Kabinettsvorlage

Masern-Impfpflicht ab März 2020

Berlin - 15.07.2019, 14:30 Uhr

Die Masernimpfung wird zur Pflicht. (m / Foto: Zerbor / stock.adobe.com)

Die Masernimpfung wird zur Pflicht. (m / Foto: Zerbor / stock.adobe.com)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drückt bei seinen Gesetzen weiter auf die Tube: Vergangene Woche war das Digitale Versorgung-Gesetz im Kabinett, diese Woche soll das Apotheken-Stärkungsgesetz folgen. Zudem soll am kommenden Mittwoch das Masernschutzgesetz beschlossen werden. Dieses baut schon einmal für den Fall vor, dass künftig auch Apotheken Schutzimpfungen übernehmen könnten.

Die Kabinettsvorlage sieht vor, dass in bestimmen Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften künftig ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern aufgewiesen werden muss. Es geht um Schulen, Kindertagesstätten, Horte, bestimmten Formen der Kindertagespflege, aber auch um Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber. Sowohl diejenigen, die dort betreut werden beziehungsweise untergebracht sind, als auch dort tätiges Personal müssen die entsprechenden Nachweise (ärztliches Zeugnis) gegenüber der jeweiligen Leitung der Einrichtung erbringen. Das gleiche gilt für Personal von Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz. Darunter fallen beispielsweise Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, (Zahn-)Arztpraxen und Entbindungseinrichtungen – und zwar nicht nur mit ihrem medizinischen, sondern mit sämtlichem Personal, also auch Reinigungspersonal oder Praktikanten. Nicht erfasst sind hier Apotheken. Die grundsätzliche Impfpflicht gilt auch dann, wenn zur Erlangung des Impfschutzes gegen Masern ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist der Nachweis des Impfschutzes beziehungsweise der Immunität vor Aufnahme in die Einrichtung oder der Tätigkeit zu erbringen. Im Fall der Flüchtlinge und Asylbewerber gilt eine Übergangsfrist von vier Wochen.

„Die Regelungen sollen dazu beitragen, bestehende Lücken beim Impfschutz gegen Masern zu schließen und somit das Schutzniveau vulnerabler Gruppen in Hinblick auf eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten entscheidend zu erhöhen“, heißt es in der Vorlage für das Bundeskabinett. Wer sich einer Impfung verweigere, setze nicht nur seine eigene Gesundheit einer erheblichen Gefahr aus, sondern erhöhe auch das Infektionsrisiko für andere Personen, die zum Beispiel wegen ihres Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden könnten.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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