Neuer Rahmenvertrag

Hamburger Apothekerverein: Preisanker überflüssig

Hamburg - 30.07.2019, 11:45 Uhr

Warum ist eine Rücksprache notwendig, wenn der Preisanker wegen Nicht-Verfügbarkeit überschritten wird? Der Rahmenvertrag ist bereits darauf ausgelegt, die Gründe für das Überschreiten des Preisankers nachzuweisen. Dennoch sieht der Rahmenvertrag eine ärztliche Rücksprache vor. (c / Foto: WavebreakmediaMicro / stock.adobe.com)

Warum ist eine Rücksprache notwendig, wenn der Preisanker wegen Nicht-Verfügbarkeit überschritten wird? Der Rahmenvertrag ist bereits darauf ausgelegt, die Gründe für das Überschreiten des Preisankers nachzuweisen. Dennoch sieht der Rahmenvertrag eine ärztliche Rücksprache vor. (c / Foto: WavebreakmediaMicro / stock.adobe.com)


Automatisch preisgünstige Auswahl

Daraus folgert der Hamburger Apothekerverein in seinem Mitgliederrundschreiben: „Wir stimmen deshalb mit all jenen von Ihnen überein, die den Preisanker generell für überflüssig halten.“ Denn die neuen Auswahlregelungen würden „automatisch“ dazu führen, „dass nur noch preisgünstig unter den verfügbaren Arzneimitteln ausgewählt werden darf.“

Weitblickende Argumentation aus Hamburg

Zu anderen offenen Fragen wie beispielsweise zum pseudogenerischen Markt äußert sich der Hamburger Apothekerverein in seinem Rundschreiben nicht. Der grundlegende Unterschied der Hamburger Position im Vergleich zu weniger kritischen Betrachtungen anderer Apothekerverbände liegt in der Berücksichtigung der jüngeren Entwicklungen, die bei den jahrelangen Verhandlungen zum Rahmenvertrag noch nicht absehbar waren. Offenbar führen gerade die neue Technik bei den Ärzten und die vermehrten Lieferengpässe dazu, dass die positiven Ansätze des Rahmenvertrages von der Realität überholt werden.

Erfahrungen aus Leserzuschriften

Wenn der Preisanker künftig möglicherweise wegfiele, würde sich auch ein spezielles Problem erübrigen, das aus Zuschriften an die DAZ und DAZ.online deutlich wurde: Es stellt sich die Frage, warum eine Rücksprache notwendig sein soll, wenn der Preisanker wegen Nicht-Verfügbarkeit überschritten wird. Denn der Rahmenvertrag ist bereits darauf ausgelegt, die Gründe für das Überschreiten des Preisankers nachzuweisen. Dennoch sieht der Rahmenvertrag auch für diesen Fall eine Rücksprache vor.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Endstation Insichgeschäft ... natürlich im Direktbezug ... etc.

von Christian Timme am 30.07.2019 um 12:24 Uhr

Liebe Apotheke: Das preisgünstigstes Arzneimittel können Sie jetzt von demjenigen direkt beziehen ... der es auch bezahlt ... ihre Krankenkassen AG ... natürlich incl. aller „Annehmlichkeiten“ die ja bereits bekannt sind ...

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