindern, dass hier Dritte aus ökonomischen Interessen eingebunden werden. Kein Verständnis hat die ABDA überdies für den Plan, dass die vorherige Beratungspflicht im Fall der Botenzustellung nur für Rx-Arzneimittel gelten soll. Was die neuen Temperaturanforderungen für den Versand betrifft, so pocht die ABDA darauf, dass effektive Kontrollen – auch ausländischer Versender – sicherzustellen sind.

Die Erhöhung des Notdienstzuschlages von 16 auf 21 Cent je Rx-Packung ist aus ABDA-Sicht nach wie vor richtig. Sie verweist darauf, dass die 16 Cent von Anfang an zu niedrig bemessen gewesen seien, um den seinerzeit intendierten Betrag von 120 Millionen Euro jährlich zu erreichen. Auf die Forderung nach einem noch höheren Zuschlag für den Notdienst verzichtet die ABDA angesichts ihrer Wünsche deutlich mehr für die pharmazeutischen Dienstleistungen zu bekommen. Zugleich macht sie klar: Kommt ihr der Gesetzgeber bei den Dienstleistungen nicht entgegen, behält sie sich vor, einen höheren Notdienst-Zuschlag einzufordern.

Uneingeschränkt begrüßt wird von der ABDA die neue Aut-idem-Regelung für Fälle außerhalb der GKV.

Hier finden Sie die kompletten ABDA-Stellungnahmen zum Kabinettsentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken und zum Verordnungsentwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Alle Erfolge

von Karl Friedrich Müller am 22.08.2019 um 8:47 Uhr

vor Gericht durch Spahn pulverisiert. So nach und nach erfährt man eine Grausamkeit nach der anderen.
Die Apotheke vor Ort geknebelt mit Bürokratie und Wettbewerbsnachteilen, Kontrahierungszwang, Personalnöten und Vorschriften. Damit wir den Nachteil der Versender "ausgleichen"
Sind die Politiker noch ganz dicht?
Wie lange werden sich die unterschiedlichen Bedingungen halten lassen?
Geht dann alles Richtung ABGABESTELLE?
Mit welchem Recht und Begründung wollen Pharmzierat und Regierungspräsidium überhaupt noch Vorschriften durchsetzen wollen?
Das Apotheken Vernichtungs Gesetz ist reine ANARCHIE

Und unsere ABDA bittet und bettelt und wird nicht ernst genommen. Kein Wunder

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