Anwendungsbeschränkung bei MS-Arzneimittel

Gilenya nur mit sicherer Verhütung

Stuttgart - 30.07.2019, 07:00 Uhr

Kein Gilenya in der Schwangerschaft. Die EMA aktualisiert die Anwendungsbeschränkungen des Multiple-Skerose-Arzneimittels. Gebärfähige MS-Patientinnen müssen unter Fingolimod sicher verhüten. (s / Foto: Photographee.eu / stock.adobe.com)

Kein Gilenya in der Schwangerschaft. Die EMA aktualisiert die Anwendungsbeschränkungen des Multiple-Skerose-Arzneimittels. Gebärfähige MS-Patientinnen müssen unter Fingolimod sicher verhüten. (s / Foto: Photographee.eu / stock.adobe.com)


Seit November 2018: Gilenya für Kinder

Erst im November 2018 durfte Novartis die Zulassung von Fingolimod erweitern, seither kann Gilenya® auch bei Kindern ab zehn Jahren mit hochaktiver schubförmiger MS eingesetzt werden. Gilenya® war das erste krankheitsmodifizierende Arzneimittel (Disease-modifying Drug), dessen Wirksamkeit bei Kindern in einer klinischen Studie nachgewiesen wurde. Die Therapieoptionen bei pädiatrischer MS sind überschaubar. Für mildere Verlaufsformen haben Rebif® und Copaxone® die Zulassung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestätigte vor wenigen Wochen den Zusatznutzen von Fingolimod gegenüber Interferon beta-1a in der pädiatrischen Indikation, und zwar für Kinder mit hochaktiver RRMS unter krankheitsmodifizierender Behandlung, für die ein Wechsel innerhalb der Basistherapeutika angezeigt ist, und für therapienaive Kinder mit schwerer, rasch fortschreitender RRMS.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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