ABDA-Mitgliederversammlung

Haushalt beschlossen, Rx-Versandverbot zurückgestellt

Berlin - 25.06.2019, 20:00 Uhr

ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz (li.) und Friedemann Schmidt haben ihren Haushaltsentwurf durch die Mitgliederversammlung beschließen lassen, auch die politische Beschlusslage hat sich verändert. (Foto: Schelbert)

ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz (li.) und Friedemann Schmidt haben ihren Haushaltsentwurf durch die Mitgliederversammlung beschließen lassen, auch die politische Beschlusslage hat sich verändert. (Foto: Schelbert)


Nachtragshaushalt für 2020 geplant

Schmidt stellte klar, dass im Kabinettsentwurf – den er als „Übergangspapier“ bezeichnete, weil laut BMG noch weitere Versionen folgen werden – auch Verbesserungen für die Apotheker seien. Als Beispiel nannte er die Aut-idem-Regelung für den PKV-Bereich. Auch die Einleitung des Vorhabens, in der die Gleichpreisigkeit für den GKV-Bereich ausführlich mit dem Sachleistungsprinzip erklärt wird, nannte Schmidt „schlüssiger“. Dass mit diesem Gesetz der Versandhandelskonflikt für alle Zeiten gelöst werden kann, schließt der ABDA-Präsident aber aus. „Egal, wie das Gesetzgebungsverfahren ausgeht – die Sache wird wieder vor dem EuGH landen. Das haben die EU-Versender so angekündigt“, erklärte der ABDA-Präsident.

Verteilungsmechanismus für Vorstandsvergütung soll gebildet werden

Nach einer langen politischen Diskussion folgte bei der heutigen ABDA-Mitgliederversammlung dann die Diskussion des Haushaltsplanes für das Jahr 2020. Schmidt erklärte, dass es bei der oben genannten Diskussion um die Aufwandsentschädigungen eine „Meinungsverschiedenheit“ zwischen ihm und dem Haushaltsausschuss gegeben habe. Die Landesapothekerkammer Hessen habe dann aber einen Kompromissvorschlag eingebracht, der zu einer „vollständigen Befriedung“ der Situation geführt habe. Gemeint ist: Die ABDA will die für die höheren Aufwandsentschädigungen geplanten 100.000 Euro wieder aus dem Haushaltsentwurf entfernen. Bis Dezember 2019 soll dann ein genauer Vergütungsmechanismus zunächst im Haushaltsausschuss und dann in der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Anschließend soll für 2020 ein Nachtragshaushalt formuliert werden, der die 100.000 Euro samt Verteilungsmechanismus enthält.

Schmidt ging auch auf die Entwicklung der Mitgliedsbeiträge ein. Die ABDA habe auf der Versammlung klargestellt, dass von jetzt an geplant sei, die Beiträge nur noch zur „Inflationskompensation“ zu erhöhen. Da das aber oftmals nicht reiche, um den Haushalt zu finanzieren, werde man künftig erhöhte Beiträge aus der Vermögensverwaltung entnehmen. Zur Erinnerung: Für 2020 plant die ABDA mit einer Beitragserhöhung von rund 1,8 Prozent. Insgesamt soll der Haushalt rund 19,91 Millionen Euro betragen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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8 Kommentare

Was war von dieser epochalen MV zu erwarten?

von Heiko Barz am 26.06.2019 um 12:25 Uhr

Was muß das für eine MV gewesen sein, deren Delegierten bei wenigen Ausnahmen, wie immer devot abnicken und zustimmen. So kennen wir das auch von den Apothekertagen speziell der letzten drei Jahre. Können denn diese „Delegierten“ noch ihr Gesicht wahren, wenn sie diese berufsvernichtenden Ergenisse der MV ihren Basisapothekern zu vermitteln haben?
Alle kennen die Brüsseler Gesetzgebung und muß denn immer wieder in Erinnerung gebracht werden, dass jedes EU-Land demnach auch Deutschland das Recht hat, seine Gesundheitskriterien autark zu bestimmen? Darf ? Nein Muß! Warum wird dieses Faktum nicht zur Maxime erhoben? Wir brauchten uns dann über RxVV , Preisstabilität und vieles andere gar nicht mehr zu kümmern. Auch Lauterbachs ständige Bevormundung, das Alles wäre mit dem juristischen EU-Rahmen nicht kompatibel ist doch bei dieser Rechtslage sofort platt.
Das heißeste Argument aber ist, dass die Abkehr von diesem Subsidiaritätsprinzip der Erhaltung der GROKO dienen soll. Es muß schon eine gewaltige Lobbyarbeit aus Holland erfolgt sein, dass auch unsere Standesführung (ist sie das denn noch) so dermaßen eingeknickt ist. Ein berufspolitischer Offenbarungseid allererster Güte. Nur eins ist mir bei diesem deutlichen Vernichtungsfeldzug unterstützt von der eigenen Standesführung unerklärlich, wie kann man als verantwortlich Gewählter - wie oben auf dem Bild erkenntlich - solch ein überheblich grinsenden Gesichtsausdruck anbieten?
Die Verachtung derjenigen, die man eigentlich vertreten sollte
Wird von Tag zu Tag immer dramatischer.
Ich habe die dumpfe Ahnung, dass es genug politische wie auch wirtschaftliche Protagonisten hauptsächlich der KKassen gibt, die das Aussterben der Deutschen Traditionsapotheken mit Freuden entgegensehen.
These, man braucht für die Verteilung der AM keine Apotheker mehr, das was unsere Arbeit und auch deren Bezahlung eigentlich ausmacht, ist in der Bewertung Vieler leider nicht mehr notwendig.

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Inflationsausgleich.

von Roland Mückschel am 26.06.2019 um 9:51 Uhr

Hallo ABDA, ist da noch wer der meine
Interessen vertritt?
Ich möchte für die letzten 15 Jahre auch
einen Inflationsausgleich. Wenn möglich mit
ner Honorarerhöhung weil es allen so gut geht.
Oh, Entschuldigung. Ihr seid ja gar nicht
zuständig.
Dann hört aber auf in meinem Namen zu
reden.

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AW: Inflationsausgleich und

von Dr Schweikert-Wehner am 26.06.2019 um 19:03 Uhr

Kollege
Hast Du vergessen, Erstattung der Kosten für Tariferhöhung, Datenschutz, Securpharm und Medikationsplan?

"Verhandlungen ? "

von Dirk Krüger am 26.06.2019 um 9:19 Uhr

Wenn man etwas verhandeln will, bedarf es eigener Forderungen. Die Forderung nach Beibehaltung der Rx-Preisbindung im AMG ist politisch genauso tot wie das Rx-VV. Denn gerade diese Regelung wurde vom EuGH in die Tonne getreten. Was also will die ABDA noch "verhandeln"? Wohl nur die Vergütung des Notdienstes und der so genannten "Pharmazeutischen Dienstleistungen" - letztere sollen dem Wohlwollen der Kassen überlassen werden. Das BmWi wird sich an dem von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten orientieren und damit keine zusätzlichen Vergütungen befürworten.
Entscheidend ist, dass wir vor einem Systemwechsel stehen, der gravierende Folgen für die Präsenzapotheken haben wird. Die gesamte AmPrVO steht auf der Kippe. Liebe ABDA, dann gebt mal dem Apothekensterbegesetz eure "Begleitung".

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Bestatter

von Dieter Dosquet am 26.06.2019 um 8:20 Uhr

selten zwei Bestatter so vergnügt gesehen, normalerweise schaut man etwas ernster in dieser Branche.

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AW: Bestatter

von Roland Mückschel am 26.06.2019 um 8:38 Uhr

Die Frage ist , was wissen die beiden was wir
nicht wissen?

Inflationskompensation

von Kleiner Apotheker am 26.06.2019 um 8:16 Uhr

"Beiträge nur noch zur „Inflationskompensation“ zu erhöhen"

Der Kammer & Verbandsbeitrag wird doch nach Umsatz erhoben. Da ist die Inflation bereits enthalten.
Steigender Umsatz aufgrund teurer werdender Packungen bedeuten höhere Abgaben.

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Zurück ... geht immer ... mit diesen "Siegern" ...

von Christian Timme am 26.06.2019 um 7:33 Uhr

ich werde mir vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ein neues Fahrzeug zulegen ... mit 8 Rückwärtsgängen ... natürlich Automatik.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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