Arzneimittelmissbrauch

US-Staaten: Dextromethorphan-haltige Hustenmittel nur noch ab 18

Berlin - 16.07.2019, 16:30 Uhr

In immer mehr US-Bundesstaaten ist das OTC-Hustenmittel Dextromethorphan in der Apotheke nur noch für erwachsene Kunden zu haben. (c / Foto: imago images / Imagebroker)

In immer mehr US-Bundesstaaten ist das OTC-Hustenmittel Dextromethorphan in der Apotheke nur noch für erwachsene Kunden zu haben. (c / Foto: imago images / Imagebroker)


Anstieg von Meldungen über Missbrauch in Deutschland

Auch in Europa und in Deutschland ist das Problem nicht unbekannt. Dextromethorphan-haltige Monopräparate sind in Deutschland als Hustenstiller in Form von Saft, Kapseln oder Pastillen im Handel und sind darüber hinaus Bestandteil vieler Erkältungsmittel, beispielsweise in Kombination mit Paracetamol. Obwohl die Präparate hierzulande nicht der Rezeptpflicht unterliegen, ist Dextromethorphan keineswegs ein „harmloser Hustenstiller“

Bereits vor zehn Jahren berichtete das BfArM darüber, dass die Meldungen über (vermutete) missbräuchliche Anwendungen Dextromethorphan-haltiger Arzneimittel deutlich gestiegen seien. Von den im Jahr 2009 zugegangenen Berichten kamen 15 der insgesamt 19 Meldungen von Apothekern. Etliche der Berichte seien sogenannte „Sammelmeldungen“ gewesen, in denen über mehrere Jugendliche/junge Erwachsene (ohne genauere Zahlenangaben) berichtet und der Verdacht einer missbräuchlichen Anwendung geäußert worden sei. Das BfArM empfahl seinerzeit bereits, Dextromethorphan-haltige Arzneimittel nach Möglichkeit nicht an Jugendliche abzugeben und rezeptfreie Alternativpräparate zur Hustenstillung anzubieten. Die Behörde kündigte an, die Situation weiter intensiv zu beobachten und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.

Warnhinweis angeordnet

Im Jahr 2016 kam es dann zu einem europäischen Risikobewertungsverfahren auf der Basis der periodischen Sicherheitsberichte, die die Pharmaunternehmen zu Dextromethorphan-haltigen Arzneimitteln eingereicht hatten. Während des Berichtszeitraums waren Fälle von Arzneimittelmissbrauch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie bei Patienten mit Arzneimittelmissbrauch in der Vorgeschichte gemeldet worden. Die zuständige Koordinierungsgruppe (CMDh) der Mitgliedstaaten fasste den einstimmigen Beschluss, dass die Produktinformationen zu den Arzneimitteln mit dem folgenden Hinweis ergänzt werden sollten: „Über Fälle von Missbrauch von Dextromethorphan wurde berichtet. Vorsicht ist insbesondere geboten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie bei Patienten mit Arzneimittelmissbrauch oder Verwendung psychoaktiver Substanzen in der Vorgeschichte.“

Das BfArM hat den Beschluss der Koordinierungsgruppe mit Bescheid vom 8. August 2017 umgesetzt. In Deutschland waren hiervon rund zehn Fertigarzneimittel betroffen, darunter die Handelspräparate Hustenstiller-ratiopharm Dextromethorphan oder WICK Husten-Sirup.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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