Niemegk, Brandenburg

Apothekenschließung beschäftigt Ministerium und Kammer

Berlin - 09.07.2019, 13:45 Uhr

Die Schließung der Robert-Koch-Apotheke in Niemegk (Brandenburg) beschäftigt derzeit Behörden, die Landesapothekerkammer aber auch das Gesundheitsministerium. (Foto: Amt Niemegk)

Die Schließung der Robert-Koch-Apotheke in Niemegk (Brandenburg) beschäftigt derzeit Behörden, die Landesapothekerkammer aber auch das Gesundheitsministerium. (Foto: Amt Niemegk)


Im brandenburgischen Niemegk musste Anfang Mai die einzige Apotheke des Ortes schließen. Nach einer praktikablen Lösung für die Bürger wird nun gesucht. Eine Rezeptsammelstelle wurde beantragt, aber bisher von der Landesapothekerkammer Brandenburg abgelehnt. Widerspruch dagegen ist eingelegt. Bis zum Gesundheitsministerium Brandenburgs ist der Niemegker Fall inzwischen vorgedrungen. DAZ.online hat bei den Beteiligten nachgefragt.

Apotheken in ländlichen Bereichen haben es überall in Deutschland schwer, Personal oder im Falle eines geplanten Inhaberwechsels Nachfolger zu finden. Vergleichbares musste auch die einzige Apotheke der kleinen Stadt Niemegk, im Süden des Landkreises Potsdam-Mittelmark in Brandenburg gelegen, erleben. Die Inhaberin der Robert-Koch-Apotheke habe über längere Zeit erfolglos nach einem Nachfolger gesucht. Letztlich habe sie die Apotheke zum 1. Mai schließen müssen, erläutert Thomas Hemmerling, Amtsdirektor von Niemegk, auf Nachfragen von DAZ.online.

Keine Apotheke – Folgen für Niemegker Bürger

Die Robert-Koch-Apotheke sei eine Traditionsapotheke gewesen, gefühlt habe es sie „schon seit Menschengedenken“ gegeben, so Hemmerling. Ausdrücken möchte der Verwaltungschef des Amtes Niemegk die Verbundenheit mit der angestammten Apotheke. Anfang Mai sei es leider zur der Schließung der Apotheke gekommen – nach vier Jahren erfolgloser Suche nach einem Nachfolger.

Die Folgen seien für die Niemegker deutlich spürbar. „Es war natürlich für die Patienten immer eine sehr gute Lösung, dass vor Ort in Niemegk eine Apotheke da war, wo sie dann nach dem Arztbesuch mit ihrem Rezept hingehen konnten. Mit der Schließung der Apotheke ist diese Möglichkeit nun entfallen. Es ist tatsächlich vorgefallen, dass die Leute nach dem Arztbesuch vor den geschlossenen Türen der Apotheke standen und mit einem Mal gar nicht wussten, was sie nun machen sollten“, erläutert Hemmerling die schwierige Situation.

Rezeptsammelstelle – Antrag an LAK Brandenburg gestellt

Bereits im April sei bei der Landesapothekerkammer Brandenburg ein Antrag auf Erteilung der Erlaubnis einer Rezeptsammelstelle für Niemegk gestellt worden. Antragstellerin ist Antje Aepler, Inhaberin der Fläming-Apotheke aus Straach, Ortsteil der Lutherstadt-Wittenberg (Sachsen-Anhalt). Niemegk sei ungefähr 16 Kilometer von Straach entfernt, das entspräche einer Viertelstunde Fahrzeit, so Aepler erläuternd. Sie habe zudem bereits Erfahrung mit einer Rezeptsammelstelle, die sie im benachbarten Cobbelsdorf betreibe.

„Dass die Apotheke geschlossen wird, habe ich Anfang April erfahren. Mich haben verschiedene Bewohner des Bereiches angesprochen, ob ich dort eine Apotheke aufmachen könnte. Das ist so einfach nicht. Das hat mit dem fehlenden Personal zu tun, das man hier im ländlichen Bereich nicht bekommt. Dann bin ich auf die Idee gekommen, um die Bevölkerung wenigstens abgespeckt versorgen zu können, dort eine Rezeptsammelstelle zu beantragen“, berichtet die Straacher Apothekerin.

Rezeptsammelstelle als Übergangslösung erwünscht – in Niemegk

Vor der Antragstellung bei der LAK Brandenburg habe sie sich mit den Verantwortlichen des Ortes Niemegk abgesprochen und nachgefragt, ob auch aus ihrer Sicht ein Bedarf bestünde, so Aepler. Dies sei bejaht worden und zudem das Anbringen der Sammelstelle in Form eines speziellen Briefkastens am Rathaus in Aussicht gestellt worden. 

Amtsleiter Hemmerling bestätigt dieses und sagt: „Da hat sie bei uns natürlich sofort offene Türen eingerannt.“ Der Bedarf in Niemegk sei zudem groß, immerhin gäbe es zwei Allgemeinmediziner und auch Zahnarztpraxen in dem Ort. Eine mögliche Rezeptsammelstelle sei andererseits hoffentlich nur eine Übergangslösung, denn: „Wir wünschen uns natürlich ganz dringend, dass es hier in Niemegk eine Apotheke gibt. Also wenn es uns gelingt, einen Apotheker oder eine Apothekerin zu finden, die Interesse hätten, hier in Niemegk wieder eine Apotheke zu öffnen. Das ist natürlich unser Traum.“

Rezeptsammelstelle in Niemegk verstoße gegen Kammerrichtlinien

Für die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb von Rezeptsammelstellen gilt es den Paragraphen 24 der Apothekenbetriebsordnung, aber auch die Richtlinien der jeweils zuständigen Apothekerkammer zu beachten. Die LAK Brandenburg ist – zumindest nach derzeitigem Stand – der Auffassung, dass nach ihren Kammerrichtlinien im Falle Niemegk nicht die notwendigen Voraussetzungen für eine Rezeptsammelstelle vorliegen, so berichten sowohl Hemmerling als auch Aepler. 

„Die Kammer hat einen Entscheid gefällt und am 24.05. das Schreiben rausgeschickt, dass nach ihrer Richtlinie diese Sammelstelle nicht zu genehmigen ist, weil eine stündliche Busverbindung von Niemegk nach Bad Belzig und Treuenbrietzen existieren würde, durch die dann die Patienten in angemessener Zeit ihre Medikamente, die sie benötigen, vor allem eben die Rezepteinlösungen, vornehmen könnten“, erläutert die Antragstellerin Aepler.

Einzugsgebiet von Niemegk groß – Weg zur nächsten Apotheke weit

Amtsleiter Hemmerling kommentiert diese Entscheidung: „Das ist überhaupt gar keine gute Option, weil man sich eben vorstellen muss, dass das Einzugsgebiet der Stadt Niemegk 225 Quadratkilometer groß ist – damit also um einiges größer als unsere Landeshauptstadt – und sich aus 23 Orten zusammensetzt. Es ist also nicht so, dass die Leute hier alle in der Nähe der Bushaltestelle leben, sondern die brauchen in der Regel noch einen Anschlussbus, um auf ihr Dorf zu kommen.“

Widerspruch läuft – eine Lösung wird gesucht

Aepler berichtet, dass sie fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt habe. Dieser sei zudem von Amtsleiter Hemmerling durch Argumentationen für die Notwendigkeit einer Rezeptsammelstelle untermauert worden, begründet auch durch die nach Auffassung der Betroffenen besondere Situation Niemegks. Bis jetzt habe sie aber noch keine Antwort erhalten, so Aepler.

Kammer verweist auf laufendes Verfahren

Die Kammer äußert sich derzeit nicht. Auf Nachfragen von DAZ.online verweist sie auf das laufende Verfahren. Damit nicht genug, ist inzwischen auch das Gesundheitsministerium Brandenburgs informiert. Das Rechtsamt des Ministeriums habe die LAK Brandenburg um eine Stellungnahme zur abgelehnten Rezeptsammelstelle gebeten – das bestätigte die Pressesprecherin Gerlinde Krahnert gegenüber DAZ.online.

Lösung im August?

Amtsleiter Thomas Hemmerling erläutert: „Ich habe jetzt Anfang August einen Gesprächstermin im Gesundheitsministerium von Brandenburg in Aussicht gestellt bekommen, wo der Fall auch überprüft wird – unabhängig von dem Widerspruchsverfahren. Für Ende August wurde mir außerdem ein Termin bei der Apothekerkammer in Aussicht gestellt. Da werde ich dann gemeinsam mit den ehrenamtlichen Bürgermeistern hier aus meinem Amtsbereich und mit einer praktizierenden Ärztin vorsprechen, um aus Sicht der vor Ort Betroffenen auch noch einmal auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen.“



Inken Rutz, Apothekerin, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Apothekengesetz könnte den Bürgern/Bürgermeister helfen

von Heiko Zimny am 09.07.2019 um 16:59 Uhr

Wie wäre es denn, wenn die Bürger oder auch einer der Bürgermeister sein Recht einklagt. Im Apothekengesetz ist in §1 Abs. 1 folgendes festgehalten:

Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.

Es wird Zeit, dass ein deutsches Gericht klärt, was ordnungsgemäß ist. Der Versand von ungekühlten Arzneimitteln quer durch Europa mit Zustellung drei Tage nach Bestellung kann da ja wohl nicht gemeint sein.
Es ist vielleicht nicht jedem bewusst, aber im §1 Abs 1 wird ein Recht eines jeden Bürgers beschrieben und wenn die Selbstverwaltung (Apothekenkammern) dieses Recht nicht mehr sicherstellen kann, ist der Gesetzgeber, also die Bundesrepublik in der Pflicht, den Bürgern dieses Recht einzuräumen. Das bedeutet am Ende, dass der Staat dazu verpflichtet sein kann, Apotheken in nicht ordnungsgemäß versorgten Gebieten zu eröffnen.
Da wünsche ich nur noch viel Spaß bei der Personalsuche!

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AW: Brandenburgkammer setzt auf Versorgung mit Bus

von Dr. Dietmar Roth, Rottenburg am 09.07.2019 um 17:38 Uhr

Schon passiert:
Märkische Allgemeine von 15:12 09.07.2019
www.maz-online.de
mit Schlagzeile:
Niemegk
Rezeptsammelstelle abgelehnt: Apothekerkammer sendet falsches Signal

Verwalteter „Verteilungskampf“ ... zusehen, warten, querstellen ...

von Christian Timme am 09.07.2019 um 15:45 Uhr

... der LAK-Brandenburg gegen die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung?. Das nenne ich eine „fürsorgliche Zukunftsplanung“ ... hoffentlich überschreitet der noch ausstehende „Weckruf“ die Kammergrenzen ... von der Wirkung dieser Brandenburg-Apotheken-PR ganz zu schweigen ...

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LAK

von Dr.Diefenbach am 09.07.2019 um 14:15 Uhr

Sehe ich das richtig?Stehen "wir" uns da ggf selbst im Weg?Wie passt das mit der grossvolumigen Aussage zusammen,dass wir flächendeckend -auf unsere Weise-versorgen??? Hat sich mal jemand Gedanken gemacht,WAS die Versender zu einem solchen Fall sagen???

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AW: Brandenburg: Kammer setzt im ländlichen Bereich auf den Bus

von Dr. Dietmar Roth, Rottenburg am 09.07.2019 um 17:02 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Diefenbach, wir stehen uns im Weg
und die Knüppel die in den Weg gelegt werden sind auch schon unterwegs:
die Märkische Allgemeine
15:12 09.07.2019
hat das Thema schon aufgenommen:
mit der Schlagzeile:
Niemegk
Rezeptsammelstelle abgelehnt: Apothekerkammer sendet falsches Signal
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Roth

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