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Stolperfalle Medizinprodukte für Kinder

Stuttgart - 20.06.2019, 09:00 Uhr

OTC-Arzneimittel werden für Kinder bis zum 12. Lebensjahr
von der Kasse erstattet. Für Medizinprodukte hingegen gibt es keine pauschalen Regelungen, sondern nur produktbezogene. ( r / Foto:                                             
                                            
                                                    
                                        
                                        
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OTC-Arzneimittel werden für Kinder bis zum 12. Lebensjahr von der Kasse erstattet. Für Medizinprodukte hingegen gibt es keine pauschalen Regelungen, sondern nur produktbezogene. ( r / Foto:  Kzenon /stock.adobe.com)


Vorsicht bei Marcrogolen

Aufpassen muss man vor allen bei Macrogolpräparaten. Die werden laut Liste entweder für Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren erstattet, das sind die ausgewiesenen Kinderpräparate, oder ab 12 Jahren und zwar sowohl  für Kinder von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen  bei Obstipation allgemein als auch für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr – dann allerdings nur bei Obstipation im Zusammenhang mit bestimmten Grunderkrankungen.

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Prüfpflicht?

Eine Prüfpflicht ob eine Entwicklungsstörung vorliegt hat die Apotheke nicht, ebenso wenig muss sie prüfen ob der Patient unter den gelisteten Beschwerden leidet. Wenn für das verordnete Medizinprodukt eine Erstattungsmöglichkeit für den jeweiligen Patienten aufgrund seines Alters besteht, ist die Abgabe zulasten der GKV möglich. Andernfalls muss Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden, dass er auf ein Präparat wechselt, was für die jeweilige Altersgruppe in der Anlage V gelistet ist.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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