Niemegk, Brandenburg

Apothekenschließung beschäftigt Ministerium und Kammer

Berlin - 09.07.2019, 13:45 Uhr

Die Schließung der Robert-Koch-Apotheke in Niemegk (Brandenburg) beschäftigt derzeit Behörden, die Landesapothekerkammer aber auch das Gesundheitsministerium. (Foto: Amt Niemegk)

Die Schließung der Robert-Koch-Apotheke in Niemegk (Brandenburg) beschäftigt derzeit Behörden, die Landesapothekerkammer aber auch das Gesundheitsministerium. (Foto: Amt Niemegk)


Im brandenburgischen Niemegk musste Anfang Mai die einzige Apotheke des Ortes schließen. Nach einer praktikablen Lösung für die Bürger wird nun gesucht. Eine Rezeptsammelstelle wurde beantragt, aber bisher von der Landesapothekerkammer Brandenburg abgelehnt. Widerspruch dagegen ist eingelegt. Bis zum Gesundheitsministerium Brandenburgs ist der Niemegker Fall inzwischen vorgedrungen. DAZ.online hat bei den Beteiligten nachgefragt.

Apotheken in ländlichen Bereichen haben es überall in Deutschland schwer, Personal oder im Falle eines geplanten Inhaberwechsels Nachfolger zu finden. Vergleichbares musste auch die einzige Apotheke der kleinen Stadt Niemegk, im Süden des Landkreises Potsdam-Mittelmark in Brandenburg gelegen, erleben. Die Inhaberin der Robert-Koch-Apotheke habe über längere Zeit erfolglos nach einem Nachfolger gesucht. Letztlich habe sie die Apotheke zum 1. Mai schließen müssen, erläutert Thomas Hemmerling, Amtsdirektor von Niemegk, auf Nachfragen von DAZ.online.

Keine Apotheke – Folgen für Niemegker Bürger

Die Robert-Koch-Apotheke sei eine Traditionsapotheke gewesen, gefühlt habe es sie „schon seit Menschengedenken“ gegeben, so Hemmerling. Ausdrücken möchte der Verwaltungschef des Amtes Niemegk die Verbundenheit mit der angestammten Apotheke. Anfang Mai sei es leider zur der Schließung der Apotheke gekommen – nach vier Jahren erfolgloser Suche nach einem Nachfolger.

Die Folgen seien für die Niemegker deutlich spürbar. „Es war natürlich für die Patienten immer eine sehr gute Lösung, dass vor Ort in Niemegk eine Apotheke da war, wo sie dann nach dem Arztbesuch mit ihrem Rezept hingehen konnten. Mit der Schließung der Apotheke ist diese Möglichkeit nun entfallen. Es ist tatsächlich vorgefallen, dass die Leute nach dem Arztbesuch vor den geschlossenen Türen der Apotheke standen und mit einem Mal gar nicht wussten, was sie nun machen sollten“, erläutert Hemmerling die schwierige Situation.

Rezeptsammelstelle – Antrag an LAK Brandenburg gestellt

Bereits im April sei bei der Landesapothekerkammer Brandenburg ein Antrag auf Erteilung der Erlaubnis einer Rezeptsammelstelle für Niemegk gestellt worden. Antragstellerin ist Antje Aepler, Inhaberin der Fläming-Apotheke aus Straach, Ortsteil der Lutherstadt-Wittenberg (Sachsen-Anhalt). Niemegk sei ungefähr 16 Kilometer von Straach entfernt, das entspräche einer Viertelstunde Fahrzeit, so Aepler erläuternd. Sie habe zudem bereits Erfahrung mit einer Rezeptsammelstelle, die sie im benachbarten Cobbelsdorf betreibe.

„Dass die Apotheke geschlossen wird, habe ich Anfang April erfahren. Mich haben verschiedene Bewohner des Bereiches angesprochen, ob ich dort eine Apotheke aufmachen könnte. Das ist so einfach nicht. Das hat mit dem fehlenden Personal zu tun, das man hier im ländlichen Bereich nicht bekommt. Dann bin ich auf die Idee gekommen, um die Bevölkerung wenigstens abgespeckt versorgen zu können, dort eine Rezeptsammelstelle zu beantragen“, berichtet die Straacher Apothekerin.



Inken Rutz, Apothekerin, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Apothekengesetz könnte den Bürgern/Bürgermeister helfen

von Heiko Zimny am 09.07.2019 um 16:59 Uhr

Wie wäre es denn, wenn die Bürger oder auch einer der Bürgermeister sein Recht einklagt. Im Apothekengesetz ist in §1 Abs. 1 folgendes festgehalten:

Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.

Es wird Zeit, dass ein deutsches Gericht klärt, was ordnungsgemäß ist. Der Versand von ungekühlten Arzneimitteln quer durch Europa mit Zustellung drei Tage nach Bestellung kann da ja wohl nicht gemeint sein.
Es ist vielleicht nicht jedem bewusst, aber im §1 Abs 1 wird ein Recht eines jeden Bürgers beschrieben und wenn die Selbstverwaltung (Apothekenkammern) dieses Recht nicht mehr sicherstellen kann, ist der Gesetzgeber, also die Bundesrepublik in der Pflicht, den Bürgern dieses Recht einzuräumen. Das bedeutet am Ende, dass der Staat dazu verpflichtet sein kann, Apotheken in nicht ordnungsgemäß versorgten Gebieten zu eröffnen.
Da wünsche ich nur noch viel Spaß bei der Personalsuche!

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AW: Brandenburgkammer setzt auf Versorgung mit Bus

von Dr. Dietmar Roth, Rottenburg am 09.07.2019 um 17:38 Uhr

Schon passiert:
Märkische Allgemeine von 15:12 09.07.2019
www.maz-online.de
mit Schlagzeile:
Niemegk
Rezeptsammelstelle abgelehnt: Apothekerkammer sendet falsches Signal

Verwalteter „Verteilungskampf“ ... zusehen, warten, querstellen ...

von Christian Timme am 09.07.2019 um 15:45 Uhr

... der LAK-Brandenburg gegen die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung?. Das nenne ich eine „fürsorgliche Zukunftsplanung“ ... hoffentlich überschreitet der noch ausstehende „Weckruf“ die Kammergrenzen ... von der Wirkung dieser Brandenburg-Apotheken-PR ganz zu schweigen ...

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LAK

von Dr.Diefenbach am 09.07.2019 um 14:15 Uhr

Sehe ich das richtig?Stehen "wir" uns da ggf selbst im Weg?Wie passt das mit der grossvolumigen Aussage zusammen,dass wir flächendeckend -auf unsere Weise-versorgen??? Hat sich mal jemand Gedanken gemacht,WAS die Versender zu einem solchen Fall sagen???

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AW: Brandenburg: Kammer setzt im ländlichen Bereich auf den Bus

von Dr. Dietmar Roth, Rottenburg am 09.07.2019 um 17:02 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Diefenbach, wir stehen uns im Weg
und die Knüppel die in den Weg gelegt werden sind auch schon unterwegs:
die Märkische Allgemeine
15:12 09.07.2019
hat das Thema schon aufgenommen:
mit der Schlagzeile:
Niemegk
Rezeptsammelstelle abgelehnt: Apothekerkammer sendet falsches Signal
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Roth

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