Codein und Tramadol

Opioide in der Stillzeit – was Apotheker wissen sollten

Stuttgart - 09.08.2019, 09:00 Uhr

Manchmal muss die Mutter nach der Geburt noch Schmerzmittel einnehmen. Dann stellt sich die Frage: Fläschchen oder weiter stillen? (s / Foto: Alena Ozerova /
stock.adobe.com)

Manchmal muss die Mutter nach der Geburt noch Schmerzmittel einnehmen. Dann stellt sich die Frage: Fläschchen oder weiter stillen? (s / Foto: Alena Ozerova / stock.adobe.com)


Das sagt die FDA zu Codein und Tramadol

Die FDA macht speziell darauf aufmerksam, dass auch Tramadol ähnlich wie Codein in einen aktiven Metaboliten (O-Desmethyltramadol) umgewandelt wird, der stärkere opioide Effekte hat als Tramadol.

Sowohl bei Codein als auch Tramadol geht es der FDA also um die genetisch unterschiedlichen Metabolisierungstypen über das Enzym CYP2D6. Gefährlich wird es für diejenigen, deren CYP2D6 besonders schnell arbeitet: Mutter und Kind können eine Opioid-Überdosierung erleiden, auch wenn die eingenommene Dosis dies eigentlich nicht erwarten lässt.

Die FDA betont, dass sie bei einer Literaturrecherche zahlreiche Fälle gefunden hat, in denen es unter Codein-Gebrauch der Mutter bei gestillten Babys zu exzessiver Schläfrigkeit und schwerwiegenden Atemproblemen kam – einschließlich eines Todesfalls. Eine entsprechende Recherche zu Tramadol in der Stillzeit habe zwar keine Nebenwirkungsfälle ergeben, jedoch geht laut der FDA von Tramadol ein vergleichbares Risiko aus, wie von Codein.

Allgemeine Symptome einer Opioid-Überdosis

  • Atembeschwerden, Kurzatmigkeit
  • Extreme Schläfrigkeit
  • Benommenheit beim Positionswechsel
  • Ohnmacht

Bereits 2017 hatte DAZ.online über schärfere Beschränkungen für Tramadol und Codein in den USA berichtet. Damals wurde hervorgehoben, dass gerade für Kinder unter zwölf Jahren ein erhöhtes Risiko durch eine Überdosierung besteht. In Deutschland sind schon seit 2015 alle codeinhaltigen Antitussiva bei Kindern unter zwölf Jahren kontraindiziert. Diese Einschränkung war das Ergebnis eines europäischen Nutzen-Risiko-Bewertungsverfahrens.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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