Neuer Rahmenvertrag

vdek: Im Einzelfall über Retaxationen entscheiden

Berlin - 11.07.2019, 07:00 Uhr

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) erklärt, dass eine grundsätzliche Friedenspflicht aufgrund von Prüfprozessen nicht möglich ist. Aber man werde in Einzelfällen gemeinsam mit den Apothekern nach Lösungen suchen. (c / Foto: imago images / J. Heinrich)

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) erklärt, dass eine grundsätzliche Friedenspflicht aufgrund von Prüfprozessen nicht möglich ist. Aber man werde in Einzelfällen gemeinsam mit den Apothekern nach Lösungen suchen. (c / Foto: imago images / J. Heinrich)


vdek: Mit den Apothekern gemeinsam Lösungen finden

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) vertritt die politischen Interessen der Ersatzkassen in Berlin. Zu den Mitgliedskassen gehören neben der DAK auch die TK, die Barmer, die KKH sowie die hkk und die HEK. DAZ.online hat bei dem Verband nachgefragt, warum er eine Stillhalteempfehlung ablehnt. Ein Sprecher erklärt dazu:


Vom DAV wurden in einem Schreiben an den GKV-SV sechs konkrete Fälle benannt, die sich vor allem auf die technischen Prozesse des neuen Rahmenvertrages beziehen, für die eine Friedenspflicht erbeten wurde. Von einer solchen Friedenspflicht sind also nur einige Teile und nicht der komplette Rahmenvertrag betroffen. Ein generelles Stillhalten ist deshalb nicht möglich, da die Prüfprozesse bei den Kassen programmiert sind und für mehr als die sechs genannten Punkte gelten. Insofern werden die Prüfroutinen wie bisher fortgeführt, jedoch mit der Besonderheit, dass einzelne Konstellationen in ihrer Folge (Retax/keine Retax) anders bewertet werden, als es im regulären Prüfprozess der Fall wäre. Dazu gehört, sich den Einzelfall anzuschauen und dann mit der Apotheke in Kontakt zu treten, um möglichst eine gemeinsame Lösung zu finden. Dies kann entweder vorab, bevor die Apotheke die Retax erhält, geschehen oder spätestens im Einspruchsverfahren.“

Sprecher des vdek


Die Frage, ob man mögliche Fehler und eventuelle Retaxationen im derzeit laufenden ersten Monat mit Augenmaß betrachten werde, bejahte der Verbandssprecher zudem. Und weiter: Man schließe sich den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes an, „allerdings ist immer der konkrete Einzelfall für das weitere Vorgehen ausschlaggebend“.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Neuer Rahmenvertrag: Große Kassen folgen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes

Friedenspflicht mit Einschränkungen

Erste Gesprächsrunde nach Inkrafttreten

Problemfälle beim Rahmenvertrag sollen angegangen werden

Neue Regeln für Blutzuckerteststreifen und -messgeräte ab 1. März

Teststreifen-Quote auch bei der Barmer

Hilfsmittel zum Glucosemanagement: Welche Lösungen bieten Barmer, TK und KKH?

PG 30 – das Chaos lichtet sich

Ergänzung zum vdek-Vertrag zum 1. Februar scharfgestellt

Aut idem: Regeln und eine Ausnahme

Höhere Teststreifen-Quote – keine Änderungen bei Retaxationen

Neuer Ersatzkassen-Vertrag in Kraft

6 Kommentare

Rahmenvertrag

von SK am 11.07.2019 um 13:43 Uhr

Ärger und Frust auf der ganzen Linie!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Rahmenvertrag

von Dr. Radman am 11.07.2019 um 9:37 Uhr

Jetzt habe ich versucht einen Arzt zu Kontaktieren um eine neue Verordnung zu bekommen; da das Arzneimittel AV ist. Der Arzt hat kein Verständnis gezeigt. Und zuschicken schon mal gar nicht. Er hat uns die Unfähigkeit bezichtigt. Vielen Dank dafür Herr Vorsitzinder.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

Rahmenvertrag

von Conny am 11.07.2019 um 8:26 Uhr

Ich muss jetzt aufpassen wegen der Sprachwahl. Wer diesen Vertrag für die Apothekerschaft unterzeichnet hat, ist ein grosser weisser Vogel.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Rahmenvertrag

von Dr. Radman am 11.07.2019 um 8:19 Uhr

Sehr geehrter DAV Vorsitzinder;

das, was Sie uns ausgehandelt haben ist alles andere als professionell. Als praktizierender Apotheker sollten Sie eigentlich wissen, dass das Software der meisten Ärzte so programmiert ist, dass zuerst Reimport vorschlägt. Auf Grund des Preisankers durften wir nun bei fast jeder Verordnung in nicht generischen Markt beim Arzt anrufen. Vielen Dank dafür. Und das soll eine Erleichterung für uns sein? .Das ist wohl ein Witz.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Rahmenvertrag

von Heiko Barz am 11.07.2019 um 11:07 Uhr

Glauben Sie, Herr Kollege, aus dieser Verbandsebene eine schlüssige Antwort zu erhalten ?
5 Jahre soll nun dieses Vertragswerk mit dem Namen „Rahmenvertrag“ in der endgültigen Fassung in Arbeit gewesen sein und das Echo der Kollegenschaft, jedenfalls das ,was aus den Foren bekannt wurde, ist doch mehr als blamabel.
Großteils liest sich dieser Vertrag wie die Garantie der Arbeitsplätze der unterschiedlichen Retaxfirmen, die von den KKassen ihre Legitimation erhalten haben.
Das Unglaubliche daran ist aber, dass unsere Verhandler das alles mit Wissen und Wollen als positives Ergebnis verkaufen wollen.

AW: Rahmenvertrag

von Dr. Radman am 11.07.2019 um 11:21 Uhr

Die Antwort auf solcher Schlamassel wäre : Scharenweise aus dem Verband austreten.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.