Unterdosierungen

Zyto-Skandal Thema im Petitionsausschuss des NRW-Landtags

Karlsruhe - 25.06.2019, 09:00 Uhr

Eine ehemalige Patientin des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. hat sich an den Petitionsausschuss des NRW-Landtages gewandt. (Foto: imago images / blickwinkel)

Eine ehemalige Patientin des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. hat sich an den Petitionsausschuss des NRW-Landtages gewandt. (Foto: imago images / blickwinkel)


Liegt ein Beweisnotstand vor?

Außerdem müsse geprüft werden, ob ein Beweisnotstand vorliegt: Selbst wenn es an einem Vollbeweis fehle, dürfe der Antrag nicht ohne weiteres abgelehnt werden, erklärt die Petentin. In diesem Falle müsse der Antrag anerkannt werden, wenn er zumindest glaubhaft ist – also überwiegend wahrscheinlich, gewisse Zweifel dürften bestehen bleiben. Das Landgericht Essen hatte S. zwar wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und wegen Betrugs verurteilt, aber nicht feststellen können, welche Zytostatika jeweils unterdosiert wurden.

Wegen Körperverletzungsdelikten wurde der Apotheker freigesprochen – während Nebenkläger wie Benedetti versuchen, über die Revision beim Bundesgerichtshof auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes zu erreichen. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch, der Apotheker selbst machte vor Gericht von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Auf Nachfrage von DAZ.online wollte eine Vertreterin des Petitionsausschusses zu den Vorgängen nicht Stellung nehmen, da der Ausschuss – anders als der Petitionsausschuss beim Bundestag – die Fälle nicht öffentlich behandelt. Unklar ist auch, bis wann der Ausschuss zu einem Ergebnis kommt: Üblicherweise kann dies einige Monate dauern.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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