Europäische Arzneimittelagentur

Umzug innerhalb Amsterdams verzögert sich

Remagen - 31.07.2019, 09:00 Uhr

Der Neubau der EMA im Januar 2019 in Amsterdam. (Foto: imago images / Kyodo News)

Der Neubau der EMA im Januar 2019 in Amsterdam. (Foto: imago images / Kyodo News)


Wer zahlt die Verlegung?

Das Europäische Parlament hatte die Haushaltsbehörden und die Kommission anlässlich der Beratung der Verordnung zur Verlegung der EMA nach Amsterdam dazu aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Verlegung des Sitzes der EMA in vollem Umfang von Großbritannien getragen werden. Etwaige Zusatzkosten für den zweiphasigen Umzug sollen nach den Vorstellungen des Europäischen Parlaments vollumfänglich von der niederländischen Regierung getragen werden.

Umzug kostet 87 Millionen Euro

Vor wenigen Tagen berichteten nun verschiedene Medien, darunter die Hannoversche Allgemeine Zeitung, dass für den Umzug laut Auskunft der EMA Kosten in Höhe von 87 Millionen Euro anfallen sollen, verteilt auf die Jahre 2018 bis 2020. Dies gehe aus einem Antwortschreiben des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Frage des FDP-Abgeordneten Wieland Schinnenburg hervor, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Dienstag) vorliege. Das Vereinigte Königreich sei verpflichtet, die Kosten, die der Europäischen Union entstünden, anteilig zu tragen. Die Briten sollen demnach lediglich 11,9 Prozent der Kosten übernehmen. Schinnenburg, der für die FDP im Gesundheitsausschuss des Bundestages sitzt, fordert die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass der deutsche Steuerzahler hierfür nicht mit aufkommen müsse. Vielmehr solle Großbritannien als Verursacher des Brexits sämtliche Kosten für die Verlegung bezahlen.  



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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