Zahlenrätsel zum Apotheken-Stärkungsgesetz

Wundersame Geldvermehrung

Süsel - 25.07.2019, 14:15 Uhr

Einfach nur fleißig gießen und dann wächst es schon? Bei Geld klappt das eher nicht, trotzdem hat sich das mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz in Aussicht gestellte Geld vermehrt. (Foto: M.Dörr & M.Frommherz / stock.adobe.com)                                          

Einfach nur fleißig gießen und dann wächst es schon? Bei Geld klappt das eher nicht, trotzdem hat sich das mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz in Aussicht gestellte Geld vermehrt. (Foto: M.Dörr & M.Frommherz / stock.adobe.com)                                          


Vermeintliches Entgegenkommen des Ministers 

In einer Meldung von „Apotheke adhoc“ vom 15. Juli heißt es dagegen, das Bundesgesundheitsministerium habe die Honorierung der Dienstleistungen um 24 Millionen Euro aufgestockt. Denn zuvor seien die 150 Millionen Euro angeblich einschließlich Mehrwertsteuer zu verstehen gewesen. Die „Pharmazeutische Zeitung“ berichtet in dem bereits genannten Artikel in entsprechender Weise und erklärt, der Bundesgesundheitsminister habe 28,5 Millionen Euro „auf Drängen der ABDA“ aufgeschlagen.

Wirklich neu am Kabinettsentwurf ist in dieser Hinsicht aber nur die korrekte Interpretation des unveränderten Entwurfs zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung. Auch der Hinweis auf ein „Drängen der ABDA“ verwundert. Denn in der Stellungnahme der ABDA vom Mai zum damaligen Entwurf wurde in diesem Zusammenhang gefordert, einen Zuschlag von 43 Cent anstelle von 20 Cent einzuführen. Außerdem wurde gefordert, die neuen Leistungen von der Umsatzsteuer zu befreien. Zu diesen beiden Forderungen ist aber im Kabinettsentwurf nichts zu finden.

Auf Anfrage bestätigte die ABDA-Pressestelle, dass die ABDA weiterhin Anpassungsbedarf beim Fondsvolumen sieht. Sie habe 43 Cent statt 20 Cent gefordert. Außerdem habe sie sich für die Befreiung der pharmazeutischen Leistungen von der Umsatzsteuer eingesetzt. Dies sei nun nicht aufgegriffen worden, heißt es von der ABDA-Pressestelle. Allerdings werde jetzt aufgeführt, dass der Zuschlag für die Leistungen in der Arzneimittelpreisverordnung „netto“ sei.

Keine inhaltliche Änderung

So bleibt festzuhalten: Aufgrund der Struktur der Arzneimittelpreisverordnung kann der neue Zuschlag an der geplanten Stelle nur „netto“ formuliert werden. Im Kabinettsentwurf ist keine Erhöhung des Zuschlags gegenüber einer früheren Fassung zu verzeichnen. Es bleibt also bei einem neuen Fonds von voraussichtlich etwa 144 Millionen Euro netto pro Jahr. Dem stehen neue Kosten in bisher unbekannter Höhe für das Erbringen der Leistungen gegenüber.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Rechenkünstler

von Karl Friedrich Müller am 25.07.2019 um 18:05 Uhr

In dem Artikel zur Apothekenreform in DAZ 30 sind schon die Eckdaten in etwa genannt.
Am Ende der Zeitung wird Becker zitiert: "Besser als keine Lösung"
Ich hab auch mal nachgerechnet. Überschlägig eben auch 615€ pro Monat und Apotheke für "Dienstleistungen", dazu auf meine Apotheke bezogen 180€ mehr für Notdienste und 40€ mehr für BTM.
Wenn ich dann in dem Artikel lese, was ich für erzwungene "Dienstleistungen" (oder auch Frohn) erbringen soll: Medikationsmanagement, Stellen und Verblistern, "Hausbesuche" mit pharmazeutischer Betreuung, dann frage ich doch mal nach: für die paar Kröten?
Im BMG hat man wohl Leute, die rechnen können, bei der ABDA nicht.
Insofern muss ich Becker sagen: KEINE Lösung wäre besser gewesen. Denn das hier ist der Weg zum Ruin. Für die vielen nun "All-inclusive-Leistungen" sind mehr Mitarbeiter nötig und mit dem Geld nicht bezahlbar. Selbst wenn noch Luft wäre, auch dann müssen die Mitarbeiter für die Arbeit bezahlt werden.
Dafür braucht es kein BWL Studium. Die Grundrechenarten genügen.
Ich hab es schon mal geschrieben: Die ABDA hat auf ganzer Linie versagt. Was kann man erwarten, wenn man nicht mal rechnen kann. Und nur der Eitelkeit fröhnt.

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AW: Rechenkünstler

von Karl Friedrich Müller am 26.07.2019 um 7:34 Uhr

Im Übrigen ist es sehr euphorisch, von einem „Mehr“ zu sprechen.
Seit Ulla Schmidt wird nur gekürzt. Durch die Freigabe der Preise in OTC und den Versand ist ein erheblicher Teil von Umsatz und Ertrag verloren gegangen - politisch gewollt und erzwungen. Vom verbliebenen Teil können wir keine realistischen Preise mehr verlangen.
Ich behaupte mal, dass wir ohne diese Maßnahmen gar nicht auf die Almosen Spahns angewiesen wären, die er auch noch kurzerhand willkürlich gekürzt hat. So nach dem Motto: die machens auch für die Hälfte.
Spahns Gesetz wird zu weiteren Umsatzverlusten in Richtung Versand sorgen - auch so gewollt. So dass vom „Mehr“ eher ein sehr viel „Weniger“ übrig bleiben wird.
Und dann streitet man sich noch um die paar Kröten, die die MwSt ausmachen.
Es wird uns nichts gegönnt, rein gar nichts. Den Schein wahren, dabei und den Dolch in den Rücken stoßen. Heißt Spahn eigentlich mit Vornamen Brutus?

Es hätte....

von Carsten am 25.07.2019 um 15:31 Uhr

Es hätte schlimmer kommen können ;-)

Zu früh? 'Tschuldigung.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

brutto - netto

von Uwe Hansmann am 25.07.2019 um 14:50 Uhr

Hallo Herr Müller-Bohn!

Sie haben es wieder so schön plastisch dargestellt . . . Danke!

Mit brutto und netto war es ja in einigen politischen Kreisen schon immer schwierig.

Rechnet man mal das Füllhorn der 144 Mio.€ für die "neuen Dienstleistungen" mal übern Daumen runter, so ergibt sich ein äusserst nüchterner Betrag öpro Apotheke und Arbeitstag: 144Mio/20Tsd.Apos/12 Monate/25 Arbeitstage = 21€.

Der Gegenwert eines Mittagessens. Aha.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: brutto - netto

von Findus am 25.07.2019 um 16:33 Uhr

Etwas mehr Optimismus bitte: Halbiert sich die Zahl der Apotheken, können sich die übrigen Apotheken doch immerhin 2 zusätzliche Mittagessen pro Arbeitstag leisten ;-)

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