ABDA-Mitgliederversammlung

Haushalt beschlossen, Rx-Versandverbot zurückgestellt

Berlin - 25.06.2019, 20:00 Uhr

ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz (li.) und Friedemann Schmidt haben ihren Haushaltsentwurf durch die Mitgliederversammlung beschließen lassen, auch die politische Beschlusslage hat sich verändert. (Foto: Schelbert)

ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz (li.) und Friedemann Schmidt haben ihren Haushaltsentwurf durch die Mitgliederversammlung beschließen lassen, auch die politische Beschlusslage hat sich verändert. (Foto: Schelbert)


Die ABDA-Mitgliederversammlung hat am heutigen Dienstag in Berlin wichtige Entscheidungen getroffen. Die Apotheker wollen das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz weiterhin begleiten, beharren aber auf dem Erhalt des „alten“ Rx-Boni-Verbots. Das Rx-Versandverbot als „Notlösung“ wird aber zurückgestellt. Außerdem haben die ABDA-Mitglieder den Haushalt für das kommende Jahr beschlossen – allerdings (zunächst) ohne die umstrittene Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die ABDA-Vorstände.

Am heutigen Dienstag hat in Berlin die ABDA-Mitgliederversammlung getagt. Die etwa 140 Vertreter der insgesamt 34 Kammern und Verbände hatten wichtige Gesprächsthemen: In erster Linie mussten sie beraten, wie sich die ABDA weiter zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz positionieren will. Erst vor wenigen Tagen war der Kabinettsentwurf des Vorhabens bekannt geworden. Die von den Apothekern geforderte Gleichpreisigkeit ist dort nur bedingt enthalten: Für den GKV-Bereich hat das Bundesgesundheitsministerium zwar an der Erklärung für das geplante Rx-Boni-Verbot gefeilt, PKV-Versicherte sind im Kabinettsentwurf allerdings weiterhin nicht erwähnt und wären somit nicht vom Boni-Verbot betroffen.

Zweites wichtiges Thema: der ABDA-Haushalt für 2020. Die Standesvertretung hatte in den letzten Haushaltsentwurf vor der heutigen Mitgliederversammlung einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro eingebracht, der für die Vergütung des geschäftsführenden Vorstandes vorgesehen ist. Später stellte sich heraus, dass die ABDA-Spitze damit wohl die Aufwandsentschädigungen derjenigen Apotheker erhöhen will, die nicht zur unmittelbaren ABDA-Spitze gehören. Das Ziel: Die Arbeit in dem Gremium für „Neuankömmlinge“ attraktiver zu machen. Dieser Plan geriet aber unter Beschuss: Der ABDA-Haushaltsausschuss rügte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, weil dieser seinen Vorschlag vorher nicht von den Gremien besprechen ließ.

ABDA darf jetzt auch ohne Rx-Versandverbot verhandeln

Was die Apothekenreform betrifft, will die ABDA weiter mit der Bundesregierung und im späteren Gesetzgebungsverfahren auch mit dem Parlament im Gespräch bleiben. Nach der Mitgliederversammlung erklärte Schmidt, dass die ABDA-Mitglieder den geschäftsführenden Vorstand dazu ermächtigt hätten, die Reform weiter zu begleiten – auch während der für den Herbst 2019 geplanten Besprechung im Bundestag. Allerdings stellte Schmidt klar, dass „über allem weiterhin negativ die Streichung“ des Rx-Boni-Verbots für EU-Versender aus dem Arzneimittelgesetz stehe, die ABDA will diese Streichung weiterhin verhindern. Zur Erinnerung: Das BMG will die Rx-Preisbindung aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) ins SGB V transportieren. Dort gelten die Festpreise allerdings nicht mehr für den PKV-Bereich.

Allerdings hat sich an der Beschlusslage der ABDA am heutigen Dienstag ein entscheidender Punkt geändert: Die ABDA-Spitze wurde von der Mitgliederversammlung beauftragt, zur Not auch ohne das Rx-Versandverbot im Rücken zu verhandeln. Zur Erinnerung: Im Januar dieses Jahres hatte die Mitgliederversammlung noch beschlossen, dass die Apotheker automatisch zurück zum Rx-Versandverbot gehen, wenn die Bundesregierung und der Gesetzgeber keine für sie ausreichenden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit einleiten. Viele Kammern und Verbände sind der Meinung: Wenn das „alte“ Rx-Boni-Verbot für EU-Versender aus dem AMG gestrichen wird, wäre das so ein Tatbestand, bei dem die Apotheker zum Versandverbot zurückkehren müssten. Doch nun ist klar: Das Rx-Versandverbot ist zurückgestellt. Selbst wenn es bei der Streichung des AMG-Satzes zur Rx-Preisbindung bleibt, darf die ABDA das Apotheken-Stärkungsgesetz weiter verfolgen. Dem Vernehmen nach sorgte gerade dieser Punkt für große Diskussionen. Insbesondere die Vertreter der Landesapothekerkammer Bayern sollen gegen die Zurückstellung des Rx-Versandverbotes protestiert haben.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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8 Kommentare

Was war von dieser epochalen MV zu erwarten?

von Heiko Barz am 26.06.2019 um 12:25 Uhr

Was muß das für eine MV gewesen sein, deren Delegierten bei wenigen Ausnahmen, wie immer devot abnicken und zustimmen. So kennen wir das auch von den Apothekertagen speziell der letzten drei Jahre. Können denn diese „Delegierten“ noch ihr Gesicht wahren, wenn sie diese berufsvernichtenden Ergenisse der MV ihren Basisapothekern zu vermitteln haben?
Alle kennen die Brüsseler Gesetzgebung und muß denn immer wieder in Erinnerung gebracht werden, dass jedes EU-Land demnach auch Deutschland das Recht hat, seine Gesundheitskriterien autark zu bestimmen? Darf ? Nein Muß! Warum wird dieses Faktum nicht zur Maxime erhoben? Wir brauchten uns dann über RxVV , Preisstabilität und vieles andere gar nicht mehr zu kümmern. Auch Lauterbachs ständige Bevormundung, das Alles wäre mit dem juristischen EU-Rahmen nicht kompatibel ist doch bei dieser Rechtslage sofort platt.
Das heißeste Argument aber ist, dass die Abkehr von diesem Subsidiaritätsprinzip der Erhaltung der GROKO dienen soll. Es muß schon eine gewaltige Lobbyarbeit aus Holland erfolgt sein, dass auch unsere Standesführung (ist sie das denn noch) so dermaßen eingeknickt ist. Ein berufspolitischer Offenbarungseid allererster Güte. Nur eins ist mir bei diesem deutlichen Vernichtungsfeldzug unterstützt von der eigenen Standesführung unerklärlich, wie kann man als verantwortlich Gewählter - wie oben auf dem Bild erkenntlich - solch ein überheblich grinsenden Gesichtsausdruck anbieten?
Die Verachtung derjenigen, die man eigentlich vertreten sollte
Wird von Tag zu Tag immer dramatischer.
Ich habe die dumpfe Ahnung, dass es genug politische wie auch wirtschaftliche Protagonisten hauptsächlich der KKassen gibt, die das Aussterben der Deutschen Traditionsapotheken mit Freuden entgegensehen.
These, man braucht für die Verteilung der AM keine Apotheker mehr, das was unsere Arbeit und auch deren Bezahlung eigentlich ausmacht, ist in der Bewertung Vieler leider nicht mehr notwendig.

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Inflationsausgleich.

von Roland Mückschel am 26.06.2019 um 9:51 Uhr

Hallo ABDA, ist da noch wer der meine
Interessen vertritt?
Ich möchte für die letzten 15 Jahre auch
einen Inflationsausgleich. Wenn möglich mit
ner Honorarerhöhung weil es allen so gut geht.
Oh, Entschuldigung. Ihr seid ja gar nicht
zuständig.
Dann hört aber auf in meinem Namen zu
reden.

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AW: Inflationsausgleich und

von Dr Schweikert-Wehner am 26.06.2019 um 19:03 Uhr

Kollege
Hast Du vergessen, Erstattung der Kosten für Tariferhöhung, Datenschutz, Securpharm und Medikationsplan?

"Verhandlungen ? "

von Dirk Krüger am 26.06.2019 um 9:19 Uhr

Wenn man etwas verhandeln will, bedarf es eigener Forderungen. Die Forderung nach Beibehaltung der Rx-Preisbindung im AMG ist politisch genauso tot wie das Rx-VV. Denn gerade diese Regelung wurde vom EuGH in die Tonne getreten. Was also will die ABDA noch "verhandeln"? Wohl nur die Vergütung des Notdienstes und der so genannten "Pharmazeutischen Dienstleistungen" - letztere sollen dem Wohlwollen der Kassen überlassen werden. Das BmWi wird sich an dem von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten orientieren und damit keine zusätzlichen Vergütungen befürworten.
Entscheidend ist, dass wir vor einem Systemwechsel stehen, der gravierende Folgen für die Präsenzapotheken haben wird. Die gesamte AmPrVO steht auf der Kippe. Liebe ABDA, dann gebt mal dem Apothekensterbegesetz eure "Begleitung".

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Bestatter

von Dieter Dosquet am 26.06.2019 um 8:20 Uhr

selten zwei Bestatter so vergnügt gesehen, normalerweise schaut man etwas ernster in dieser Branche.

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AW: Bestatter

von Roland Mückschel am 26.06.2019 um 8:38 Uhr

Die Frage ist , was wissen die beiden was wir
nicht wissen?

Inflationskompensation

von Kleiner Apotheker am 26.06.2019 um 8:16 Uhr

"Beiträge nur noch zur „Inflationskompensation“ zu erhöhen"

Der Kammer & Verbandsbeitrag wird doch nach Umsatz erhoben. Da ist die Inflation bereits enthalten.
Steigender Umsatz aufgrund teurer werdender Packungen bedeuten höhere Abgaben.

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Zurück ... geht immer ... mit diesen "Siegern" ...

von Christian Timme am 26.06.2019 um 7:33 Uhr

ich werde mir vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ein neues Fahrzeug zulegen ... mit 8 Rückwärtsgängen ... natürlich Automatik.

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