Schweizer Ständerat unterstützt Apotheker

Impfen und Complianceförderung sollen Versicherungsleistung werden

Remagen - 21.06.2019, 10:15 Uhr

In der Schweiz sollen Apotheken künftig auch Geld von der obligatorischen Krankenversicherung 
für Leistungen bekommen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Abgabe eines
Arzneimittels stehen. (Foto: imago images / imagebroker)

In der Schweiz sollen Apotheken künftig auch Geld von der obligatorischen Krankenversicherung  für Leistungen bekommen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Abgabe eines Arzneimittels stehen. (Foto: imago images / imagebroker)


In der Schweiz soll es möglich werden, dass Apotheker kostenminimierende Leistungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Abgabe eines Arzneimittels stehen, ebenfalls von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet bekommen. Bislang ist das nicht vorgesehen. Ein Ständerat aus dem Kanton Obwalden hat die Initiative mit einer „Motion“ auf den Weg gebracht.

Die Schweizer Apotheker können sich mal wieder über Unterstützung aus Politikerkreisen freuen. Ständerat Erich Ettlin von der Fraktion der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) hat eine Motion auf den Weg gebracht, die die Apotheker bei der Honorierung ihrer Leistungen durch die Grundversicherung (OKP) besser stellen soll.

Mit einer solchen Motion erhält der Bundesrat (die Regierung) den Auftrag, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Maßnahme zu treffen. Motionen können von der Mehrheit einer Kommission und während der Session von einer Fraktion oder einem Ratsmitglied eingereicht werden. Einer Motion müssen beide Räte, der Ständerat, in dem die Kantone repräsentiert sind, und der Nationalrat, der das Schweizer Volk vertritt, zustimmen. 

Krankenversicherungsgesetz schafft zu enges Korsett

Was will Ettlin mit seiner Motion (Motion 18.4079), die er am 28. September 2018 eingereicht hatte, konkret bezwecken? Bislang deckt das geltende Krankenversicherungsgesetz (KVG ausschließlich die „intellektuellen Leistungen“ der Apotheker bei der Abgabe bzw. beim Verkauf von Medikamenten ab, die von Ärzten oder Chiropraktoren verschrieben werden. Apotheker könnten Leistungen bei Behandlungen mit ärztlich verschriebenen Arzneimitteln aber auch wirtschaftlicher und effizienter machen, ohne dass sie diese zwingend selbst abgeben oder verkaufen, meint Ettlin. Mit der Motion „Kostendämpfende Apothekerleistungen ermöglichen“ soll der Schweizer Bundesrat nun beauftragt werden, das Krankenversicherungsgesetz so anzupassen, dass solche Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgegolten werden können.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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